23.08.11, 23:47:12
Antika
@an3010
Fiktives Beispiel:
Ich (Antika) schicke
Dir (an3010) eine PN. Ich gehe nun davon aus, dass der
Inhalt dieser PN von dir vertraulich behandelt wird. Du gibst also anderen keine Informationen darüber,
was ich dir in dieser PN geschrieben habe.
Wenn ich Dich (an3010) nun hier im Forum in einem Thread (in dem auch andere lesen können) frage ob ich dir eine PN geschickt habe, so ist es meiner Meinung nach nicht indiskret von dir, wenn du diese Frage von mir an dich, mit ja oder nein beantwortest. (Wer fragt, muss damit rechnen dass er Antworten erhält.)
Wenn nun XY dich (an3010) in einem Thread (oder per PN) fragt, stimmt es
dass Antika dir eine PN geschickt hat, fände ich es persönlich immer noch nicht indiskret von dir wenn du XY auf diese Frage mit ja oder nein antworten würdest, solange du nicht über den Inhalt dieser PN reden würdest.
Wird aber in der Forumsregel ausdrücklich erwähnt, dass diese Frage grundsätzlich nicht erlaubt ist, und auch nicht beantwortet werden darf, dann wäre es für mich ein Verstoß gegen die Forumsregel und somit ein indiskretes Verhalten von dir, wenn du nun diese Frage doch beantworten würdest.
Daher bin ich der Meinung, dass es in der Forumsregel deutlicher gemacht werden muss, was nicht erlaubt ist.
24.08.11, 00:43:23
55555
Wäre es möglich, dass in diesem Thread nur sachlich über die Eingangsfrage debattiert wird und nicht "ständig" dieser aktuelle Konflikt breitgetreten wird? So kommen wir sonst wohl nicht weiter.
In solchen Stimmungslagen wie derzeit hilft wohl nur auslagern?
24.08.11, 08:51:15
Antika
Ich finde das jetzt eigentlich noch nicht nötig. Sobald es aber nochmal zu solchen "Ausrutschern" kommen sollte, wäre ich auch für eine Auslagerung.
24.08.11, 09:23:26
[55555]
Verschiedene Beiträge wurden von
dort hierhin ausgelagert, weil sie das Thema dieses Threads trafen, weniger das des anderen.
24.08.11, 10:01:40
Gabi
wenn ich eine pn oder mail erhalte die mir bauchschmerzen macht weil sie etwas enthält was ich als mutmaßliche straftat einordne...oder als konkreten versuch den forenfreiden zu stören oder jemanden zu mobben ...mache ich mich dann strafbar wenn ich einen mod meines vertrauens mit einbeziehe und von den inhalt der ja vertraulich ist unterrichte ? ich meine bei kenntniss von straftatan hat man ja nicht nur das recht sondern auch die pflicht etwas zu unternehmen .....?L.G. Gabi
24.08.11, 10:21:49
55555
geändert von: 55555 - 24.08.11, 10:23:09
"Strafbar" im Sinne der Forenregeln? In der Anleitung steht dies:
"Erhält ein Mitglied eine Email oder PN über das Forum deren Inhalt ihm beleidigend, gesetzeswidrig oder sonstwie anstößig erscheint kann er die entsprechende Stelle per Email oder PN einem Moderator der Wahl zur Prüfung mitteilen. Dieser gibt auf diesem Weg in einer Antwort eine Einschätzung dazu ab und veranlasst gegebenenfall weitere Maßnahmen."
24.08.11, 10:27:07
Gabi
ok das ist dann für mich schon geklärt ... danke .. L.G.Gabi
24.08.11, 15:16:09
mor
"Erhält ein Mitglied eine Email oder PN über das Forum deren Inhalt ihm beleidigend, gesetzeswidrig oder sonstwie anstößig erscheint kann er die entsprechende Stelle per Email oder PN einem Moderator der Wahl zur Prüfung mitteilen.
Das verwirrt mich jetzt.
Wenn (nur Beispiel) ich von irgendeinem Nutzer eine PN/mail vom Forum aus bekommen, die beleidigende Dinge gegen mich oder andere Mitglieder dieses Forums enthält, dann diese "beleidigende Sache" aus der pn/mail zitieren und es einer Moderation/Administration schicken?
Mich verwirrt es deswegen, da doch mails und pns vertraulich sind und sie doch nur mit Erlaubnis des Abgesendeten weitergeleitet werden darf. Oder? :?
24.08.11, 15:53:48
55555
Diese Regelung ist schon alt und steht lange in der Anleitung. Moderatoren gelten als Vertrauenspersonen. Eine absolute Schweigepflicht kann es in der Hinsicht nicht geben, weil per PNs ja auch etwas getan werden kann, das verboten ist. Nutzer müssen das der Moderation mitteilen können ohne selbst eine Regel zu verletzen, weil es sonst faktisch darauf hinauslaufen würde, daß es bei PNs gar keine Regeln gäbe, was aber wieder zweifelhaft wäre, da z.B. deutsche Gesetze auch für PNs gelten.
24.08.11, 15:58:28
mor
Moderatoren gelten als Vertrauenspersonen. Eine absolute Schweigepflicht kann es in der Hinsicht nicht geben, weil per PNs ja auch etwas getan werden kann, das verboten ist. Nutzer müssen das der Moderation mitteilen können ohne selbst eine Regel zu verletzen,
Ah, jetzt hats sichs geklärt. Kommt wohl davon, dass ich einige Sachen "allgemein" sehe und es mich dann verwirrt.
24.08.11, 17:23:38
55555
Genau deswegen steht es in der Anleitung.
28.08.11, 15:29:04
Gast
Ich persönlich verstehe das Problem in dieser Debatte nicht. PN bedeutet ja "Private Nachricht". Es handelt sich hierbei um eine Nachricht, die in ihrer Gesamtheit vertraulich behandelt werden sollte. Steht also im Gegensatz zur öffentlichen Nachricht, welche nach Wunsch des Verfassers frei zugänglich für alle Menschen sein darf.
Versendet nun eine Person J eine private Nachricht, darf der Empfänger keine Information aus dieser PN öffentlich machen, da es sonst den Sinn einer privaten Nachricht widersprechen würde. Zur Informattion einer Nachricht zählt für mich der Absender, Empfänger, der Zeitpunkt, das Thema und der Inhalt. Entschließt sich der Verfasser später jedoch dazu, den Inhalt seiner private Nachricht doch öffentlich machen zu wollen, so steht ihm dies ja auch frei, da er eben der Verfasser ist. Der Verfasser darf in diesem Fall nur nicht den Empfänger der vorhergehenden PN und dessen Antworten öffentlich machen, da diese wieder unter dem Schutz der Privaten Nachricht stehen.
Sofern sich der Empfänger dazu entschließt mit Zustimmung des Verfassers, kann der Empfänger auch seine Antworten öffentlich machen.
Sofern der Verfasser nicht zustimmt, dass die Antworten des Empfängers öffentlich gemacht werden dürfen, so darf er das daher nicht, da die Antworten ja Bezug auf die Nachricht des Verfassers, also auf Person J nehmen, und man daraus gegebenenfalls Information zu Person J und/oder dessen Nachricht ableiten könnte.
Einfach gesagt, der Verfasser besitzt in erster Linie die alleinige Befugnis darüber, was mit seinen Nachrichten passieren darf, und Mitentscheidungsrecht darüber, was mit den erhaltenden Antworten darauf gemacht werden darf.
Der Empfänger besitzt nur Mitentscheidungsrecht, was mit seinen Antworten, bzw seinen verfassten Texten, die als Antwort zu verstehen sind, passieren darf.
Ich halte es daher für sinnvoll, dass eine Regel gesetzt wird, welche besagt, dass private Nachrichten (Absender, Empfänger, Zeitpunkt, Thema, Inhalt)im öffentlichen Bereich in keiner Weise zitiert werden dürfen, sofern kein Einverständnis von Empfänger und Absender dafür vorliegt.
Diese Regel gilt im speziellen Fall nicht, wenn es sich bei der Privaten Nachricht um keine Antwort auf eine vorhergehenden Privaten Nachricht handelt und es sich um den Verfasser dieser Privaten Nachricht handelt.
Weiters sollte eine Regel festgesetzt werden, welche erstens definiert, was als "Zitat" gilt, und zweitens besagt, dass auch frei formulierte Aussagen, die den Inhalt einer Privaten Nachricht vom Sinn und Kontext her deutlich wiedergeben, auch unter die oben genannte Regel fallen.
Letztere Regel sollte vermeiden, dass private Nachrichten etwas abgewandelt veröffentlicht werden, wodurch jene nicht mehr unter "Zitat" fallen würden; folglich auch nicht gegen erstere Regel verstoßen würden.
LG
A.