SB-Ausweis betragen Ja oder Nein?
08.07.07, 19:54:00
Ryn
Hallo,
ich hab da mal ne Frage,mir wurde geraten für meinen Sohn einen Behindertenausweis zu beantragen.
Ist das von Vorteil und wenn ja auf was muß ich da achten???
Mein Sohn ist 3,5 Jahre und hat die Diagnose "frühkindlicher Autismus".
Es wäre schön einige Antworten zu bekommen.
Danke Ryn :confused:
09.07.07, 09:27:32
Silvana
Nun es kommt drauf an, was drin steht.
Ist zum Beispiel eingetragen das Begleitung zwingend erforderlich ist. Kannst Du wenn Du mit ihm zusammen Buse und Bahnen nutzt umsonst (zumindest aber stark ermäßigt) mitfahren.
Das selbe gilt für Museen/Schwimmbäder usw. Zumindest Dein Son hat da Ermäßigung.
Es gibt sogar ermäßigte KFZ-steuer, wenn Du nachweisen kannst das die meisten Fahrten mit diesem Auto für/mit deinem Behindertes Kind gemacht werden oder das Auto extra wegen dieses Kind angeschafft wurde.
Also da würde ich mich noch mal mit dem Versorgungsamt in Verbindung setzten und mich genau erkundigen, schließlich ist ein Kind mit speziellen Bedürfnissen schon auch finanziell eine höhere Belastung als ein normales Kind (so kalt das jetzt auch klingen mag).
09.07.07, 11:19:20
Ryn
Danke ,das werde ich machen.
Tschau Ryn :)
16.07.07, 10:14:33
55555
Was würden die Ärzte befürworten? Wie sieht euer Alltag aus? Es gibt Vor- und Nachteile. Größter Nachteil ist wohl oft der Einfluß des Status auf Eltern, die dann ihrem Kind widerspiegeln es sei behindert. Aber das ist bei Autisten nicht so einfach. Manchmal glaube ich Therapien schaden mehr als sie nutzen. Blindgläubig sollte man sie jedenfalls nicht vornehmen lassen. Aber es kommt auf die Person deines Sohnes an um das genauer spekulieren zu können. Ich denke es ist wichtig herauszufinden ie du deinen Sohn auch gelegentlich fordern kannst ohne ihn seelisch zu verletzen.
16.07.07, 18:12:44
Ryn
Ich möchte meinen Sohn ja nicht vorhalten das er behindert ist,das mache ich auch nicht.Er ist, wie er ist und ich nehme ihn auch so an.
Wenn aber ein SBA uns als Eltern gewisse Vorteile bringt warum sollten wir das nicht nutzen.(z.B KfZ Steuer)
So ein SBA hat aber nichts mit irgend welchen Therapien zu tun,oder??? Mein Sohn macht bisher auch keine,das einzige worauf ich noch warte ist die Zusage das er in den Förderkindergarten gehen kann.Davor hab ich auch ein wenig angst,ich hoffe das es ihm wenn es soweit ist dort gefallen wird.
Wir waren mal einen Vormittag da um uns das mal anzusehen.Er hat alle Regeln außer Kraft gesetzt wie Z.B. am Tisch sitzen bleiben bis alle fertig waren oder in einem Raum zu bleiben und nur dort zu spielen,das wollte oder konnte er nicht akzeptieren.Wenn ihn dann was nicht passt schreit er und das lange.Die eine Erzieherin fragte dann "ist der immer so." Ich hoffe die können mit ihm umgehen und zwingen ihn nicht in irgend was rein.
Wie sind eure Erfahrungen damit???
Tschau Ryn.
16.07.07, 20:22:26
55555
Oft wird so ein Selbstbild durch das Umfeld ohne dessen Absicht gefördert, das zu vermeiden erfordert auch selbstkritisches Überlegen bei euch. Aber das ist ein Thema für sich.
Vorteile wirst du haben, bis 16 wird Autisten allgemein Merkzeichen G, B, H zugestanden soweit ich weiß. Ich rate dir da zunächst nichts. Auf die Einhaltung solcher Regeln würde ich nicht zuviel Wert legen, denn auf deren Einhaltung zu beharren kann die Entwicklung deines Sohnes in anderen Bereichen behindern, weil dies seine Aufmerksamkeit stark binden kann, die dann in anderen Bereichen langfristig fehlt.
17.07.07, 06:17:13
Mutter
Ich habe mich jetzt nach langem hin- und herüberlegen dazu entschlossen, den SBA zu beantragen, da es einfach so ist, dass es schon eine finanzielle Belastung darstellt, die Mittel, die wir so zusätzlich zur Verfügung haben, können wir sinnvoller einsetzen.
Ein Punkt, der mich mit zu der Entscheidung bewogen hat ist, dass der SBA nur eine gewisse Gültigkeit hat, so dass die Entscheidung neu ansteht, wenn diese Frist vorüber ist. Ich lehne es allerdings ab, meinem Sohn zu sagen, dass er einen solchen Ausweis hat, zu Gesicht soll er ihn gar nicht bekommen, da dies nicht damit konform geht, was ich für ihn möchte. Er soll sich nicht darüber definieren, er ist sich bewusst dass er anders ist, aber sein Bild von sich selber soll sich über seine Stärken und Besonderheiten bilden, und nicht über den Namen eines solchen Ausweises.-
17.07.07, 11:52:49
55555
Wenn du es ihm verheimlichst, weißt du auch was du machst, wenn er es einmal mitbekommen sollte und vielleicht daher eine besonders große Krise bekommt, die du möglicherweise nicht zuordnen kannst?
18.07.07, 04:47:51
drvaust
Ein Punkt, der mich mit zu der Entscheidung bewogen hat ist, dass der SBA nur eine gewisse Gültigkeit hat, so dass die Entscheidung neu ansteht, wenn diese Frist vorüber ist.
Wenn er die Diagnose Autismus hat, ist eine Verlängerung der Gültigkeit eigentlich kein Problem, nur Formsache. Wenn der SBA nicht verlängert wird, ist er trotzdem Autist. Ich weiß nicht, wie das rechtlich ist, ob ein abgelaufener SBA bei weiterbestehender Behinderung, in entsprechenden Situationen, verschwiegen werden darf.
Ich lehne es allerdings ab, meinem Sohn zu sagen, dass er einen solchen Ausweis hat, zu Gesicht soll er ihn gar nicht bekommen, da dies nicht damit konform geht, was ich für ihn möchte. Er soll sich nicht darüber definieren, er ist sich bewusst dass er anders ist, aber sein Bild von sich selber soll sich über seine Stärken und Besonderheiten bilden, und nicht über den Namen eines solchen Ausweises.
Von dem Ausweis wird er irgendwann erfahren, wenn sein Status 'Behindert' genutzt wird. Deshalb würde ich das nicht vor ihm verheimlichen. Es muß ja kein großes Aufhebens darum gemacht werden. Ich würde das als eine Besonderheit erklären, es gibt doch Viele mit Problemen und Besonderheiten. Der eine hat eine Allergie, ein anderer sieht oder hört schlecht, einer kann sich schlecht bewegen, einer hat eine Lese-/Rechtschreibschwäche und er ist eben Autist. Den SBA hat er, damit er das zeigen kann und nicht immer genau erklären muß.
18.07.07, 08:11:50
Mutter
@drvaust: Ich habe riesen Probleme mit dem Namen des Ausweises, DAS steht so im krassen Gegensatz zu dem, wie ich mir die Definition für ihn wünsche. Ich möchte, dass er sich nicht als "krank" - "behindert" oder sonst etwas sieht.
Meine Entscheidung diesbezüglich ist erst ein paar Tage alt, so dass es da noch eine Menge Dinge gibt, über die ich nachdenken muss. Ich werde ihn nicht anlügen, so ist dieser Aspekt -etwas nicht zu sagen - ist auch lügen- nicht von der Hand zu weisen. Richtig ist auch, dass der SBA als eine Art Übersetzungsmedium angesehen werden kann, sicher kann es sehr ermüdend und mühevoll sein, sich immer wieder erklären zu müssen, gegenüber Menschen, die es eh nicht verstehen. Jedenfalls nicht, ohne dass fast ein "Referat" diesbezüglich nötig wäre.
Mein Wunsch ist es, Kontakte mit den Behörden (inklusive Besuche bei der Amtsärztin)soweit wie möglich im Hintergrund zu lassen. Die Unfähigkeit, der ich dort begegnet bin ist mit Worten nicht zu beschreiben. Seine Reaktion darauf war logisch nachvollziehbar und erschütternd.
Schwierig finde ich, ihm zu sagen, dass seine "Behinderung" die die Berechtigung dieses Ausweises darstellt, keine B. ist, sondern eine Art zu sein, die viele Stärken hat, wenn in diesen Erklärungstexten Hinweise darauf zu finden sind, wie hilflos oä. die Ausweis-Innehabende-Person ist. Dies wird gemessen an der "Gesellschaft", die meiner Ansicht nach den Grund für viele Probleme überhaupt erst liefert.
Die "Unterstützungen", die gewählt werden können, wie z.B. die Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarf - liefert der weiterführenden Schule (trotz Schulpflicht) bereits von vorne herein das Argument, das betreffende Kind abzulehnen- hier reicht der Hinweis: die Schule könne nicht gewährleisten, dem Kind diesen Förderbedarf auch bieten zu können... dazu müssen sie das Kind noch nicht einmal persönlich kennen. So ist mein Misstrauen gegenüber diesem "System" sehr groß.
Ist wahrscheinlich sehr verwirrend und konfus formuliert, vielleicht stellt sich auch die Frage, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Ich stehe dem Gegenüber als Ganzes und kann dem nicht trauen.
18.07.07, 23:57:19
drvaust
Die "Unterstützungen", die gewählt werden können, wie z.B. die Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarf - liefert der weiterführenden Schule (trotz Schulpflicht) bereits von vorne herein das Argument, das betreffende Kind abzulehnen- hier reicht der Hinweis: die Schule könne nicht gewährleisten, dem Kind diesen Förderbedarf auch bieten zu können... dazu müssen sie das Kind noch nicht einmal persönlich kennen.
Das ist leider ein schlimmes Problem. Gibt es damit Erfahrung?
Ich habe schon mehrfach gelesen, daß Autisten an weiterführenden Schulen besser, oder überhaupt erstmal, klarkamen. Der Unterricht an höheren Schulen entspricht besser dem Stil von Autisten.
@Mutter: Vielleich Argumente und Beispiele sammeln, um die weiterführende Schule zu überzeugen.
19.07.07, 07:46:17
Mutter
Ja, das werde ich machen. Dies ist aber auch der Hintergrund dafür, dass ich persönlich mich mit dem SBA so schwer tue. Ich kann mein Mißtrauen nicht zur Seite schieben. Wenn man im Forum liest, welche rechtlichen Folgen das Innehaben eines solchen Ausweises hat, lässt sich dies auch auf die Schulsituation übertragen. Firmen tun sich schwer(er) jemanden mit Ausweis einzustellen, da der Kündigungsschutz entsprechend ist, so lehnen Schulen solche Kinder (eher) ab.
Welchen Sinn hat es denn, wenn jeder sich eine Nische suchen kann? Ich verstehe unter Integration etwas anderes.