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Thema: EU-Rente beantragen und Schwerbehindertenausweis (http://autismus-ra.unen.de/topic.php?id=880)
Geschrieben von: drvaust am: 24.01.07, 16:25:54
Die Einstufung durch das Versorgungsamt wirkt sich nicht direkt auf die Erwerbsunfähigkeits-Rente aus.
Krankenkasse, Versorgungsamt und Rentenversicherung sind unterschiedliche Institutionen, die zwar miteinander sprechen, aber unabhängig entscheiden.
Ein Antrag auf EU-Rente ist eigentlich erstmal ein Antrag auf Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Es soll also erstmal versucht werden, die Arbeitsfähigkeit durch entsprechende Maßnahmen wieder herzustellen. Wenn das scheitert oder aussichtslos ist, führt das zu EU-Rente. Ich mußte zu mehreren Gutachtern, in anderen Städten, und sollte noch zu einer medizinischen und beruflichen Rehabilitation von zusammen 12 bis 18 Monaten (die haben mich als hoffnungslos abgelehnt).
Die Einstufung durch das Versorgungsamt kann von der Rentenversicherung als eine Art Gutachten angesehen werden, ist aber keine Voraussetzung. Vor einem Jahr galt noch: Grad der Behinderung mindestens 60% und langzeitarbeitslos ist erwerbsunfähig. Ich habe EU-Rente, aber keine Einstufung als schwerbehindert.
EU-Rente wird grundsätzlich erstmal befristet gewährt. Die muß vor Ablauf neu beantragt werden, neue Gutachten, und wird dann wieder befristet oder unbefristet gewährt (kann später erneut geprüft werden). Ein Freund hat Multiple Sklerose, unheilbar, nicht mehr lange zu leben, GdB 100%, bekam die EU-Rente aber erst zweimal befristet.
Geschrieben von: 55555 am: 24.01.07, 16:33:10
Ihr werdet das besser wissen als ich.
Geschrieben von: Snape am: 24.01.07, 18:50:44
Mein Therapeut hat mir gestern gesagt, das die EU-Rente nicht abhängig von einer Diagnose ist. Z. B. sind ja nicht alle Borderliner erwerbstunfähig, was wohl auch auf Autisten zutrifft. Es soll ja welche geben die arbeiten :-D
Es kommt bei der EU-Rente und wohl auch beim Schwerbehindertenausweis vielmehr darauf an, was für Auswirkungen die Erkrankung auf das Leben des Menschen hat.