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persönliches Budget für Menschen mit Autismus

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12.04.11, 02:26:51

Fundevogel

Zitat von drvaust:
Die zuständigen Träger müssen sich zusammensetzen, um gemeinsam ein Persönliches Budget zu erbringen.


Habe ich den Text richtig verstanden, dass die Koordination innerhalb von 5 Tagen erfolgen muss?

Welche Frist ist insgesamt für die Erledigung/Entscheidung vorgegeben?
13.04.11, 03:15:02

drvaust

Zitat von Fundevogel:
Habe ich den Text richtig verstanden, dass die Koordination innerhalb von 5 Tagen erfolgen muss?
Welche Frist ist insgesamt für die Erledigung/Entscheidung vorgegeben?
Davon ist mir nichts bekannt. So schnell können die Behörden doch nicht.
Bei einem Bekannten dauert das schon länger, Monate. Erst Besprechungen, dann Bedarfsermittlung (u.a. Tagebuch über einen Monat), dann Budget-Konferenz aller Beteiligten und jetzt hoffentlich bald eine Entscheidung.
13.04.11, 04:36:21

Fundevogel

geändert von: Fundevogel - 13.04.11, 04:38:21

Zu den Fristen und möglicher Verschleppung des Verfahrens ...

Zitat aus "Das persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst Einkaufen" des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Düsseldorf (link wurde hier bereits eingestellt unter Fundevogel:

"Feststellungsverfahren
Nach der Antragstellung wird das dreistufige Feststellungsverfahren eingeleitet. Zunächst unterrichtet der beauftragte Kostenträger unverzüglich alle anderen Kostenträger, die an dem Budget beteiligt sein können (§ 3 Absatz 1 Budgetverordnung). Er fordert von ihnen zugleich Stellungnahmen an zu den budgetfähigen Leistungen, zur Höhe des Budgets in Geld, zum Inhalt der Zielvereinbarung sowie zum Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Hierfür ist eine FRIST VON ZWEI WOCHEN vorgesehen.

Liegen alle Stellungnahmen vor, berät der beauftragte Kostenträger die Ergebnisse mit dem/der BudgetnehmerIn. Diese Stufe wird als BEDARFFESTSTELLUNGSVERFAHREN bezeichnet (§ 3 Absatz 3 Budgetverordnung). Soweit erforderlich, nehmen weitere Kostenträger an dieser Beratung teil. Die Beratung soll klären, ob die bisherigen Feststellungen der Kostentäger der individuellen Bedarfssituation des Antragsstellers entsprechen oder ob Änderungen erforderlich sind. An den Beratungen kann auf Verlangen des Budgetnehmers/derBudgetnehmerin eine Person seiner/ihrer Wahl teilnehmen. Dies kann zum Beispiel ein(e) VertreterIn einer Selbsthilfegruppe sein.

In der dritten Stufe stellen die beteiligten Kostenträger schließlich das jeweils auf sie entfallende Teilbudget INNERHALB VON EINER WOCHE FEST (§ 3 Absatz 4 Budgetverordnung).

...Laufende Geldleistungen werden MONATLICH IM VORAUS an den/die BudgetnehmerIn ausgezahlt (§ 3 Absatz 5 Budgetverordnung)."

Muster einer Zielvereinbarung ist auf Seite 9 eingestellt.
25.06.11, 22:16:44

wolfskind

Zitat:
Beratungsteam Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag, den ein Mensch mit Behinderung [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] oder psychischer Erkrankung monatlich erhalten kann, um sich notwendige Unterstützung selbst „einzukaufen“. So soll in eigener Verantwortung ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.

Menschen mit Behinderung [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] oder psychischer Erkrankung können mit dem Persönlichen Budget selbst entscheiden, wie, wann, wobei und von wem sie Unterstützung haben möchten.

Das Beratungsteam ist spezialisiert auf alle Fragen rund um das Persönliche Budget.

Unsere Angebote:

Wir informieren und beraten Sie intensiv zum Thema Persönliches Budget
Wir unterstützen Sie und vermitteln den Kontakt zu Leistungsträgern (z.B. LVR) und Anbietern
Wir begleiten Sie während der Antragstellung und bei der Auswahl von Dienstleistungen
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam das zu Ihnen passende Angebot


Beratungsteam
Persönliches Budget
Christine Schneider
Annika Sobek
Pfarrer-te-Reh-Straße 2
50999 Köln
Telefon 0173 9062974
Telefax 0221 2945140
E-Mail an das Beratungsteam schreiben


link
26.06.11, 00:23:02

Fundevogel

Sind die Berater selbstständig tätig? Wenn ja, wovon leben sie? Stellen Sie nach der Beratung eine Rechnung?
26.06.11, 00:31:10

wolfskind

so wie ich das sehe, gehören sie zur diakonie.
dort gibt es auch einen "fachbereich" für A.

Zitat:
Eine offene Sprechstunde bieten wir Mittwochs von 14 – 16 Uhr in den Räumen der KoKoBe Südstadt, Elsaßstraße 27, 50677 Köln an.
26.06.11, 10:00:06

Fundevogel

Die Diakonie ist Träger von Heimeinrichtungen verschiedenster Art. Beratungen werden allgemein in vielen Fällen von Mitarbeitern gemacht, die glauben neutral handeln zu können. Ich sehe die Gefahr, dass Interessenkollisionen dazu führen können, dem Arbeitgeber nach dem Munde zu reden.
Mir erschiene ein unabhängiges örtliches Beratungsangebot z.B. bei Stadtverwaltungen objektiver in seiner Bewertung. Leider haben die Verwaltungen die Bewertung und Bezuschussung sozialer Gegebenheiten an örtliche oder überörtliche Träger abgegeben, die gleichzeitig auch Einrichtungen auslasten müssen?!.
Wenn solche Beratungsstellen in Anspruch genommen werden, sollte darauf geachtet werden, dass die Beratung anonym ist.



27.07.11, 17:51:06

wolfskind

geändert von: wolfskind - 27.07.11, 17:52:03

Zitat:
In einer Umfrage des MDR kritisieren sie vor allem das komplizierte Antragsverfahren, lange Bearbeitungszeiten und eine unzureichende Kostenerstattung. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe kommt zu dem Schluss, das Budget sei zu komplex und bürokratisch geregelt

..

Für die geringe Inanspruchnahme des Budgetmodells gibt es eine Vielzahl von Gründen. Der Referent Behindertenhilfe vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen-Anhalt, Ralf Hattermann, kritisiert die hohen bürokratischen Hürden und die Pauschalen als zu gering: "Die Budgethöhen erweisen sich oft als viel zu niedrig, um eine entsprechende Leistung einkaufen zu können." Hattermann vermutet, dass das Land Sachsen-Anhalt das Budget auch als Sparmöglichkeit sieht. Dafür spricht auch eine interne Handlungsanweisung der Sozialagentur Sachsen-Anhalt, die dem MDR vorliegt. Demnach werden die Geldleistungen bewusst niedrig gehalten.

..



quelle

film dazu
28.07.11, 22:32:38

drvaust

Wichtig finde ich diesen Beitrag: 'Behinderter muss um sein Recht kämpfen'.

Ich hatte schon mehrfach gelesen, daß es bei vollständiger Fremdbestimmung, Heimunterbringung, das meiste gezahlt wird. Bei ambulanter Betreuung durch Pflegedienste gibt es schon weniger. Beim persönlichen Budget wird am wenigsten gezahlt, und das muß noch aufwendig erkämpft werden.
Aus dem oben angegebenen ARD-Beitrag:
Zitat:
Der Regelbetrag liegt bei maximal 800 € im Monat."
Bei ständiger Betreuung, 24/7, werden 4 Vollzeitbetreuer und Vertretung gebraucht, dann wäre das für jede Vollzeitstelle knapp 200 € monatlich.
28.07.11, 23:15:07

Fundevogel

...wären 28 Betreuungsstunden monatlich bei einem Stundenlohn von 7,00 EURO (üblich bei Verkäuferinnen und Supermarktmietkräften).

Das vielfach zu hörende Argument, man müsse dringend eine "Fachkraft" als Assistenz einmieten (50,00 EURO Stundenlohn im Betreuten Wohnen) hieße in der Konsequenz, dass nur 4 Stunden Assistenz im Monat bezahlt würden???

Nennen wir doch beim Namen, dass der Sozialhilfeträger beim Persönlichen Budget eine Menge Geld sparen kann und in der Entscheidung entweder sich den Heimen in der Pflicht sieht oder den betreffenden Personen Dumpingbeträge anbietet, die es erschweren, eine gute Assistenz zu finden?. Das könnte allerdings so ausgelegt werden, dass sich an behinderten Menschen bereichert wird?
29.07.11, 00:28:21

55555

Dann macht man es eben als klassisches "Arbeitgebermodell", wenn vor Ort die Bezeichnung "Persönliches Budget" zu solchen Frechheiten führt.
01.09.11, 18:26:31

PvdL

Ich war heute beim Versorgungsamt (Berlin: LAGeSo) und habe nach dem persönlichen Budget gefragt. Man sagte mir, daß es das nicht gebe. Was kann man da tun?
 
 
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