27.08.14, 16:25:32
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Zitat:
Während in fast der Hälfte der Fälle die Täter von anderen als Einzelgänger beschrieben wurden, bezeichneten sich nur 24 Prozent der späteren Attentäter selbst als Außenseiter.
Auch mit Blick auf School Shootings in Deutschland stimmt das Bild des Einzelgängers nur eingeschränkt. In einer zweiten Studie untersuchten die Berliner Wissenschaftler gezielt Amokläufe in Deutschland, indem sie Zeugenaussagen, polizeiliche Ermittlungsakten, persönliche Schreiben der Täter und mehr auswerteten. Sieben deutsche Schulanschläge zwischen 1999 und 2006 haben die Forscher dafür genauer unter die Lupe genommen, darunter die Taten in Erfurt und Emsdetten. Der Amoklauf in Winnenden dagegen gehörte wegen der zeitlichen Begrenzung der Untersuchung nicht dazu.
Hier zeigte sich: Sechs der sieben späteren Täter verbrachten ihre Freizeit mit mehreren Freunden, gingen aus, spielten Computerspiele, drehten Filme, machten Sport und mehr. Nur eine Person passte zum Klischee des Amokläufers: Er hatte sich vor der Tat komplett von Freunden und Bekannten isoliert. "Anti-Mobbing-Programme sind zwar gut", sagt Psychologe Herbert Scheithauer. "Aber wenn eine Schule sagt, sie wolle mit diesen Programmen gegen School Shootings vorgehen, dann reicht das eben nicht."
Quelle
27.03.15, 18:59:49
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Etwas kurios:
Zitat:
Der Mann, der im «Fall Bonstetten» seinen kleinen Sohn erstickt hat, verfolgt vor dem Zürcher Obergericht eine neue Verteidigungsstrategie. Mit Blick auf den Berufungsprozess, der heute Dienstag begonnen hat, hat er ein neues Gutachten eingereicht. Er macht geltend, er leide am Asperger Syndrom, einer autistischen Störung.
Im Gefängnis hat sich der 65-jährige Schweizer durch alle erreichbare Literatur zum Thema gearbeitet. «Es war eine Erlösung», sagte er vor Gericht. Er habe Einsicht in seine eigene Struktur erhalten. Ein Privatgutachten eines Autismus-Spezialisten, das dem Gericht erst seit einigen Tagen vorliegt, bescheinigt dem Mann zwar kein Asperger Syndrom. Er weise aber verschiedene Auffälligkeiten auf, welche für autistische Strukturen sprächen, heisst es darin.
Der Gutachter empfahl genauere Abklärungen, unter anderem neuropsychologische Tests. Für diese Störung gebe es erfolgreiche Therapiekonzepte, die zu absolvieren der Beschuldigte sich vor Gericht ausdrücklich bereit erklärte. Damit widerlegte er ein zentrales Element der Anklage-Argumentation für eine Verwahrung: Dass er nämlich untherapierbar sei und auch gar keine Therapiebereitschaft zeige.
Die amtlichen Gutachter hatten keine Anzeichen für Autismus gefunden. Sie hatten dem Beschuldigten eine paranoide Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen attestiert. Im Auftrag des Gerichts werden sie jetzt das umfangreiche neue Gutachten unter die Lupe nehmen. «Die Wahrscheinlichkeit von relevanten Befunden ist zwar gering», sagte der vorsitzende Richter. Eine sorgfältige Abklärung sei aber unabdingbar, gehe es doch um sehr viel, nämlich lebenslangen Freiheitsentzug und Verwahrung.
Quelle
27.03.15, 20:57:15
Fundevogel
Erinnert mich an die Aussage eines Sachverständigen für Gebärdensprache. Es war in Strafverfahren aufgefallen, dass manche gehörlosen Angeklagten völlig unbewegt auf Gebärdensprache reagierten, bis man mit Beteiligung des Sachverständigen ermitteln konnte, dass die vom Gericht ausgewählten Gebärdendolmetscher nicht die Gebärdensprache des Angeklagten sprachen.
Sollte man im Fall Bonstetten einen Autisten als Gutachter nehmen, um eine Asperger-Strategie hinterfragen zu können?