21.07.08, 12:22:43
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leider mußte ich die Voraussetzungen selbst recherchieren,da ich die ESH noch nicht kannte (oder kennen konnte im Jahr 2004?)
Ah, richtig es gibt da erst seit 2006 Aktivitäten. Vielleicht kannst du bei Gelegenheit die Seiten zu diesen Fragen durchlesen und ggf. Kommentare zu einzelnen Stellen mitteilen, wenn du was besser weißt oder sinnvolle Ergänzungen kennst.
Zitat:
Damals war das Hauptproblem die rückwirkende Feststellung seit Geburt. Erst als ich bei der Anfechtung einer Berufszugangsprüfung (die Sache läuft immer noch -:((( ) mir anhören mußte, dass damals kein AS vorgelegen habe und ich dadurch nicht bei der Prüfung und der Ausbildung gehindert wurde, konnte ich nach Rücksprache mit anderen Betroffenen die Richtige Argumentation bringen.
Das ist ein ganz klassiches Problem, was oft zu bewältigen ist. Alle möglichen Ämter gehen zunächst davon aus, daß ein Vorliegen erst mit einer erfolgten Diagnose als belegt betrachtet werden kann. Habe schon gelesen, daß man vermutete der Autismus sei früher noch nicht "ausgebrochen" gewesen und ähnliche Scherze.
Zitat:
Ich legte ein Gutachten einer Uniklinik vor, nachdem der GdB von 80 wegen der schweren Symptomatik AS und ADHS vorzuschlagen ist.
Die Antwort (natürlich ohne jegliche Begründung !), der GdB 50 wäre angemessen. Auch keine Merkzeichen.
Auch ganz klassisch. Versorgungsämter sind rechtlich sogar dazu verpflichtet Antragsteller zu beraten, was sie aber faktisch nicht tun. Wenn du Urteile zu sowas in eigener Sache hast, kannst du die ja bei Gelegenheit mal schicken. Je besser die Datenlage bei der ESH, desto genauer können systematische Probleme erkannt und politisch angegangen werden.