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Zitat:
http://www.news.at/articles/0326/15/59626/us-politiker-selbstmord-bomber-schweineblut

Mit Schweineblut will ein US-Politiker irakische Moslems von Selbstmordattentaten abschrecken. In einem Flugblatt an 39 Politikerkollegen schlug Guy Glodis, ein Vertreter der Demokratischen Partei, vor, Selbstmordattentäter mit Schweineblut und -eingeweiden zu begraben. Dem Handzettel zufolge verdammt diese Praxis Anhänger des Islams "in die Hölle".

Mit in Schweineblut getränkten Kugeln habe bereits 1913 der US-General John Pershing moslemische Extremisten auf den Philippinen hinrichten und anschließend mit den tierischen Eingeweiden begraben lassen.

Quelle
18.08.17, 14:34:03
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Gast
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Neues aus Tower Hamlets:
Zitat:
Laut einem britischen Zeitungsbericht soll ein fünf Jahre altes Mädchen - eine christlich getaufte, englische Muttersprachlerin - in London seit Monaten bei muslimischen Pflegeeltern untergebracht worden sein.

[...]

Der Quelle der Zeitung zufolge sei das Kind, das aus einem "weißen", christlichen Haushalt stamme, unter anderem dazu aufgefordert worden, arabisch zu lernen, weil die Pflegefamilie "kein Englisch" sprechen könne. Ihre Halskette mit einem christlichen Kreuz sei ihr zudem abgenommen worden, heißt es in dem Bericht weiter.

Damit noch nicht genug, soll dem Mädchen eine Portion Spaghetti Carbonara, die ihm von ihrer leiblichen Mutter nach einem Besuch mitgegeben wurde, weggenommen worden sein. Sie habe ihre Lieblingsspeise nicht essen dürfen, weil sie Speck enthalte, so die Begründung der muslimischen Pflegeeltern. Ein anderes Mal habe sie ihrer leiblichen Mutter plötzlich erklärt, Weihnachten und Ostern seien "dumm" und die europäischen Frauen allesamt "dumme Alkoholiker".

[...]

Der Bezirksrat von Tower Hamlets antwortete bislang nicht auf Anfragen zur Stellungnahme.

Quelle

Und auch wenn derzeit kaum absehbar ist, ob diese Bewertung sich im konkreten Fall als korrekt herausstellen wird; inmitten des besinnungslosen Trump-Einheitsbashings immerhin formal bemerkenswert:
Zitat:
Die Lehre aus Donald Trumps Umgang mit Nordkorea und China ist unbequem für Europa: Härte kann die Kriegsgefahr verringern – manchmal.

Quelle
29.08.17, 10:02:42
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Gast
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Auch wenn ich mir über meine Meinung zu diesem Fall nicht so ganz sicher bin (z.B. die wiederholte Formulierung "Pakt zwischen Nazis und Islam" erscheint mir schon als seltsam), scheint es doch angemessen auch darauf hier einmal hinzuweisen.
Zitat:
Aufgrund der zweiten drangsalierenden Durchsuchungsprozedur begann der Prozess mit Verspätung. Als erstes wurde der Kriminaloberkommissar Fisch als Zeuge verhört, der auch die Anzeige gegen mich gestellt hatte, als er meinen Facebook-Eintrag vom 5. Juni 2016 sah, in dem ich auf meinen ausführlichen geschichtlichen PI-Artikel zum Nazi-Islam-Pakt hinwies. Fisch berichtete von meiner Anhörung, die er ebenfalls durchführte. Dabei hatte ich mich auf §86 (3) des Strafgesetzbuches, der die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen bei Berichten über die Geschichte ausdrücklich zulässt, sowie auf den Artikel 5 des Grundgesetzes zur Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit berufen. Fisch meinte, in dem verlinkten PI-Artikel hätte er auch Bilder mit Hakenkreuzen gesehen, aber da wären sie durch den Text erklärt gewesen.

Ich fragte ihn daraufhin, was Richterin Birkhofer-Hoffmann zunächst verhindern wollte, ob er außer dem Hakenkreuz bei dem Facebook-Eintrag auch noch den Text wahrgenommen hätte. Beispielsweise die in Großbuchstaben verfasste Überschrift, die auf die Süddeutsche Zeitung und ihren Artikel „Hakenkreuz und Halbmond“ verwies. Er bejahte dies, und ich fragte ihn weiter, ob er bei den beiden Stichworten auch die beiden abgebildeten Personen zuordnen könne, was er ebenfalls bejahte. Damit war klar, dass auch ihm der geschichtliche Zusammenhang bewusst war, in dem sich das abgebildete Foto befand.

Vor den Plädoyers stellte mein Anwalt zwei Beweisanträge: Zum einen die Verlesung einschlägiger Koranverse, um die Formulierung „faschistische Ideologie“ faktisch zu beweisen. Zweitens die Verlesung von Auszügen aus dem Buch „Der islamische Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad, auf den ich mich in meinem Facebook-Eintrag schließlich berief. Im ersten Satz hatte ich geschrieben:

Die Erkenntnis, dass der Islam eine faschistische Ideologie ist, hat der ägyptischstämmige Politologe Hamed Abdel-Samad mit seinem Buch „Der islamische Faschismus“ vor zwei Jahren hoffähig gemacht.

Beides lehnte Richterin Birkhofer-Hoffmann ab. Die Verlesung des Korans sei unzulässig, denn eine pauschale Vorlesung stelle keine Tatsache dar. Ein Vortrag aus dem Buch von Abdel-Samad sei unbegründet. Es sei zwar eine Tatsache, dass der Autor Vorwürfe erhebe, aber hier ginge es nur um den Facebook-Eintrag und den Eindruck, der beim flüchtigen Leser haften bliebe. Damit war spätestens zu diesem Zeitpunkt klar, dass eine Verurteilung bereits feststand.

In ihrem Plädoyer lehnte es die junge Staatsanwältin Ott ab, bei diesem Facebook-Eintrag den §86 (3) zu berücksichtigen, da keine Ausarbeitung, keine Vorstellung und Vertiefung vorläge, nur eine Verlinkung. Bei Facebook würden die Leser scrollen, und dieser Eintrag liefere in seiner Pauschalität und Kürze, ohne Einbettung in einen Kontext, „keinen Bericht über das Zeitgeschehen“ und sei auch „keine staatsbürgerliche Aufklärung“. Zudem sei „nicht offen die Gegnerschaft zum National-Sozialismus bekundet“. Daher sei ich nach §86 StGB zu verurteilen.

Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Dieser Facebook-Eintrag hat völlig eindeutig sowohl vom Foto als auch vom Text den historischen Pakt zwischen Nazis und Islam zum Inhalt hat, was ich schließlich ausdrücklich erwähnte:

Die Süddeutsche Zeitung beschreibt in einem Artikel vom Freitag den Pakt der Nazis mit dem Islam und zitiert auch bedeutende Aussagen von Himmler und Hitler.

Dieser Eintrag, der zudem auf meinen ausführlichen Artikel auf PI-NEWS zum Thema verlinkt, soll also nach Auffassung der Staatsanwältin in seinem Inhalt dazu bestimmt sein, „Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“.

Aber damit noch nicht genug. Ich soll mich auch noch nach § 166 StGB der „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“ strafbar gemacht haben. Bei der Formulierung „Der Islam ist eine faschistische Ideologie“ hätte ich mich zwar auf ein Buch berufen, dies aber nicht erläutert. Es handele sich nicht um eine bloße Meinungsäußerung, keine streitbare Auseinandersetzung, sondern eine „reine Verunglimpfung“.

Den totalitären Alleinherrschaftsanspruch der NS-Zeit mit dem Islam zu verbinden, stelle eine „Störung des öffentlichen Friedens“ dar. Der „erstrebte Ausgleich zwischen den Religionen“ werde hintergangen und die „Unsicherheit der Bevölkerung ausgenutzt“. Staatsanwältin Ott forderte allen Ernstes 10 Monate Freiheitsstrafe, auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt, und 2500 Euro Geldstrafe für eine gemeinnützige Einrichtung. Ich würde dem Islam eine fanatische Intoleranz gegenüber Andersdenkenden unterstellen, dies aber selber ausüben.

Mein Rechtsanwalt widerlegte in seinem Plädoyer sämtliche Vorwürfe und stellte die Rechtslage ausführlich dar, was aber in diesem Schauprozess genau so sinnlos war, als ob man an eine Betonwand anreden würde. Ebenso hätte ich mir meine letzten umfangreichen Worte sparen können, mit denen ich noch einmal auf alles Relevante in diesem Fall einging. Die Richterin reagierte erbost über den aufbrandenden Applaus des Publikums und drohte jedem eine Strafe an, der sich noch irgendwie äußert. Frau Birkhofer-Hoffmann hatte ihre vorgefasste Meinung und ihre vermutlich schon im Vorfeld getroffene Entscheidung, mich hart zu verurteilen, da mir als scheinbarem „Störer des öffentlichen Friedens“ jetzt wohl endgültig ein Maulkorb verpasst werden müsse.

So brauchte sie auch für die Abfassung des Urteils nicht lange. Ich wurde schuldig gesprochen nach §86 StGB „Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen“ sowie §166 StGB „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“

Richterin Birkhofer-Hoffmann legte in ihrer „Begründung“ dar, dass ich mit meinem Facebook-Eintrag eine Bewertung vorgenommen hätte, ohne mich mit dem Inhalt der Religion auseinanderzusetzen. Ich hätte lediglich meine Meinung und ein Bild präsentiert, das keinen Bezug erkennen ließe, woher es komme und was es bedeute. Es reiche nicht aus, auf den Artikel zu verweisen. Dies sei auch nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Der Artikel der Süddeutschen Zeitung hätte zudem „eine andere Intention“ gehabt, als den Pakt der Nazis mit dem Islam zu veranschaulichen. Ein flüchtiger Leser nehme nur eine „Beschimpfung der Religionsgemeinschaft“ wahr, bei der „jeder Moslem in Misskredit“ falle. Es würde „keine kritische Auseinandersetzung“ stattfinden und es sei nicht zulässig, ein solches Bild zu veröffentlichen. Es handele sich nicht um Tatsachen, sondern um Wertungen.

Da ich des öfteren straffällig geworden sei und zu dem stehe, was ich äußere, sei es nun „an der Zeit“, eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auszusprechen, die auf eine Bewährungszeit von drei Jahren und sechs Monaten laufe, sowie Verrichtung von 100 Stunden sozialer Arbeit. Dies kommt nun quasi einem Schreib-, Rede- und Auftrittsverbot gleich, denn bei einer solch willkürlichen Auslegung, was keine berechtigte Kritik an einer Religion, sondern eine „Beschimpfung“ sein soll, könnte ich jederzeit eine erneute Anklage erhalten, die mich dann in den Knast bringt. Das war auch ganz offensichtlich Zweck dieser Übung.

[...]

Genau so etwas habe ich schon als Zeuge in einem vergleichbaren Verfahren erlebt, als ein Linker bei einer Kundgebung der „Freiheit“ am Marienplatz, bei der eine Israelfahne zu sehen war, „Deutsche, kauft nicht bei Juden“ rief. Er wurde freigesprochen, da er ja als Nazi-Gegner bekannt sei.

Bisher berichtet kein einziges Mainstream-Medium über diese Verurteilung. Obwohl ich sämtliche deutsche Journalisten über meinen Presseverteiler informiert hatte, dass ich stellvertretend für alle Journalisten vor Gericht stehe, denn dieses Unrecht könne jedem anderen auch widerfahren:

Sehr geehrte Medienvertreter,

stellen Sie sich vor, Sie veröffentlichen einen Artikel über ein geschichtliches Ereignis aus der Zeit des National-Sozialismus. Und bringen dazu ein passendes Foto, auf dem ein NSDAP-Vertreter zu sehen ist, der – wie damals üblich – eine Hakenkreuz-Armbinde trägt.

Dann erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift, dass Sie sich dem „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ strafbar gemacht haben.

Genau dies widerfuhr mir. (..)

Ich arbeite seit 34 Jahren als selbstständiger Journalist. Mit mir steht am kommenden Freitag im Prinzip potentiell jeder Journalist in Deutschland vor Gericht, dem dies genauso geschehen könnte. Die Verhandlung ist öffentlich.

Was folgte, war Schweigen im Walde. Bisher berichten über dieses Skandal-Urteil ausschließlich konservative Internetportale wie Compact, MMnews, Berlin Journal, Journalistenwatch, Opposition 24, AfD Bodenseekreis, Die Welt taibaweb, europe news, Das Gelbe Forum, Krisenfrei, Politikforen, Open Speech, Hallemax und lupo cattivo.

Auch im Ausland findet der Justizskandal Beachtung: In Österreich informiert Info Direkt und in der Tschechei Parlamentnilisty. Die zweitgrößte polnische Zeitung „Super Express“ interviewte mich gestern ausführlich und wird heute einen Artikel veröffentlichen. Im englischsprachigen Ausland berichtet Gates of vienna, das meinen Facebook-Eintrag auch auf englisch übersetzte. Dem US-Blogger Vlad Tepes gab ich noch am Abend nach dem Prozess ein Video-Interview.

Quelle
Zitat:
Im Zuge einer zunehmend als „Gesinnungsdiktatur“ titulierten scheinbaren Aufweichung der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung seit „Anno 2015“ kommen dem rechtsgläubigen Betrachter erhebliche Zweifel über die tatsächliche Neutralität des deutschen Justizapparates.

Traditionsgemäß im Morgengrauen durchsucht im Mai 2017 eine Sondereinheit der Kriminalpolizei die Münchner Wohnung des, der CSU missliebigen AfD-Landesvorsitzenden Petr Bystron und beschlagnahmt im Kinderzimmer Festplatten mit Zeichentrickfilmen. Bystron zeigte in einem Facebook-Post die skandalöse Finanzierung linksextremer Gewalt durch die SPD-CSU-geführte „Stadt München“ auf: „Die Nazis sind schon wieder da, sie nennen sich jetzt Antifa“. Eine angesichts der kriegsähnlichen Verwüstungen Hamburgs und den unzähligen Angriffen auf AfD-Mitglieder und -Einrichtungen mehr als unbequeme Wahrheit für die Christ-Spezialen.

Der Durchsuchungsbeschluss der Privatsphäre Bystrons wurde in den Mainstreammedien breit kommuniziert. Dass die Hausdurchsuchung jedoch absolut illegal war, fand allerdings kaum mehr Beachtung in Presse und TV – eine mediale Rehabilitation blieb „wohlweislich“ aus. Ein weiterer AfD-Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein verlor seine verfassungsrechtliche Immunität aufgrund eines „Posts“ (PI-NEWS berichtete) und der Preisgabe des gut verklausulierten „Staatsgeheimnisses“ der Linksterror-Finanzierung durch den Steuerzahler. Auch die – im Nachhinein in guter Übung illegitime – Justiz- und Medientreibjagd auf den wortgewaltigen Schriftsteller Akif Pirincci veranschaulicht parallel zum Fall Stürzenberger die neue konzertierte Härte des Staatsapparats gegen seine nicht schweigen wollenden Kritiker.

Die verfassungswidrige staatlich-gesteuerte Denunziationsmaschinerie hat darüber hinaus eine neue Dimension durch die vom Innenministerium generalstabsmäßig inszenierte Joachim-Hermann-Burkhard-Körner-Pressekonferenz gegen Petr Bystron im April 2017 erfahren.
Recht wird heute so gebrochen, wie es dem Meinungsregime nur „recht“ ist! Da zieht das Grundgesetz schon mal den Kürzeren. Da hilft auch kein nachträgliches „Burkhard-Verbot“ des objektiven Verwaltungsgerichts München. Die internationale Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit OSZE hat sogar angekündigt, aus besonderem Anlass nach 2009 nun wieder ein Expertenteam zur Bundestagswahl zu schicken.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, teilt diese Bedenken und übt derzeit – sogar in den Mainstreammedien – grundsätzliche Kritik am deutschen Rechtssystem. Die Politik beuge Gesetze und die Bevölkerung orientiere sich an selbst gestrickten Vorstellungen von Gerechtigkeit.

Er sieht „schwarz für die deutsche Justiz“ und konstatiert eine derzeitige Erosion des deutschen Rechtsstaats: Die Politik weiche das Recht auf, statt es zu befolgen und dem Bürger damit ein Vorbild zu geben. „Das könne bis hin zum Rechtsbruch reichen!“, so Gnisa.

[...]

Während die meisten Einbruchsdelikte aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt werden, lägen im Kontext der Zuwanderung laut BKA-Bericht 76.500 Diebstähle, 54.600 Körperverletzungen, 3.600 Fälle gegen „sexuelle Selbstbestimmung“ sowie 432 Morde durch „Migranten“ in 2016 vor.

Quelle
29.08.17, 11:52:45
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In einer Aldi-Filiale im Vereinigten Königreich wird angeblich an der Kasse per Schild darauf hingewiesen, daß der muslimische Kassierer möglicherweise keinen Alkohol verkaufen wird. Lidl hat bei Produkten der Eigenhandelsmarke Eridanous das Kreuz aus der Abbildung des auf den Packungen abgebildeten Kirchengebäudes wegretuschiert.
Zitat:
German supermarket giant Lidl has been caught doctoring pictures of the iconic Anastasis Church in Santorini, Greece, which appear on some of its products, to erase the crosses which adorn the building.

Images of the world-renowned church were used for the packaging of its Eridanous brand Greek-style yoghurt — an in-house label which also includes a range of feta cheese, moussaka, and pistachio products, according to RTL Info.

A spokesman for the low-cost retailer — which has hundreds of stores throughout Europe and the United Kingdom — justified the Soviet-style alterations by saying: “We avoid the use of religious symbols because we do not wish to exclude any religious beliefs.”

[...]

The news comes shortly after Aldi — another low-cost German retailer — courted controversy by putting up a sign in a store in Northampton, England, advising customers that they could not purchase alcohol at a till manned by a cashier thought to be Muslim.

“If a colleague raises concerns about a job they have been asked to do, our approach is to try and find a solution,” a spokesman told the MailOnline.

“In this instance, we informed customers via a sign on the tills that our colleague would not be serving alcohol.”

Quelle
01.09.17, 20:21:52
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Gast
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Zitat:
To my knowledge there are no pro-free speech domain registrars and that is a massive problem.

Quelle
Zitat:
Die Berichterstattung über Donald Trump vermittelt oft den Eindruck, mit dem Unternehmer sei ein Wahnsinniger US-Präsident geworden. Ein Blick in die Geschichte und hinter die Kulissen verrät jedoch, dass er und seine Regierung durchaus rational agieren

Quelle
05.09.17, 13:14:52
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Gast
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Stimmenkauf 2.0
Zitat:
Ein Drittel aller stimmberechtigten Erwachsenen in Deutschland gehen nicht wählen - weil sie keine Zeit haben oder nicht wissen, wen sie wählen sollen. Auf der anderen Seite leben in Deutschland mehr als acht Millionen Erwachsene, die nicht stimmberechtigt sind. Das sind etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung, die von der repräsentativen Demokratie ausgeschlossen sind, aber mitentscheiden wollen. VoteBuddy bringt diese Menschen zusammen und schafft durch Stimmentausch eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

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Man darf gespannt sein wie bemüht die Regierung sein wird zumindest so zu tun als würde man dagegen vorgehen.
05.09.17, 21:34:04
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Antares
(White Unicorn)

Letztendlich haben die auch keine wirkliche Wahl, die dann da was ankreuzen.

- Umweltzerstörung (Böden, Insekten,... geht alles nachhaltig vor die Hunde)
- Armutsanstieg (Zuwanderer, Flüchtlinge, eigene Landsleute,...)
- Behindertenpolitik (da schweigen alle, weil das den Lobbys gehört)
- Lobbypolitik anstelle mal ans Volk zu denken

.... das interessiert alles keine Sau, egal welche Partei, sie sind alle gekauft. Das ist doch langsam so, als würde man in der DDR wählen gehen. Wie in der DDR macht aber auch die Regierung hier nichts gegen sich selbst. Mit der Stimme in einer Urne begraben gehen ändert man ja auch nichts an diesem Regime.

Der einzige Unterschied zwischen dem der nicht wählt und den Zettel durchstreicht weil er das nicht gut findet und dem der da was ankreuzt ist die Außenwirkung ggf. Wobei ja auch alle Parteien lügen in gedruckt und sowieso nicht das tun, was sie vor der Wahl sagen - aber sie sagen ja schon vor der Wahl gar nichts mehr (siehe Kanzlerduell) das ist ja nur noch leer.

Ich finde das ein sehr gruseliges Szenarium.
06.09.17, 08:08:28
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Gast
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Ja, es wird Zeit in diesem Land Demokratie einzuführen. Vor einem Neuanfang ist wohl wieder einmal sowas wie eine Aufarbeitung der Abseitigkeiten des alten Regimes nötig.
Zitat:
“A Council of the European Union document leaked by Statewatch on 30 August reveals that during the summer months, Estonia (current EU Presidency) has been pushing the other Member States to strengthen indiscriminate internet surveillance, and to follow in the footsteps of China regarding online censorship,” reported European Digital Rights (EDRi), an international advocacy group. “Standing firmly behind its belief that filtering the uploads is the way to go, the Presidency has worked hard in order to make the proposal for the new copyright Directive even more harmful than the Commission’s original proposal, and pushing it further into the realms of illegality.”

In the leaked document, Estonia proposes, “two options for each of the two most controversial proposals: the so-called “link tax” or ancillary copyright and the upload filter.” Both items would be harmful to a free and open Internet, in the opinion of the EDRi.

The document, which was dated August 30, 2017, is available to view in full at Statewatch.

Quelle
Zitat:
Einst forderte er eine Koalition mit der europhoben Ukip-Partei. Über deren Ex-Chef Nigel Farage rümpfte sonst jeder in den konservativen Salons Englands nur die Nase. Der Katholik Rees-Mogg ist außerdem gegen die Homo-Ehe und gehörte zu den ersten Unterstützern von Donald Trump. Der hagere Mann mit Nickelbrille und tief hängendem Seitenscheitel wirkt zuweilen so boshaft und bubenhaft, als wäre er immer noch Schüler in Eton, dem Elite-Internat in Windsor, das er besucht hat. Rees-Mogg weist es zwar weit von sich, aber im derzeitigen politischen Chaos ist nicht mehr auszuschließen, dass der Rechtsaußen an die Regierung geschwemmt werden könnte. Dann kann er versuchen, was er schon bisher propagiert: die EU ohne Übergangsabkommen zu verlassen. Er fordert bloß ein Freihandelsabkommen.

[...]

Gute Karten als potenzieller Nachfolger hatte bisher David Davis, der Brexit-Minister. Der joviale 68-Jährige wirkt ein bisschen wie ein Leihonkel, der noch einmal in die erste Reihe der Politik zurückgekehrt ist, weil sich die Jüngeren zu unverantwortlich benommen haben. Doch nun ziehen die Konservativen Jacob Rees-Mogg mit 22 zu 15 Prozent als Nachfolger vor.

Quelle
07.09.17, 11:16:37
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Gast
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"Demokratie einführen" sollte ich vielleicht mal wieder erläutern, da aufgrund der Desinformation durch Systemmedien viele Leute glauben sie würden ja in einem demokratischen Staat leben. Nunja, die DDR nannte sich auch "demokratisch" und schloß lediglich "destruktive Kräfte" und "Extremisten" aus, so wie es die aktuelle Republik auf ihre Weise mehr und mehr realitätsverlustig tut.

Demokratie, da fällt manchen Leuten vielleicht noch die Schweiz ein. Und es ist die Frage, was nach einer solchen Zuspitzung zunächst herauskommen soll. Sollte es doch gelingen soetwas wie eine demkratische Staatsgründung konzipiert durch kompetente moderate Kräfte vorzunehmen, wäre das aber durchaus eine feine Sache.

Was ich zunächst einmal feststelle ist, daß in diesem "alle vier Jahre eine Vormundschaftsfirma wählen, die dann alle Entscheidungen für einen trifft"-System die Gerechtigkeit der Regelanwendung massiv unter die Räder kam. Deswegen sollte in einem zeitgemäßen demokratischen Staat die Gesetzgebung ausschließlich durch direktdemokratische Abstimmungen auf den jeweiligen Ebenen erfolgen. Dafür muß auf Verfassungsebene sichergestellt werden, daß elektronische Wahlsysteme, die nie wirklich integer sein können, oder Briefwahl strikt verboten sind. Ebenso muß verboten sein durch Gesetze irgendwelche Gremien einzusetzen, die dann irgendwie gesetzgebende Aufgaben übernähmen.

Die Regierung muß komplett getrennt werden von der Gesetzgebung. Sie darf nicht bestimmte Klientelinteressen einseitig verfolgen, sondern für eine gerechte und gleiche Umsetzung des bestehenden Rechts stehen. Das wäre dann eher eine richterartige Aufgabe, wobei hier dann auch tatsächlich Unabhängigkeit bestehen sollte. Das bedeutet auch, daß es da nicht irgendein hierarchisches System von Weisungsbefugnissen geben darf. Es muß eine schwere Straftat sein und durchgesetzt werden solche Amtsinhaber zu selektiver Anwendung aufzufordern, etc.

Jede Art von Parteien oder vergleichbare Kartellbildungen sind strikt per Verfassung zu verbieten.

Ebenfalls per Verfassung ist sicherzustellen, daß die Medienkonzentration unterbunden wird, so daß z.B. nur 5% Marktanteil einer Einflußsphäre zuzurechnen wären. Zum Thema Medien wäre wohl dann auch noch mehr zu überlegen, wie auch in der Verfassung wehrhafte redundante Struktren gegründet werden sollten, die aktiv gegen jegliche Überwachungsinfrastruktur vorgehen und diese zerschlagen.

Dadurch ergäbe sich zunächst eine Gewaltenteilung wie folgt:
1. Gesetzgebung (direktdemokratisch)
2. Verwaltung durch unabhängige stark abgesicherte Amtsinhaber (Regierung, gleiche Umsetzung der Gesetze)
3. tatsächlich ebenso unabhängige Justiz, welche die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebung und der Verwaltung kontrolliert

Das bisherige System mangelnder Gewaltenteilung
07.09.17, 13:22:24
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... hat mittlerweile ja sogar dazu geführt, daß viele Leute meinen Parlamentsmehrheit und Regierung sei quasi dasselbe und daß die Klientellastigkeit der Parteien dazu führt, daß Recht jeweils nur selektiv anzuwenden oder gar mißliebige Einwohner als Individuum damit selektiv zu schikanieren als "Führungsstärke" glorifiziert wird, obwohl dadurch die Rechtsstaatlichkeit (egal ob "gut gemeint" oder nicht) massiv geschädigt wird.

Knackpunkt wäre natürlich dann noch die Auswahl der unabhängig agieren sollenden Verwalter des Rechts und der Richter. Man käme wohl nicht darum herum auch serh genau darauf zu achten, ob den Kindern die Werte der Verfassung breit, erfahrbar, nachvollziehbar und in unverzerrter Weise vermittelt würden.
07.09.17, 13:42:23
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Gast
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Zitat:
Das Programm PC-Wahl, das es mittlerweile seit 30 Jahren gibt, wird normalerweise nicht an Privatpersonen verkauft, sondern nur an Kommunen. Die restriktive Vergabe soll das Programm vor Angriffen schützen.

Ingo Höft von der Piratenpartei in Rheinland-Pfalz klagte im Jahr 2009 sogar dagegen. Er wollte den Quellcode von PC-Wahl sehen, um verstehen zu können, wie das Programm Ergebnisse berechnet. Jeder Wähler, jede Wählerin sollte nachvollziehen können, wie die Mehrheitsverhältnisse zustandegekommen sind. Doch trotz dieses Transparenzgebotes habe nie eine offizielle Stelle den Quellcode von PC-Wahl gesehen oder gar zertifiziert, argumentierte Höft. Aber das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, der Landeswahlleiter habe das ordnungsgemäße Funktionieren der Software geprüft, das genüge. Tatsächlich haben die Wahlleiter landauf, landab nur überprüft, ob die Software die Stimmen korrekt addiert. Niemand interessierte sich bislang dafür, ob das Programm an sich angreifbar ist. Bis Tschirsich kam.

Auf der Website der Herstellerfirma ist der Service-Bereich mit einem Passwort geschützt. Doch Tschirsich findet das Passwort im Internet, denn ein anderes Unternehmen, das PC-Wahl vertreibt, hat es versehentlich veröffentlicht. Die Firma ekom21 ist ein kommunaler IT-Dienstleister in Hessen, der als Vertriebspartner PC-Wahl verkauft. Auf der Webseite der ekom21 entdeckt Tschirsich eine Bedienungsanleitung für das Programm. Und in dieser Bedienungsanleitung stehen auch die Zugangsdaten zum internen Servicebereich des Herstellers von PC-Wahl: "Nutzername: service", "Kennwort: pcwkunde". Damit lädt sich Tschirsich wichtige Teile der Software runter. Nun kann der Informatiker wie ein Chirurg den Code der Software sezieren. Und entdeckt den nächsten gravierenden Fehler.

PC-Wahl ist im Kern eine Art Tabellenkalkulationsprogramm. Die Stimmen für jeden Kandidaten werden in Zeilen und Spalten summiert und die Ergebnisse in eine neue Datei geschrieben. Tschirsich analysiert die Struktur dieser Datei, die die Wählerstimmen enthält. Sie ist zu seiner Überraschung nicht eigens gesichert. Wenn PC-Wahl diese Datei an die Wahlleiter verschickt, gibt es keine Authentifizierung, keine Signatur, keinen einzigartigen Schlüssel. Es gibt kein System, das beweist, dass die korrekten Wahldaten der richtigen Gemeinde beim Wahlleiter ankommen. Somit ist es problemlos möglich, diese Wahldateien zu fälschen.

Tschirsichs nächste Entdeckung ist nicht weniger frappierend. Gemeinden, die das Programm nutzen, müssen es aktualisieren, beispielsweise, um die korrekten Vorlagen für die Bundestagswahl zu erhalten. Die neuen Programmversionen stehen bei der Herstellerfirma auf einer speziellen Seite, wieder ist sie durch ein Passwort geschützt. Und wieder findet Tschirsich dieses Passwort im Netz. Es lautet "ftp,wahl". Damit könnte er auf dieser Seite eine gehackte Version von PC-Wahl verstecken und Gemeinden würden sich diese dann, ohne es zu bemerken, beim Aktualisieren herunterladen. Das wäre kein Angriff auf die Wahlergebnisse eines einzelnen Wahlkreises mehr, es wäre ein Flächenbrand. Hacker könnten den Kommunen bundesweit falsche Ergebnisse unterjubeln.

Und das ist noch nicht das Ende der Probleme. In der Software sind die Vorgaben zur Übertragung der jeweiligen Auszählungen aus den Wahllokalen bereits vorinstalliert. Am Wahlabend werden die Stimmergebnisse in Hessen aus Sicherheitsgründen nicht über das Internet übertragen, sondern über ein internes Netzwerk, das eine Firma den Gemeinden zur Verfügung stellt. Doch der Einwahlpunkt in dieses Netzwerk, das eigentlich niemand kennen soll, ist in PC-Wahl bereits voreingestellt, damit die Beamten am Wahlabend weniger Arbeit haben. Es ist zwar durch ein Passwort geschützt, aber das Passwort für Hessen ist nicht sonderlich schwer zu erraten. Es lautet: "test".
Tschirsich weiß jetzt, wie die Software arbeitet und wie sie die Dateien erstellt, mit denen die Stimmverhältnisse weitergeleitet werden. Er kennt das interne Netzwerk, über welches diese Dateien in Hessen weitergeschickt werden. Und er hat einen Weg gefunden, viele Gemeinden mit einer infizierten Version der Software zu bestücken. Ihm genügt das als Beweis, dass das System gefährliche Lecks hat.

[...]

"Ein normaler Mensch kann die nicht auslesen, denn ich habe einen eigenen Kompressionsalgorithmus gebaut, da braucht es schon viel Gehirnschmalz, um den zu knacken", sagt PC-Wahl-Entwickler Berninger. Dem CCC gelang dies mühelos.

Quelle
08.09.17, 08:22:01
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Gast
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Zitat:
Bei der umstrittenen Entscheidung der Innenminister im Flüchtlingsherbst 2015 sei es um eine akute Notlage gegangen, entschieden die Richter. Der Ministerrat habe sich daher zurecht auf Artikel 78,3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU berufen, in dem es um Notfälle in der gemeinsamen Asylpolitik geht.

Dieser Artikel sieht Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit vor, ein Veto ist nicht möglich. Genau auf dieses Vetorecht hatten jedoch Ungarn und die Slowakei gesetzt. Sie glaubten, über die damals akute Flüchtlingskrise werde von den Staats- und Regierungschefs auf einem EU-Gipfel entschieden – und nicht bei einem Treffen der Innenminister. Der EU-Ratsvorsitz, den damals Luxemburg innehatte, ließ jedoch die Innenminister abstimmen. So konnte er die Verweigerer austricksen.

Rechtlich war das okay, urteilen die Richter – zumindest solange, wie es um vorübergehende Notmaßnahmen ging. Politisch ist es jedoch ein Riesenproblem. Denn die Zuweisung von Flüchtlingen greift in die Souveränität der Mitgliedsstaaten ein. Und die Ausrufung des Ausnahmezustands ist eine politische Entscheidung, die sicher besser bei den Staats- und Regierungschefs aufgehoben wäre als bei den Innenministern. Alles andere schafft böses Blut, wie wir nun sehen.

Bei dem Urteil aus Luxemburg geht es also nicht nur um Solidarität, sondern auch um Souveränität und um den Ausnahmezustand. Im Schmittschen Sinne ist die EU am 22. September 2015 souverän geworden, da sie eine Notlage ausgerufen und außergewöhnliche Maßnahmen beschlossen hat, die sogar die nationalen Parlamente übergehen.

Quelle

Leserkommentar:
Zitat:
Mit dem Tweet des BAMF vom 25.8.2015, das Dublin-Verfahren für Syrer nicht mehr anzuwenden und der darauf folgenden Massenhysterie auf der Balkanroute trägt Frau Merkel mit ihrer Regierung die Hauptschuld an der Migrationskrise. Erst als die Balkanroute geschlossen wurde, unter maßgeblicher Beteiligung der Ungarn, versiegte der Strom langsam. Die "europäische Lösung", unter der Frau Merkel den schmutzigen Türkei-Deal verstand, kam dagegen erst nach der vollständigen Schließung der Balkanroute. Statt sich aber bei Ungarn dafür zu bedanken, wird laufend nachgekarrt und Ungarn an den Pranger gestellt. Da kann man sich nur noch schämen!

Fazit: Machtergreifung durch selbstgeschaffene "Notlage"?
08.09.17, 10:03:55
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