Grundsatzdebatte zur Ausformulierung einer genaueren Regelung des Verbots von Indiskretionen
23.08.11, 12:16:17
[55555]
geändert von: [55555] - 23.08.11, 12:48:16
Es scheint wohl einen Bedarf daran zu geben genauer in einem Regeltext nachlesen zu können, was nun im Forum als Indiskretion betrachtet wird und was nicht.
In diesem Rahmen finde ich es angemessen eine Amnestie für Aussagen zu erlassen, die älter sind als einen Monat und nicht bereits sanktioniert wurden. Ich hoffe dies hilft der Debatte in der Weise, daß bei einer beispielhaften Betrachtung solcher alten Aussagen ohne Angst vor Schlammschlachten um die nachträgliche Sanktionierung solcher alten Aussagen konkreter klar werden kann, welche Anforderungen die Praxis bisher mit sich brachte und daraus welche Aspekte berücksichtigt werden sollten. Dies sollte furchtlos möglich sein, da eine Debatte hierüber in deutlichem allgemeinen Interesse sein dürfte.
Edit: Wegen grundlegender Bedeutung wurde der Thread in die Meta-Nische verschoben, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.
23.08.11, 12:56:35
55555
geändert von: 55555 - 23.08.11, 13:06:23
Ich stelle mal meinen schon vorher vorhandenen Formulierungentwurf aus einem anderen Thread hierhinein, der allerdings sicherlich nicht alles wirklich gut regelt:
Eine Indiskretion ist eine Aussage im Forum mit Bezug zu einer anderen Person, die aufgrund der reinen Forenteilnahme oder dem Wissenshorizont eines Freischaltungsbereichs so nicht bekannt gewesen wäre. Der KK-Bereich eines Freischaltungsbereichs gilt wie üblich nicht als eigenständiger Freischaltungsbereich. Indiskretionen werden wie bereits seit Jahren praktiziert streng geahndet. Indiskretionen von denen angenommen wird, daß sie versehentlich geschahen können jedoch unsanktioniert bleiben, insbesondere sofern kein Kniggeverfahren dazu eröffnet wird. Indiskretionen, bei denen von Mutwilligkeit oder grober Gleichgültigkeit ausgegangen wird sollen je nach Schwere mit langmonatiger Vollsperrung (siehe Fall Lichtgestalt und die Indiskretion von Lichtgestalt war wohl sicher nicht die schlimmstvorstellbare Indiskretion, weswegen sich eventuell auch die Frage stellt, ob die Sanktionierung von Lichtgestalt von einem Jahr Vollsperrung zu hart war, wobei in diesem allerdings eine erhebliche kaum anzweifelbare Mutwilligkeit zu bejahen sein dürfte) oder anderen Sanktionsformen sanktioniert werden. Für eine Sanktionierung wegen Indiskretion ist es nicht erforderlich, ob die mutmaßlich indiskrete Aussage auch korrekt ist, da dies unbillige Härten mit sich bringen würde und mutwillige Verbreitung von Falschaussagen ohnehin als mindestens gleichschwerer Verstoß gewertet werden dürfte. Nutzer, die bereits länger am Forum teilnahmen sollen milder sanktioniert werden, insbesondere wenn das Forum offenbar ein Teil des Alltags des betreffenden Nutzers wurde.
Geklärt sollte wohl insbesondere auch noch, daß außerhalb des Forums zweifellos offen zugängliche Angaben (wie aus Zeitungsartikeln) im Forum widerzugeben nicht indiskret sein wird. Dies müßte man dann aber wohl dagegen abgrenzen, daß eine Indiskretion nicht dadurch legitimiert werden kann, daß in einem anderen Forum private Dinge indiskret ausgebreitet wurden, in welchem das nicht samktioniert wird. Hier ist eine Grenzziehung erforderlich, wenn man es richtig machen will.
Zudem sollte man schon auch den Faktor berücksichtigen, daß eine Offenlegung tatsächlicher Mißstände ja durchaus lobenswert sein kann, wenn eine gewisse Verhältnismäßigkeit nicht verletzt wird. Oder sollte dieser Faktor prinzipiell keine Rolle spielen?
Eine weitere interessante Frage: Wie wird es gehandhabt, wenn jemand z.B. schreibt: "X hat zuhause ein buntes Buch." und X im entsprechenden Freischaltungsbereich einmal schrieb, daß er zuhause ein buntes Tuch habe und der "Verdächtige" dann angibt er habe sich lediglich vertippt.
23.08.11, 13:26:48
Hans
Ich sehe hier nicht klar, wer der "Verdächtige" ist
und ob es jetzt darum geht, daß er indiskretion wegen des Buches gemacht hat,
oder ob der Schreiber seine Indiskretion mit dem "Tippfehler" vertuschen wollte.
Ich möcht Dich bitten, solche gestellten Fallbeispiele detailierter zu formulieren,
vielleicht mit mehr einzelnen kurzen Sätzen,
damit es mir leichter fällt, zu erkennen, worauf Du hinaus willst.
23.08.11, 13:30:42
55555
Es geht um Überlegungen zu einer allgemeinen Regelformulierung die an keinem konkreten Fall hängen, sondern auch mögliche künftige Szenarien möglichst mitberücksichtigt.
23.08.11, 13:32:37
Antika
(siehe Fall Lichtgestalt und die Indiskretion von Lichtgestalt war wohl sicher nicht die schlimmstvorstellbare Indiskretion, weswegen sich eventuell auch die Frage stellt, ob die Sanktionierung von Lichtgestalt von einem Jahr Vollsperrung zu hart war, wobei in diesem allerdings eine erhebliche kaum anzweifelbare Mutwilligkeit zu bejahen sein dürfte)
Wer sich hier in diesem Thread über die Frage: was ist Diskretion und was ist Indiskrition" austauschen möchte, hat nicht die Möglichkeit im Falle Lichtgestalt nachzusehen. Daher finde ich dass dieser Hinweis eigentlich unpassend ist. Wir sollten uns vielleicht erstmal darüber unterhalten,
was Diskretion überhaupt ist. Wenn jeder eine andere Vorstellung darüber hat, werden wir wohl zu keiner einheitlichen Regelung kommen können. Wer nicht weiß
was Diskretion ist, kann auch nicht
diskret handeln, meine ich jetzt.
Daher möchte ich nochmal auf die ursprüngliche Bedeutung hinweisen, da es mir wichtig erscheint.
Zitat:
Ursrüngliche Bedeutung:
Abgeleitet ist der Begriff von der discretio, einem Grundbegriff im Klosterleben der Benedektiner.
Die discretio war also die Kunst und Gabe der weisen Unterscheidung, die das Zuviel wie das Zuwenig meidet und in allem das rechte Maß sucht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Indiskretion
23.08.11, 13:32:59
Hans
Du möchtest eine Regel schaffen, die alle Unwägbarkeiten im Voraus abfängt,
das wird schwierig.
23.08.11, 13:33:39
55555
Nicht alle aber mehr als bisher.
23.08.11, 13:43:43
wolfskind
man sollte wohl davon ausgehen, dass man dinge im geschützen bereich postet
die man nicht öffentlich machen möchte, sonst könnte man es ja an anderer stelle noch ein mal erwähnen.
man könnte also sagen, wenn X nicht explizit sagte, dass nicht erwähnt werden soll,
dass er das buch hat, er dann wenn es im offenen bereich steht, der moderation sagen sollte,
dass er nicht möchte dass es da steht,
wenn er aber dazu sagte dass es diskret ist, und es dann veröffentlicht wird,
dann ist es eine indiskretion?
ausgeschlossen von dieser regelung sind dinge die die ESH betreffen
(interne absprachen, korrespondenzen, angaben zu unternehmungen etc)
und ebenso dinge die die user privat betreffen.
ein indiskrete aussage muss nicht unbedingt auch "brenzlich" sein.
soll heißen, es muss nichts schlimmes sein,
es bedeutet nur dass es etwas war dass nicht im internet stehen sollte.
das darf wohl jeder selbst entscheiden.
edit:
in diesem zusammenhang finde ich die sache mit wikileaks auch interessant:
Zitat:
Das Siegel der Verschwiegenheit bricht Wikileaks offenbar auch bei Korrespondenzen, die aus nachvollziehbarem Grund geheim bleiben sollten. Ein Diplomat muss in vertraulichen Depeschen an seine Regierung undiplomatisch sein können. Und er kann es nur sein, wenn er nicht befürchten muss, zitiert zu werden.
Es gibt Dinge, die der Geheimhaltung unterliegen müssen. Da unterscheidet sich die politische Diplomatie nicht von anderen Betrieben. Für Dritte wäre es vielleicht ein großes Vergnügen, wenn die Personalakten eines Unternehmens am Schwarzen Brett hingen. Aber weder das Personal noch seine Chefs könnten darüber lachen.
Quelle
23.08.11, 14:27:16
Antika
man sollte wohl davon ausgehen, dass man dinge im geschützen bereich postet
die man nicht öffentlich machen möchte, sonst könnte man es ja an anderer stelle noch ein mal erwähnen.
Dieser Meinung bin ich auch, und ich gehe davon aus dass man in diesen Bereichen mit meinen Aussagen
vertraulich umgeht.
man könnte also sagen, wenn X nicht explizit sagte, dass nicht erwähnt werden soll,
dass er das buch hat,...
Warum muss X das jetzt noch explizit sagen, dass es nicht erwähnt werden soll? X sollte doch davon ausgehen können dass in geschützten Bereichen seine Aussagen vertraulich behandelt werden. Das muss dann aber auch in der Forenregel deutlich erwähnt werden/ zu erkennen sein.
Und nochmal zum Wort Diskretion.
Zitat:
Die discretio war also die Kunst und Gabe der weisen Unterscheidung,
Diskretion ist also "eine Kunst", eine Gabe der weisen Unterscheidung. Wird aber anscheinend immer mit
Vertraulichkeit gleichgesetzt. Für mich ist das aber ein Unterschied. Wenn ich möchte dass etwas vertraulich behandelt wird, möchte ich also dass man bestimmte Dinge/Sachen/Aussagen nicht weitergibt.
Daher würde ich niemals um Diskretion, sondern um Vertraulichkeit bitten.
23.08.11, 14:55:01
wolfskind
ich gebe dir recht antika,
privates sollte dann auch vertraulich behandelt werden
wenn es nicht explizit gesagt wurde.
ich bezog mich hier auf allgemeine dinge wie zb eine buch diskussion im geschlossenen bereich.
wenn X dann im offenen bereich erzählt er hätte jetzt das buch XY gelesen,
ist das dann auch schon ein verstoß dagegen?
daher meinte ich dass in solchen fällen, dann extra gesagt werden sollte
dass dieses buch (auch wenn keine direkte private sache ist) nicht erwähnt werden sollte.
23.08.11, 14:58:23
an3010
Sollte das aufkeimende Selbsterkenntnis sein?
Mich würde interessieren, ob auch Nutzer per PN kontaktiert wurden.
Wenn ich - fiktiv -jetzt schreiben - ja ,ich habe eine PN von Dir bekommen - fiktiv- damitbin ich ja indiskret, obwohl ich nur auf deine frage geantwortet habe.
23.08.11, 15:14:02
feder
Wenn X im offenen Bereich lediglich anmerkt, dass er das Buch XY gelesen hat, finde ich das unproblematisch. Ist ja seine Angelegenheit, welche Bücher er liest. Wenn er angibt, er hätte das Buch XY gelesen, weil Z im Autismusbereich angegeben hatte, er hätte das Buch gelesen und für gut befunden, finde ich das indiskret.