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Kinder schlagen ist natürlich?

original Thema anzeigen

 
06.09.06, 00:25:59

arlette

ich wurde als kind massiv geschlagen. das ist überhaupt nicht toll. aber schlimmer war für mich die unberechenbarkeit. dort liegt für mich das gewaltpotential: nie zu wissen, bei welchen 'übertretungen' nun etwas/was passiert (abgesehen davon, dass mir nie klar war, wieso es als übertretungen definiert wurde). ich denke, das thema 'regeln', 'vorsehbarkeit' und 'feste werte' wäre wichtiger als das 'schlagen'; denn schlagen ist oft genau verknüpft mit den anderen themen.

nachtrag: ich möchte hier nichts verharmlosen und weiss genau, wie misshandelte kinder aussehen können, und heisse das auch gar nicht gut.
06.09.06, 07:20:19

lorelei

Im Rückblick finde ich die als ungerecht empfundenen, unberechenbaren Strafen am schlimmsten, egal ob Schläge oder anderes. Ein kleines Kind kann es nicht nachvollziehen, wenn die Mutter lacht, weil es sich mit Zahnpasta eingeschmiert hat, es aber verhaut, wenn es dasselbe mit Schuhcreme tut.
07.09.06, 08:09:59

uppsdaneben

Zitat von _OO_:
Zitat von uppsdaneben:
Nein, ist es nicht. Misshandlung ist verboten, Schläge sind es nicht.

Zitat:
... und in Deutschland 2000 darin gipfelte, dass Schlagen von Kindern gesetzlich verboten wurde (Kindesrecht auf eine Erziehung ohne Gewalt).

Quelle


Welcher §?
07.09.06, 09:09:48

bellaria

geändert von: bellaria - 07.09.06, 09:29:17

Österreich:

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Kindschaftsrecht

§ 137 (1) Die Eltern haben für die Erziehung ihrer minderjährigen Kinder zu sorgen und überhaupt ihr Wohl zu fördern.

§ 146 (1) Die Pflege des minderjährigen Kindes umfasst besonders die Wahrung des körperlichen Wohles und der Gesundheit sowie die unmittelbare Aufsicht, die Erziehung, besonders die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Kräfte, die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes sowie dessen Ausbildung in Schule und Beruf.

§ 146a Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.

§ 176 (1) Gefährden die Eltern durch ihr Verhalten das Wohl des minderjährigen Kindes, so hat das Gericht, von wem immer es angerufen wird, die zur Sicherung des Wohles des Kindes nötigen Verfügungen zu treffen.

Quelle

Anmerkung: Durch die Einführung des Paragraphen 146a Mitte der 90-er Jahre wurde die sog. "gesunde Ohrfeige" als erzieherische Maßnahme innerhalb der Familie unter Strafe gestellt.
07.09.06, 09:21:57

Wursthans

Deutschland, BGB:
Zitat:
§ 1631

Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Quelle
07.09.06, 19:37:13

Silvana

Also ich hab wohl mal eine Hinter die Ohren bekommen, und bin doch ein anständiger Mensch.
Es gibt wirklich Situationen in denen die Grenzen klar sind.
Sie sind eindeutig, und auch immer wieder genannt und erklärt worden und wurden auch schon vom betreffenden Kind befolgt.
Nur auf einmal hat es keine Lust mehr dazu, es will, was auch normal ist, wissen wer stärker ist Eltern oder es.
Alles erklären und üben erscheint sinnlos, Was dann??
Ein Klaps auf den Hintern ist eine unmittelbare und nicht abstrakte Bestrafung. Er sollte nur direkt nach erfolgen der Tat erfolgen und das Geschehene beenden (Das heißt es soll klar sein das nach der Bestrafung alles wieder gut ist und das Elternteil hinterher auch wieder gut mit dem Kind ist ).
Hinterher ausgeführte Sanktionen, wie etwa eine Rund extra Tischabräumen und Stubenarrest sind nur bei älteren Kindern sinnvoll, da jüngere Kinder aber oft auch ADSler zwischen Tat und Strafe den Zusammenhang nicht sehen bzw. die Tat auch oft vergessen haben und somit die Strafe nicht verstehen.

Willkürliches Schlagen halte ich auch für verwerflich, auch sollte die Strafe für wiederholtes "Vergehen" angekündigt werden. Sprich wenn Du weiter bei Rot über die Ampel gehst, gibt es einen Klaps auf den Hintern oder wenn Du Deiner Schwester die Babys klaust, gibt es einen Woche Computer verbot.

Silvana
Das ist meine ganz persönliche Meinung, ich habe allerdings keine Kinder, somit ist das was ich schreibe graue Theorie.
08.09.06, 02:20:41

drvaust

Hallo Silvana,
das gehört zwar nicht zum Thema, aber es verwirrt mich:
Zitat von Silvana:
... oder wenn Du Deiner Schwester die Babys klaust, gibt es einen Woche Computer verbot. ...
:confused: Vermutlich kenne ich wieder mal die üblichen Gebräuche oder Sprache nicht, vielleicht bin ich auch gerade geistig nicht voll da, aber 'Babys klauen'? :shock: Wohl keine Kindsentführung?
08.09.06, 08:42:11

uppsdaneben

[quote="_OO_"]Deutschland, BGB:
Zitat:
§ 1631
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.


Lies es genau: Die Maßnahmen dürfen nicht entwürdigend sein, wobei die Latte zugunsten der Eltern sehr hoch ist.

Das Absagen einer Geburtstagsfeier ist entwürdigend, weil ja vielen die Bestrafung bekannt gemacht wird. Dennoch ist das zulässig. Gleiches gilt für Hausarrest. Ausschimpfen in der Öffentlichkeit ist entwürdigend. Nicht mehr mit dem Kind sprechen, ist eine seelische Verletzung, dennoch gut geeignet, um Kinder zu erziehen.

Zudem steht er aus gutem Grund im BGB und nicht im StGB.

Die Vorschrift gibt dem Familienrichter die Möglichkeit, bei erheblichem Verstoß den Eltern das Sorgerecht zeitweilig oder auf Dauer zu entziehen.

Außerdem steht im Gesetz, dass die Kinder ein Recht haben. Von einem Verbot für die Eltern steht dort nichts.
08.09.06, 09:06:43

Wursthans

Zitat:
Mit Wirkung vom 8. November 2000 – vor nunmehr über
zwei Jahren – änderte der Gesetzgeber das Familienrecht
und formulierte in § 1631 Abs. 2 BGB: »Kinder haben ein
Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestra-
fungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende
Maßnahmen sind unzulässig.« Zuvor lautete die Vor-
schrift lediglich allgemeiner: »Entwürdigende Erziehungs-
maßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Miß-
handlungen, sind unzulässig.«.
Diese geringfügige sprachliche Änderung sollte jedoch
große Auswirkungen haben. Mit der Neufassung war beab-
sichtigt, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Misshandlungen zu verbessern, denn mangels Legaldefinition
der »entwürdigenden Erziehungsmaßnahmen« waren in juri-
stischen Kreisen unterschiedliche Auffassungen darüber an-
zutreffen, wo die Grenze zwischen Erziehung und Körper-
verletzung zu ziehen sei: Eine im Vordringen befindliche
Meinung sah in der körperlichen Züchtigung per se eine ent-
würdigende Erziehungsmaßnahme und einen Verstoß gegen
Art. 1 Abs. 1 GG. Die herrschende Meinung – einschließlich
der Rechtsprechung – hielt demgegenüber eine »maßvolle
Züchtigung« gemessen am Elternrecht aus Art. 6 GG bis zu-
letzt noch für gewohnheitsrechtlich anerkannt und zulässig.
Durch die Gesetzesänderung wurde dieser Meinungsstreit,
der aus verständlichen Gründen nicht frei von Ideologisie-
rungen bleiben konnte, entschieden: Körperliche Züchtigung
ist fortan gesetzlich als entwürdigende Erziehungsmaßnahme
ohne Ausnahme verboten.

Quelle
09.09.06, 21:15:15

Silvana

geändert von: Silvana - 10.09.06, 03:27:44

Zitat von drvaust:
Hallo Silvana,
das gehört zwar nicht zum Thema, aber es verwirrt mich:
Zitat von Silvana:
... oder wenn Du Deiner Schwester die Babys klaust, gibt es einen Woche Computer verbot. ...
:confused: Vermutlich kenne ich wieder mal die üblichen Gebräuche oder Sprache nicht, vielleicht bin ich auch gerade geistig nicht voll da, aber 'Babys klauen'? :shock: Wohl keine Kindsentführung?

Ich meinte Baby (diese wiederliche Puppe mit ihrem Ken)

Spätere Anmerkung/Änderrung: Oh, ich erkenne das Problem!! sorry blöde Rechtschreibung dieser Albtraum in rosa wird Babie geschrieben.
(fand diesem Albtraum als Kind aber ganz entzückend)
10.09.06, 03:19:56

Silvana

Welch Form der Bestrafung eines Kindes ist denn nicht in irgend einer Form entwürdigend????
Strafe ist immer in der einen oder anderen weise entwürdigend.
Bei Straftätern ist das z.B. ja auch erwünscht, es soll Teil des "Lern Prozesses" sein, am eigenen Leib zu erfahren wie es ist entwürdigt zu werden, weil sie andere Menschen durch ihre Tat entwürdigt haben.
Aber bei Kindern????
Antiautoritäre Erziehung hallte ich im großen und ganzen für gescheitert, es mag da zwar positive ausnahme Fälle geben aber es ist oft so das Menschen die als Kinder keine Grenzen akzeptieren mussten, es auch als Erwachsen nicht können.
Außerdem wurde an vielen Stellen fest gestellt, das dies Kinder trotz der gewaltfreien Erziehung selber genauso oder gar noch stärker gewaltbereit waren, wie Kinder die konventionell erzogen wurden. Es ging in diesem Bericht nicht um Erziehung, sondern um das Thema Gewalt als Teil des biologischen Erbes, Sender und Titel weis ich nicht mehr.
Als ich das gesehen habe war ich ganz erstaunt, ich meine das mit den Grenzen akzeptieren hab ich schon vorher gedacht, wird ja auch genug drüber gelästert und gewitzelt. Aber das mit der Gewaltbereitschaft hat mich dann doch erstaunt, weil das wehre für mich noch das einzige Argument gewesen für eine antiautoritäre Erziehung, das Kinder die keine Gewalt kenne gelernt haben auch nicht gewalttätig sind. Aber dem ist nicht so, oft ehr im Gegenteil.
Also ganz ehrlich ich bin froh das ich keine Kinder habe, und ich will auch keine. Wenn ich das hier so lese ist mir das zu komplizit. Und ich will keine Prozess am Halz haben nur weil ich meinem Kind mal den Hintern versohlt habe.
Anmerkung: es geht hier nicht um willkürliches Schlagen, oder regelrechtes verprügeln von Kindern, oder schlagen bei jeder Kleinigkeit sonder um einen angemessene Klaps auf den Hintern, der auch nur dann erfolgen sollte wenn, wie schon geschrieben: Erklären und schimpfen nicht hilft und vorher als Bestrafung angekündigt wurde.
Aber bei der heutigen Gesetzeslage werde ich damit wohl zum Straftäter.
10.09.06, 08:37:18

Wursthans

geändert von: Wursthans - 10.09.06, 08:38:10

Antiautoritative Erziehung halte ich nicht für gescheitert. Sie mit gewaltfreier Erziehung gleichzusetzen scheint mir zudem irrtümlich. Oft wurde antiautoritative Erziehung verwechselt mit "laß sie mal machen". Dementgegen ist der Ansatz, daß Eltern nicht als selbsternannte Autorität gegenüber dem Kind auftreten, sondern als Mitmensch der auch nicht mehr zählt, jedoch auch nicht weniger. Wenn ein Elternteil im Rahmen eines antiautoritativen Erziehungsansatzes sich am Tun des Kindes stört, dann sagt es dem Kind ungefähr: "Hey, laß das. Ich mag das nicht." statt "Das ist nicht gut was du tust, laß das!". Somit ist die Annahme falsch antiautoritative Erziehung würde dem Kind keine Grenzen aufzeigen. Eltern haben ihr Laissez faire allerdings selbst oft mit diesem Ansatz verwechselt.

Bei Wikipedia steht diese Realsatire:
Zitat:
Richtiges antiautoritäres Erziehen

* Man soll dem Kind klarmachen, was es wann zu tun hat aber auch, was es nie tun darf. Es hilft am besten ein kleiner Vertrag mit allen relevanten Regeln bzw. Strafen.

* Auch sollte man die Fehler des Kindes grundsätzlich nur im Vier-Augen-Gespräch kritisieren

* Das Kind braucht regelmäßig sein zustehendes Taschengeld, damit es damit kalkulieren lernt. Fehler: Kürzung des Geldes ist ein unzulässiges Druckmittel. Besser: auch hier im Gespräch mit dem Kind ausdiskutieren.

* "Nein" nie ohne gute Begründung - es muss für das Kind nachvollziehbar sein. Die Begründung "weil ich es Dir sage" oder "Tue wie dir geheißen" reicht nicht. Erfahrungen haben gezeigt, ein Kind hält sich zuverlässiger an Vorgaben, wenn es den Grund dafür kennt und verstanden hat.

Hinweis: Antiautoritäre Erziehung geht davon aus, daß das Kind aus seinem Fehlverhalten lernt, weil es von Mitmenschen Rückmeldung erfährt. Darum sind lange klärende Gespräche oft an der Tagesordnung.

Aber es kommt sicher darauf an welchen Autor man bevorzugt. Hieran kann man wieder mal sehen, daß man unter antiautoritärer Erziehung praktisch alles verstehen kann, auch das was deren vermeintliche Kritiker selbst praktizieren möchten. :)

P.S.: Ich nehme an du meint mit "Babie" "Barbie"?
 
 
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