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Es begann mit einer Schlagzeile: „Morgen wird sie abgeholt – Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung“. Die österreichische Internetseite Report24 berichtete am 10. Januar erstmals über den Fall von Inna Z., einer ukrainischen Komponistin, die in Deutschland lebt und gegen Covid-19 geimpft werden soll. Angeblich gegen ihren Willen, wie auf Telegram und auf Blogs behauptet wird. Nachdem Report 24 den Text auf Englisch übersetzt hatte, griffen das Thema zudem einige englischsprachige Medien auf, wie der US-amerikanische TV-Sender Fox News und die israelische Tageszeitung Jerusalem Post.
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Wir haben beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt nachgefragt, wie sich der Fall von Inna Z. danach entwickelte. Hintergrund ist: Können Menschen in Deutschland in rechtlichen Fragen nicht mehr für sich selbst sorgen und haben keine Angehörigen, die das übernehmen, bestimmt ein Gericht einen externen Betreuer. Im Fall von Inna Z. beantragte diese Person eine Impfung – notfalls gegen den Willen der Frau.
Eine jüdische Gemeinde in Stuttgart und einige Fachleute sprachen sich gegen die Impfung von Inna Z. aus. Gegen den Gerichtsbeschluss wurde Beschwerde eingelegt und die Frau wurde bisher nicht geimpft. Dass Menschen, die etwa an Demenz leiden, auch gegen ihren Willen geimpft werden, ist kein alltäglicher Vorgang – aber rechtlich möglich. Wir erklären, unter welchen Umständen es dazu kommen kann.
Inna Z., so heißt es im Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 14. Dezember 2022, leide laut Gutachten eines Sachverständigen unter anderem an Demenz und wahnhaften Störungen, sowie an verschiedenen körperlichen Erkrankungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Richterin die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung.
Die Begründung dafür lautet: „Die Betroffene muss geschlossen untergebracht werden, weil sie massiv verwahrlosen würde und ihre dringend notwendige ärztliche Versorgung, auch der organischen Erkrankungen wie eine regelmäßige Tabletteneinnahme nicht gewährleistet ist.“ Ohne geschlossene Unterbringung könne keine ärztliche Behandlung erfolgen; die Betroffene „kann sich in keiner Weise mehr selbst vorstehen“.
Richterin erklärte, Impfung gegen Covid-19 sei „erforderlich“ – umgesetzt wurde dies wegen einer Beschwerde bislang nicht
Zur Begründung, weshalb die Patientin geimpft werden müsse, heißt es im Beschluss: Die Durchführung der Impfung gegen Covid-19 gegen den Willen der Betroffenen sei erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Weiter heißt es: „Es wurde zuvor erfolglos versucht, die Betroffene von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen.“ Trotz dieser Versuche habe die Frau „keinerlei Krankheitseinsicht“, erkenne die Notwendigkeit nicht an, und sei hinsichtlich medizinischer Entscheidungen „zu keiner freien Willensbildung […] in der Lage“.
Dieser Beschluss wurde aber nicht umgesetzt. Am 12. Januar schrieb der Rechtsanwalt Holger Fischer in einem Telegram-Beitrag, er habe einen Eilantrag beim Landgericht Stuttgart im Fall Inna Z. gestellt.
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Wer entscheidet, ob Menschen, die unter Betreuung stehen, geimpft werden?
Das Amtsgericht schrieb uns, dass auch Menschen, die unter Betreuung stehen, grundsätzlich selbst über medizinische Maßnahmen und ärztliche Behandlungen entscheiden dürften. Nur wenn der Patient oder die Patientin eine Maßnahme ablehnt, die der Betreuer für dringend geboten hält, kann ein Antrag auf Durchführung einer Zwangsmaßnahme gestellt werden. Vor der richterlichen Genehmigung dürfe die Maßnahme nicht durchgeführt werden, so die Pressesprecherin. Im Fall von Inna Z. sei ein „fachpsychiatrisches Gutachten zu den Voraussetzungen der Maßnahmen eingeholt“ worden und die Frau „wurde im Beisein des Verfahrenspflegers von der zuständigen Richterin in ihrer gewohnten Umgebung angehört“.