01.09.11, 18:38:53
wolfskind
das ist einfach falsch.
du stellst einen antrag und dieser muss bearbeitet werden.
da hast aber jemanden gehabt der überhaupt keine ahnung hatte.
01.09.11, 19:29:41
lächeln
geändert von: lächeln - 23.09.11, 16:33:09
Hallo PvdL,
nicht aufgeben!
Soviel ich weiß, wird das Persönliche Budget von der
"Behindertenhilfe" oder "Amt für Integration von Behinderten"
(oder so in etwa der Begriff) genehmigt (Gutachten) und
ausgezahlt vom Sozialamt. Aber er ist, wie hier schon erwähnt
wurde, ämterübergreifend. Ich könnte genauere Informationen
des Ablaufes bekommen, wenn du möchtest.
http://www.budget.paritaet.org/index.php?id=bst
02.09.11, 09:27:44
PvdL
In Berlin ist das LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) für all das zuständig. Leider wußten die da von nix. Wenn Deine Arbeitgeberin diesbezüglich schon einschlägige Erfahrungen hat, dann frage sie nur bitte gerne, wie man es anstellen muß. Vielen Dank schon mal an dieser Stelle.
02.09.11, 14:57:10
Fundevogel
PvdL: Schreibe einen Antrag an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bitte, ihn an die geeignete Stelle weiter zu leiten.
Im Regelfall wird der Antrag weitergesandt mit einer kleinen Aktennotiz "zur Bearbeitung weitergereicht".
Dass das Ministerium von dem Antrag weiß erzeugt eine psychologische Situation die erfahrungsgemäß zur Folge hat, dass die Sachbearbeitung sachkundiger wird und der Antrag schneller bearbeitet wird;).
Wenn Selbsthilfegruppen solche Anträge begleiten und Menschen in der Übergangszeit bis zur Hilfegewährung unterstützen, scheint eine gewisse Tendenz der entscheidenden Stellen zu bestehen, diese erst einmal ausbluten zu lassen, ehe sich etwas rührt?
Das Verfahren des PB ist ganz einfach, da irrt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Herr Hubert Hüppe fatal und man muss sich fragen, warum er solche Aussagen trifft.
Die örtlichen Sozialhilfetäger scheinen die Gewährung des PB zu verzögern, was einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen würde. Es könnte angenommen werden, dass das Hilfewesen in der Hand großer Lobbyisten mit kommunalen und überörtlichen Beteiligungen, Immobilien und Posten liegt, die wegfallen würden, wenn der seit dem 1. Januar 2008 bestehende Rechtsanspruch auf PB ohne schuldhafte Verzögerung in der Praxis umgesetzt würde?
Bei verschleppter Bearbeitung oder Nichtbearbeitung durch Sachbearbeiter kann das Aufsichtsmittel der Dienstaufsichtsbeschwerde (Brief an den Dienstvorgesetzten) gewählt werden.
Es kann auch erwägt werden, örtliche Stiftungen, Kirchenvertreter, Franktionsvorsitzende im Stadtrat, Pressevertreter, Hausärzte zur Unterstützung des Antrags einzuschalten.
http://www.budget.bmas.de/MarktplatzPB/DE/StdS/Home/stds_node.html
20.09.11, 11:57:34
wolfskind
Zitat:
Der gestern Abend im WDR gesendete und äußerst kritische Beitrag über die Verhinderung einer Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und damit zusammenhängender persönlicher Budgets durch Werkstätten für behinderte Menschen und Kostenträger, kann auch im Internet angeschaut werden.
Der Film "Behindert: Was darf ich werden" schildert die Bemühungen einer jungen Frau mit Behinderung und ihrer Mutter, ihre Beschäftigung in einem Kindergarten als persönliches Budget anerkannt zu bekommen anstatt weiterhin zu Bedingungen einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten zu müssen. Uwe Frevert vom Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) aus Kassel hat die Familie unterstützt und dabei kennen gelernt, wie manche bürokratische Mühlen gegen die Interessen behinderter Menschen und deren Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget arbeiten. Wer den sehenswerten Film verpasst hat, kann ihn sich nach seiner Ausstrahlung nun im Internet anschauen.
Quelle
Link zum Beitrag (42min)
22.09.11, 14:27:19
PvdL
Es ging mal wieder um das leidige Thema "persönliches Budget". Zumindest habe ich durch ein telephonisches Beratungsgespräch mit dem Kompetenzzentrum Persönliches Budget schon heraus bekommen können, daß man eine Teilhabeleistung beantragen muß und das dieses auch nicht zentral über das Versorgungsamt, sondern nur dezentral über den jeweiligen Leistungsträgermöglich ist, der für die jeweilige Leistung zuständig ist.
Salopp gesagt: Wenn ich unter Verfolgungswahn leide, muß ich meinen Antrag auf Teilhabeleistung an das Verteidigungsministerium richten.