Und noch ein Antrag...
12.07.08, 15:02:00
Fugu
Hallo zusammen,
hoffe das ich hier richtig bin ?
Kurze Vorstellung:(möchte nicht das jeder(!) Dritte detaillierte Infos über mich bekommt)
Mit Hilfe (Unterstützung im Alltag) habe ich Schule, Beruf, Studium und eine Verwaltungsausbildung bis zur Assessorprüfung (schriftlicher Teil) geschafft. Babei auch mal "nebenbei" eine Diensterfindung gemacht. Danach Freiberufler.
Nach Wegfall der Alltagsunterstützung und einem kleinen Unfall (leichte Schädelprellung) bekam ich gar nichts mehr auf die Reihe.
Neurologe ließ über diverse Unikliniken Ursache abklären.
Nach diversen Tests und Untersuchungen erst Diagnose ADHS und später Asperger-Syndrom mit dem Rat, eine Schwerbehinderung feststellen zu lassen.
Jetzt GdB 50 wegen AS und ADHS seit Geburt.
Zum Wiedereinstieg in das Berufsleben stellte ich einen Reha-Antrag.
Dieser wurde als Rentenantrag umgedeutet und zwischenzeitlich bekomme ich unbfristet Rente wegen voller Erwerbsminderung unterhalb des Existenzminimums.
Meine Mutter hatte freiwillige Mindestbeiträge gezahlt.
Rente war für RV wahrscheinlich billiger als irgendeine Reha-Massnahme.
Zur Zeit laufen diverse Anträge "Persönliches Budget" , Familienversicherung und andere Gerichtsverfahren, die Ihren Ursprung durch meiner damaligen Unfähigkdit, den Alltag zu organisieren hatten.
Da ich schwierige Dinge oft recht gut kann, einfache aber oft gar nicht, sind Unverständnis und Schwierigkeiten mit neurologisch Typischen Persönlichkeiten vorprogrammiert.
Und da ist eine Enthinderungshilfe und der Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen sicher sinnvoll
Ach ja, vielleicht noch eine Info, warum ich "Fugu" gewählt habe.
Ein Fugu (Kugelfisch) ist eigentlich ein friedlicher freundlicher Zeitgenosse. Doch wenn man Ihn fressen will, bekommt das einem Raubfisch nicht sonderlich gut.
Trifft so übertragen eigentlich auch auf mich zu.
Ich hoffe, ihr habt nichts gegen meine Freischaltung für den geschützten Bereich ?
Grüße Fugu
13.07.08, 23:52:20
55555
Hallo!
14.07.08, 00:17:02
[55555]
Umfragen gelten bei Freischaltungsanträgen nicht, da bei diesen auch Nutzer abstimmen können, die dazu kein Stimmrecht haben. Also sollten Meinungen wie gewohnt in den Thread geschrieben werden.
14.07.08, 11:53:26
Fugu
Umfragen gelten bei Freischaltungsanträgen nicht, da bei diesen auch Nutzer abstimmen können, die dazu kein Stimmrecht haben. Also sollten Meinungen wie gewohnt in den Thread geschrieben werden.
Hallo 55555,
da ich noch "Anfangsschwierigkeiten" beim der Beitragseingabe habe/hatte, ist der Beitrag versehentlich dreifach drin.
Kann man zur Vereinfachung nicht einfach die beiden zeitlich ersten Beiträge löschen. Die Abstimmung rausnehem ?
Grüße
Fugu
14.07.08, 15:22:07
[55555]
Die Doppel hatte ich schon heute Nacht gelöscht. Sowas mache ich in der Regel automatisch.
20.07.08, 14:02:44
55555
Die ausgebliebenen Reaktionen könnten daran liegen, daß die meisten Nutzer vor ihrer Entscheidung über ihre Haltung zu einer Freischaltung gerne im Forum durch aktive Teilnahme einen Eindruck vom Antragsteller bekommen wollen. Daher wäre es vielleicht förderlich, wenn du dich an anderen Threads beteiligst.
20.07.08, 15:47:00
Fugu
Die ausgebliebenen Reaktionen könnten daran liegen, daß die meisten Nutzer vor ihrer Entscheidung über ihre Haltung zu einer Freischaltung gerne im Forum durch aktive Teilnahme einen Eindruck vom Antragsteller bekommen wollen. Daher wäre es vielleicht förderlich, wenn du dich an anderen Threads beteiligst.
Danke für den Hinweis,
nur leider liegen die meisten Themen, wo ich sinnvoll was außerhalb eines "smalltalks" posten könnte, in geschüztzen Bereichen.
Von Interesse ist sicherlich:
Erfahrungen mit Durchsetzung des Kindergelanspruches als Erwachsener
Erfahrungen mit Durchsetzung von Waisengeld für behinderte Kinder
Familienversicherung (Aktuelle Klage vor dem SG, da AOK Behinderung während des Bestehens eine Familienversicherung bestreitet
Grüße
Fugu
20.07.08, 17:54:16
55555
Dazu kannst du dich per Email an dich wenden. Das Forum ist ja vor allem ein Gedankenaustausch zu Lebenserfahrungen. Die ESH-Themen sind dabei nur ein Teil, ein wichtiger anderer Teil ist die Selbstfindung, zusammen über Themenbereiche des eigentlichen Lebens nachzudenken, etc.
20.07.08, 23:20:45
Fugu
geändert von: Fugu - 20.07.08, 23:21:52
Dazu kannst du dich per Email an dich wenden. Das Forum ist ja vor allem ein Gedankenaustausch zu Lebenserfahrungen. Die ESH-Themen sind dabei nur ein Teil, ein wichtiger anderer Teil ist die Selbstfindung, zusammen über Themenbereiche des eigentlichen Lebens nachzudenken, etc.
Dazu wollte ich eigentlich sagen dass
-meine Erfahrungen mit Durchsetzung des Kindergelanspruches als Erwachsener
-meine Erfahrungen mit Durchsetzung von Waisengeld für behinderte Kinder
bereits durchgesetzt sind (Argumentation und Einschaltung der Fachaufsicht)
Die Familienversicherung (Aktuelle Klage vor dem SG, da AOK Behinderung während des Bestehens eine Familienversicherung bestreitet) ist der momentane Sachstand das das Gericht die Bescheinigung des Versorgungsamte übersehen hat, das AS seit Geburt mit GdB bewertet wurde.
Wer also da Tipps braucht, dem könnte ich auch weiterhelfen. Aber so etwas sollte nur für Betroffene einsehbar sein. Und wenn ich Hilfe brauche, schicke ich natürlich eine Mail -:)
Wäre halt nur praktisch, wenn man weiß, wer was wie gelöst hat und welche Probleme auftraten.
Wenn die finanziellen Grundlagen gesichert sind, dann ist erst die innere Ruhe zur Selbstfindung gegeben und man kann zusammen über Themenbereiche des eigentlichen Lebens nachdenken.
Ich weiß nicht wie es anderen geht, aber bestimmte Probleme beanspruchen mich manchmal so stark, dass ich an nichts anderes mehr denke.
Aber der Grundgedanke diese Forums, das man durch Nichtautisten eigentlich "gehindert" wird und für eine "Enthinderung" aktiv tätig werden soll (und muß)entspricht schon meiner Einstellung.
Etwas undurchsichtig erscheinen mir Einstufungsregeln für die geschützten Bereiche. Zumindest ist bei mir der GdB 50 aufgrund AS und ADHS bescheinigt worden. Nur irgendwie war es auch ein Schock, das man wegen AS als schwerbehindert eingestuft wird.
Grüße
Fugu
21.07.08, 02:48:37
drvaust
Etwas undurchsichtig erscheinen mir Einstufungsregeln für die geschützten Bereiche. Zumindest ist bei mir der GdB 50 aufgrund AS und ADHS bescheinigt worden.
Das hat Nichts mit Einstufung nach GdB zu tun, auch eine amtliche Diagnose ist nicht notwendig.
Die Freischaltung ist eine Aufnahme in den inneren Kreis, für Nutzer, denen die freigeschalteten Nutzer vertrauen. Das dient zum Schutz gegen Spanner und Spinner. Dazu mußt Du bekannt sein, damit Du beurteilt werden kannst. Das geht am besten durch Beiträge. Da Du zuerst als Gast schriebst, sind einige Beiträge von Dir nicht zuordenbar.
Ich bin jetzt für Freischaltung (Autistenbereich).
Aber erwarte nicht so viel vom geschützten Bereich, da ist weniger als im öffentlichen Bereich los.
21.07.08, 10:14:55
55555
Wer also da Tipps braucht, dem könnte ich auch weiterhelfen. Aber so etwas sollte nur für Betroffene einsehbar sein. Und wenn ich Hilfe brauche, schicke ich natürlich eine Mail -:)
Wäre halt nur praktisch, wenn man weiß, wer was wie gelöst hat und welche Probleme auftraten.
Ja, hattest du da die ESH-Tipps benutzt oder die Voraussetzungen selbst recherchiert?
Zitat:
Wenn die finanziellen Grundlagen gesichert sind, dann ist erst die innere Ruhe zur Selbstfindung gegeben und man kann zusammen über Themenbereiche des eigentlichen Lebens nachdenken.
Ja, kann ich verstehen. Wenn es dir um Austausch geht, der nicht öffentlich ist kannst du auf Antrag ohne Abstimmung für den Freischaltungsbereich freigeschaltet werden.
Zitat:
Nur irgendwie war es auch ein Schock, das man wegen AS als schwerbehindert eingestuft wird.
GdB 50 ist formal gesehen das absolute Minimum nach den Anhaltspunkten. Das bedeutet, daß die entweder gar nicht ernsthaft geprüft haben oder die Darlegungen der Fachleute im Antragsverfahren nicht überzeugend fanden, aber die Diagnose auch nicht anzweifeln, weil sie das eigentlich nicht dürfen. Meist liegt der Schwerpunkt auf nicht erfolgter Prüfung oder völliger Unkenntnis zu Autismus.
21.07.08, 11:48:35
Fugu
Hallo 55555,
leider mußte ich die Voraussetzungen selbst recherchieren,da ich die ESH noch nicht kannte (oder kennen konnte im Jahr 2004?)
zu:
Ja, kann ich verstehen. Wenn es dir um Austausch geht, der nicht öffentlich ist kannst du auf Antrag ohne Abstimmung für den Freischaltungsbereich freigeschaltet werden.
Was ich hiermit tue -:)) (für AS und AS/ADHS oder muß man das per Mail?)
zu:
GdB 50 ist formal gesehen das absolute Minimum nach den Anhaltspunkten. Das bedeutet, daß die entweder gar nicht ernsthaft geprüft haben oder die Darlegungen der Fachleute im Antragsverfahren nicht überzeugend fanden, aber die Diagnose auch nicht anzweifeln, weil sie das eigentlich nicht dürfen. Meist liegt der Schwerpunkt auf nicht erfolgter Prüfung oder völliger Unkenntnis zu Autismus
Mir ging es vorrangig erstmal um eine Feststellung. Gegen GdB 50 ist momentan bereits Klage beim SG eingereicht,
Damals war das Hauptproblem die rückwirkende Feststellung seit Geburt. Erst als ich bei der Anfechtung einer Berufszugangsprüfung (die Sache läuft immer noch -:((( ) mir anhören mußte, dass damals kein AS vorgelegen habe und ich dadurch nicht bei der Prüfung und der Ausbildung gehindert wurde, konnte ich nach Rücksprache mit anderen Betroffenen die Richtige Argumentation bringen.
Die völlige Unkenntnis oder mangende Kenntnis der Versorgungsämter kann ich nur bestätigen.
Ich legte ein Gutachten einer Uniklinik vor, nachdem der GdB von 80 wegen der schweren Symptomatik AS und ADHS vorzuschlagen ist.
Die Antwort (natürlich ohne jegliche Begründung !), der GdB 50 wäre angemessen. Auch keine Merkzeichen.
Grüße Fugu