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In der Causa des Behindertenheims Konradinum, bei dem Bewohnervertreter seit Monaten auf Missstände hinweisen, sind zwei Gerichtsbeschlüsse ergangen. Das Bezirksgericht hat erneut die Dauermedikation von zwei Bewohnerinnen des Salzburger Heims für Schwerstbehinderte bis zum Datum der Beschlussfassung für unzulässig erklärt.
Begründet wurde dies damit, dass bis dato nicht die erforderlichen pädagogischen Mittel getroffen wurden. Eine Zulässigkeit der Medikation für die Zukunft wurde zeitlich begrenzt und mit der Auflage verbunden, dass individuelle Förderkonzepte erstellt und umgesetzt werden müssen.
Bereits im August 2015 beurteilte das Gericht die Medikation als unzulässige Freiheitsbeschränkung. Seither habe sich nicht viel getan, sagt Alexandra Niedermoser vom Verein Vertretungsnetz – Bewohnervertreter. Das Land Salzburg als Heimträger ignorierte den Gerichtsbeschluss. Deshalb mussten die Gerichtserkenntnisse eingemahnt werden.
Vergangenen Freitag ist der mündliche Beschluss gefallen. Die Medikation wurde erneut für unzulässig erklärt – mit der Begründung: "Im sonder- und heilpädagogischen Bereich wurden nicht die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt." Bis spätestens September 2016 muss nun laut Gericht ein sonder- und heilpädagogisches Konzept vorgelegt werden.
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Die dahinterstehenden menschlichen Schicksale gehen auch erfahrenen Sozialarbeitern nahe. Eine Frau lebt seit fast vier Jahrzehnten im Konradinum. Laut Gutachten hat die Art der Unterbringung ihre Situation deutlich verschlechtert.
Im Fall eines vor mehreren Jahren ausgeschulten Jugendlichen wurde – die laut Medizinern durchaus erwünschte – Wiedereinschulung so lange hinausgeschoben, bis altersbedingt die Schulpflicht vorüber war. Nach dem STANDARD vorliegenden Informationen dürfte der Jugendliche – statt des Schulbesuchs – zumindest einmal in der Psychiatrie 60 Stunden durchgehend mit Gurten fixiert worden sein – "reduziert auf die basale Existenz", wie das im Fachjargon heißt.
Und obwohl Volksanwaltschaft wie auch Bewohnervertreter wiederholt betont hatten, dass die Missstände nicht an den Mitarbeitern lägen, sondern es schlicht an Ressourcen für das Heim Konradinum mangle, versucht die Landesregierung die Debatte als Angriffe auf die Bediensteten "von außen" darzustellen.
In einer Aussendung des Landesmediendienstes werden ehemalige Zivildiener mit den Worten "den Menschen, die hier wohnen, geht's gut" und anstrengend sei nicht die Arbeit, sondern "die Dinge, die von außen hereingetragen werden", zitiert. "Es gibt einfach kein politisches Interesse, etwas zu verändern", resümiert die Bewohnervertretung.