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Onlinebeschulung

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16.01.11, 20:12:07

55555

Alter Thread
16.01.11, 20:38:47

frontdoor

Danke für den Hinweis.
16.01.11, 22:45:53

drvaust

Zitat von 55555:
... weil es ja anerkannte Onlineschulen wie die Webindividualschule gibt, für deren Besuch es reicht ein junger bekannter Musiker zu sein. ...
Da könnte man mit Gleichbehandlung argumentieren. Die Gesundheit eines Schülers müßte doch wichtiger sein, als die Karriere eines Musikers.
Mit der Schulpflicht in der BRD ist gemeint, daß sich jeder Schüler 10 Jahre in einer physischen Institution Schule befinden muß, ohne den Einfluß der Eltern. Evtl. auch wenn der Schüler dort nichts lernt. Davon können nur die Bundesländer befreien.
Vielleicht wird jetzt ein Grundsatzurteil gebraucht, daß die Gesundheit eines Schülers, auch die psychische Gesundheit, wichtiger ist als die Schulpflicht.
16.01.11, 23:04:04

55555

geändert von: 55555 - 16.01.11, 23:13:10

Zitat von drvaust:
Mit der Schulpflicht in der BRD ist gemeint, daß sich jeder Schüler 10 Jahre in einer physischen Institution Schule befinden muß, ohne den Einfluß der Eltern.

Denkst du daß sich das so auf Gesetze zurückführen ließe?

Edit: Nehmen wir z.B. das Berliner Schulgesetz, §41,1:
Zitat:
Schulpflichtig ist, wer in Berlin seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Völkerrechtliche Grundsätze und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
16.01.11, 23:47:33

drvaust

Zitat von 55555:
Denkst du daß sich das so auf Gesetze zurückführen ließe?
Ja. Für die Schulpflicht sind zwar die einzelnen Bundesländer zuständig, aber die haben alle eine Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren (einzelne auch 9 Jahre) festgelegt.
Sachsen in § 27 Abs. 1 S. 1 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (sä SchulG)
Nordrhein-Westfalen in § 35 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (nrw SchulG)
Bremen in § 53 Abs. 1 S. 1 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) usw.
Das 'Hamburger Abkommen' regelt im Sinne der Vereinheitlichung das allgemeinbildende Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland.
17.01.11, 00:45:23

Fundevogel

Ohne alte Threads gelesen zu haben: Wie werden die Regelungen bei Zirkusschulen, bei Binnenfischern, bei Privatunterrichtung (Sänger auf Tournee), bei Privatschulen gehandhabt?
17.01.11, 02:11:16

drvaust

Privatschulen sind staatlich anerkannt oder gelten nicht als Schulen im Sinne der Schulpflicht (sind grundsätzlich anerkannt).
Wenn die Eltern auf Reisen sind (z.B. Zirkus, Schiffahrt u.ä.) sind die Kinder bei Verwandten oder in Internaten. Einzelne große Zirkusunternehmen haben eigene Grundschulen, da können die Kinder im Grundschulalter mitreisen.
Kinder in Kinderchören o.ä. werden für eine Tournee beurlaubt. Manche Kinderchöre sind auch Schulen, dann verreist die Schule und der Unterricht wird angepaßt.

17.01.11, 10:38:28

Fundevogel

Bei Dauerpatienten in Krankenhäusern findet Unterricht im Krankenhaus statt (Uniklinik). Da müsste doch eine Regelung gefunden sein, die auf den Gesundheitszustand des jungen Patienten ausgerichtet ist und in anderen Fällen entsprechende angepasst werden kann?
17.01.11, 11:26:16

55555

Eine Onlineschule ist auch eine Schule, geschweige denn Onlinebeschulung in einer Regelklasse. Am Begriff "Schule" alleine kann man das wohl nicht festmachen, wenn man meint, daß Schüler in einem Gebäude zusammenkommen sollen.
17.01.11, 11:34:30

Antika

Also ich verstehe das mit Kindern von Reisenden (Zirkus, Schifffahrt u. ä.) etwas anders. Sie müssen nicht bei Verwandten oder in Internaten untergebracht sein.

Auf der Seite des Schulministerium NRW/Schulformen/Reisende, habe ich folgendes gelesen:

"Für reisende Kinder
ohne dauerhaftes Winterquartier benennt die Schulaufsicht in Abstimmung
mit den Eltern und der Bereichslehrkraft die Stammschule
.....
Die Stammschule ist für die schulische Betreuung des reisenden Kindes
ganzjährig zuständig. Sie arbeitet dabei mit den Bereichslehrkräften
zusammen. Sie übernimmt die Schullaufbahnberatung als unverzichtbare Aufgabe."

Da reisen die Kinder also mit und befinden sich doch auch nicht in einer Schule. Im Regierungsbezirk Detmold wurde so gar eine virtuelle Ergänzungsschule für Kinder beruflich Reisender eingerichtet. Es sollen für diese reisenden Schüler durch Lernen am Computer/Laptop neue Lernangebote bereitgestellt werden.
17.01.11, 12:42:11

Löwenmama

Auch das finde ich sehr interessant:

http://web-individualschule.de/
17.01.11, 12:46:55

haggard

es gibt extra schifferkinderheime. von dort aus besuchen die kinder/jugendlichen dann schulen im umkreis.
 
 
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