Es ist vielleicht in bisschen viel auf einmal, aber es gehört zusammen!
Alles hängt mit allem zusammen, wie wahr.
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Es gibt auch Leute, die mich als stur und aggressiv verleumden. Und dann wird keine argumentative Diskussion geführt, sondern versucht mit Allgemeinplätzen oder Macht und Zwang zu agieren.
Ja.
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Ich will in Freiheit leben!
Ja.
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Der Witz ist ja: Demokratie beziehungsweise der neuzeitliche Verfassungsstaat behauptet mit Opposition zusammen leben zu wollen. Darauf freue ich mich ja, falls ich das einmal erleben darf.
Das haben die Gründungspersönlichkeiten vielleicht mal hochgehalten, heute scheint mir das ziemlich eingebrochen zu sein als Wert, der im Alltag hochgehalten wird.
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Philospohie braucht eine Anwendung!
Nicht, wenn die Philosophie aus Sicht gewisser Amtsinhaber mehr nur fürs Image da ist, wie Sonntagsreden, denen keine Taten folgen.
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Jetzt bitte ich um Eure/Ihre Aufmerksamkeit, weil eine kritische Öffentlichkeit nötig ist, um Ungemach, welches mir von Seiten der Justiz droht, abwenden zu können.
Ja, soweit ich lese, bist du ein engagierter Bürger. Zumindest zeitweise gewesen.
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Der heutige (26.5) Strafprozess-Verhandlungstermin sollte mit der unten angefügten „genügenden Entschuldigung“ abgewendet sein.
Wenn das Gericht es anders sieht, wird es dich mit Polizei vorführen lassen vermute ich mal. Barrierefreiheit scheint bei dir ja kein Thema zu sein soweit ich bisher las.
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Es gibt zwei Strafverfahren. Und ein Zivilverfahren.
Aha.
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Im Zivilverfahren ist kürzlich ein Urteil ergangen: 173,...Euro Schadenersatz an das Land Rheinland-Pfalz (plus Zinsen für 13 Monate) für die Heilkosten, die das Land an einen Bediensteten von der Justizwache des Mainzer Gerichts gezahlt hat.
Üblicher Protestrangeleikram?
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Der Tatvorwurf gegen mich lautet auf „schwere Körperverletzung“. In dieser Sache gab es einen Strafbefehl (wegen „Körperverletzung“) von 90 Tagessätzen.
Aha und mit dem warst du nicht einverstanden, vermute ich mal?
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Es gab am 5.1.2012 einen Verhandlungstermin bei Richterin Dany-Pietschmann. Seither ist diese Sache unverändert.
Was ist unverändert? Das festgesetzte Strafmaß?
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Das andere Strafverfahren lautet auf „Sachbeschädigung“ und wurde in 2013 ergebnislos verhandelt. Dieser Termin endete mit der Beauftragung durch das Gericht (Richterin Dany-Pietschmann) eines forensischen Gutachtens durch Wolfgang Retz. Es wurde kein Gutachten erstellt. Die zwangsweise Vorführung wurde nur angedroht.
Ich vermute mal darum geht es dir dann.
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Dann gibt es einen neuen Richter namens „Suder“. Dieser erließ einen Strafbefehl über 60 Tagessätze.
In dieser Sachbeschädigungssache? Du warst wieder nicht einverstanden damit?
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Dann legte Richter Suder beide Verfahren zusammen; das mit dem Vorwurf „gefährliche Körperverletzung“ führt. Aktenzeichen 3111Js 9018/11 402ECs Nun war zum Verhandlungstermin 26.5.2015 auch der Gutachter Wolfgang Retz geladen.
Aha.
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Daher finde ich es sogar spannend, wie ein privat-persönlicher Streit als „von besonderem öffentlichen Interesse“ zur Anklage gebracht werden kann.
Ist halt gewollt weil es jemanden in dem Zusammenhang geärgert hatte, vermute ich mal?
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Vor dem Verhandlungstermin 2013 habe ich herausbekommen müssen wer den Strafantrag stellte. Und die Zentralverwaltung meiner Wohngenossenschaft hat pünktlich zum Verhandlungstermin den Strafantrag zurückgezogen. Bei Gericht gab ich die Erklärung ab, dass eine Zerstörung fremden Eigentums von mir nicht beabsichtigt gewesen ist.
Aha.
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In der Sache mit dem Tatvorwurf „Sachbeschädigung“ ist die Feindseligkeit der Justiz mirgegenüber abzulesen, daran, dass mir „Vorsatz“ unterstellt wird. Ohne Vorsatz wäre es keine Straftat. Mit diesem unterstellten Vorsatz kommt die Sache zur Anklage, weil – laut Staatsanwaltschaft – aufgrund meiner Vorstrafen nicht die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens bestünde.
Aha, kann ich aus dem System gedacht sogar nachvollziehen. Abgesehen von der Tatsache, daß der Vorwurf offenbar ja vom Erstatter des Strafantrags nicht mehr aufrechterhalten wurde.
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Die Polizistin Zubiller kommentierte die Situation, die Sie in ihrer Zeugenaussage schilderte sinngemäß so: der Zweck des Versuchs der Kontaktaufnahme bestand darin, dass zwei Ex-Partner miteinander sprechen; sonst macht das ganze Geschehen ja keinen Sinn.
Konkret ist es so, dass ich und meine Ex-Partnerin in einer genossenschaftlichen Hausgemeinschaft wohnen; also im selben Haus. Gute Nachbarschaft ist mir ein wichtiges Anliegen.
Da kann ich jetzt nur vage erahnen um was es vielleicht ging.
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Dany-Pietschmanns psychologische Vernichtungsstrategie führte dann zu vagen Andeutungen über den Inhalt einer Zeugenaussage, die sehr negativ für mich sei. Dies wirkte wie eine Erpressung oder Drohung auf mich.
Auf mich wirkt das wie verbreitete Zustände in Standardverfahren, die alle Profis nur noch langweilen. Schau dir ruhig mal andere Verfahren zum Vergleich an.
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Aber die Akte könnte ich nicht einsehen; weder damals vor der Entscheidung noch
nach dem Ablegen eines Geständnisses.
Tja, kein Anwalt nehme ich an?
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Als Dany-Pietschmann dann mit dem psychiatrischen Gutachten drohte, zögerte die Staatsanwaltschaft.
Als Dany-Pietschmann von ihrer Allmacht sprach, wunderten sich die Staatsanwälte und tuschelten: So etwas hätten sie auch noch nie gehört.
Vielleicht hast du es falsch verstanden und sie wollte sich begutachten lassen?
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Und laut Polizistin Zubiller hätte meine Ex-Partnerin ihrgegenüber ausgesagt, dass ich schon mehrfach und seit vielen Jahren in psychiatrischer Behandlung sei.
Ahja, dann kam der Impuls einen Gutachter einzuschalten also eventuell daher.
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Also Zeugenschutz nur bis zur Verhandlung oder wie?
Dann wurde wohl befürchtet, daß du versuchst Kontakt aufzunehmen?
Obwohl die Polizei mit Nachbarn gesprochen hatte, gab es laut der Polizistin keine weiteren Zeugenaussagen.
Wir guckten gemeinsam die Fotos an und versuchten zu klären ob da ein Stein geflogen sei oder nicht.
Da in der Beschreibung der Polizistin tendenziöse Wörter wie „verwirrter Eindruck“ usw. enthalten waren, wollte ich Erinnerungsfähigkeit der Zeugin prüfen.
Was hatte sie gesehen? Wie hatte sie das Gesehene gedeutet?
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Er ist ein Psycho-Onkel, der wohl die Verleumdung „ADHS“ für Erwachsenen zu formulieren versuchte.
Aha.
Zitat:
Ob politische Ideen wie „Opposition“, „Selbstermächtigung“ in die Verleumdungs-Sprache übersetzt werden können?
Wenn jemand Lust dazu hat.
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Es ist mir zu heikel, dies unter dem Vorzeichen seiner Ladung als Gutachter zu klären zu versuchen. Daher setze ich gegenüber dem Gericht auf Minimalkommunikation und die Institution der
Patientenverfügung.
Aha.
Zitat:
Die PatVerfü ist eine relativ neue Institution.
Die PatVerfü ist ein bestimmter Standardtext und nicht identisch mit Patientenverfügungen in der möglichen Bandbreite.
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Zwangsbefürworter nutzten oft, die Argumentation, dass in einer Notsituation nicht immer möglich sei, die betroffenen Person zu befragen. Zum Beispiel bei Ohnmacht, Koma und bei der Verleumdung als „verwirrt“ oder Ähnliches. Die Patientenverfügung bringt den eignen erklärten Willen als Dokument aus der Vergangenheit hinüber in eine aktuelle Situation in der - ohne
Patientenverfügung – üblicherweise die Traditionen der Bevormundung galten.
Ja.
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Das besondere beim Thema psychiatrische Verleumdung ist, dass im Einklang mit dem erklärten Willen keine Diagnose erstellt wird. Und ohne Diagnose kann kein Gericht behaupten, dass es eine Entscheidungsgrundlage hätte.
Ja, im Prinzip. Kämpfen muß man trotzdem mitunter.
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Manche Mitmenschen identifizieren sich mit den Institutionen der BRD und ertragen es kaum, wenn Gerichtsverhandlungen wie am 5.1.2012 geführt werden.
Wie meinst du das? Viele vertrauen relativ naiv, ja. Und sind weit davon entfernt, was in diesem Land an schweren Menschenrechtsverletzungen täglich zugelassen und gefördert werden. Erinnert manchmal etwas an ein "Wenn das der Führer wüßte" vergangener Zeiten. Und der Staat fördert diese Kritikarmut.
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Es ist wohl eine gelungenen Inszenierung einer Idylle für „Normale“ mit ausreichend Tabus und „blinden Flecken“ und Ignoranz, die es ermöglichen, dass zum Beispiel Gustl Mollath viele Jahre weggesperrt war. Dass Murat Kurnaz trotz deutscher Staatsbürgerschaft die Rückführung in die BRD aus Guantanamo Bay jahrelang verwehrt wurde.
Ja, wir leben in einer Zeit, in der den Mächtigen vor allem wichtig ist die Illusion der Zivilisation aufrechtzuerhalten. Weil es ihnen in die Hände spielt.
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Wenn ein Mensch ins Richteramt gesetzt wird was passiert dann mit ihm?
Wenn er für solchen Krümelkram zuständig ist hat er vermutlich Aktenberge auf dem Tisch liegen und muß damit zurechtkommen, seinen Weg zwischen Recht und Aktenwegarbeiten finden?
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Wenn einE Richterin formal aus einem Regelwerk Macht bekommt; und aus der latenten Zustimmung seiner Zeitgenossen in die Machtposition gesetzt wird, mit der Aufgabe die Existenzen von Mitmenschen sozial, psychisch und somit indirekt (also recht grausam) auch physisch (vorübergehend) zu vernichten, der sollte die Frage nach seinem Tun beantworten können.
Wie stellst du dir vor sollte eine Gesellschaft mit Regelverstößen umgehen? Oder sollte sie auf jegliche Regeln verzichten?
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Stillstand gibt es nicht einfach, sondern ein Status Quo wird durch Strafen und Zwang formuliert. Ansonsten müsste man hoffen können, dass sich jederzeit auch „gute Ideen“ verwirklichen können. Können sie aber nur selten. Und dann nur „gegen“ oder „trotz“ eines herrschaftsförmigen Umfeldes.
Hm.
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„Das Böse“ ist seit Hannah Arendt: banal.
Das macht eine Greuel nicht geringer,
Ja, im Gegenteil. Die Dämonisierung von Feinden ist ein Verdrängungsmechanismus oder reines Machtinstrument.
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Das Konzept „Strafe“ ist eine kulturhistorische Fehlentwicklung.
Welche Alternativen siehst du, sagen wir, wenn dir jemand Dinge wegnimmt, die dir wichtig waren?
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Denn Gegenmacht und Vereinnahmung für die Zwecke Anderer fühlen sich antiemanzipatorisch an.
Aha?
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Ich habe leider viele Jahre meines Lebens mit dem Vermeiden von Diskussionen verschwendet.
Tragisch.
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Die Biedermännischen Arschlöcher könnte man im Einzelfall wie andere ekelhafte Zeitgenossen sich auf Distanz zu halten versuchen
Sicher? Wie willst du das im Zweifel von einer Form von Justiz trennen?
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Ideen für konkrete Utopien gibt es viele.
Welche findest du sinnvoll?
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Die aktuellen Volkswirtschaften sind merkantile Systeme. Die darin enthaltene Fehlsteuerungen (Ziele wie Profit(Überschuss), Besitzstandswahrung, Machterhalt) dominieren meiner Meinung nach über die Möglichkeiten zu sozialem Fortschritt.
Kann man so sehen.
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Rheinland-Pfalz hat eine unsägliche Tradition der Psychiatrisierung. Dieses strukturschwache Bundesland ist ein Vorreiter bei der Einübung der Verleumdung mittels „Sozialpsychiatrischer Dienste“. Das ist eine Bedrohung für die Bedingungen von Freiheit!
Der Einwilligungsvorbehalt z.B. ist menschenrechtswidrig, ja.
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Desweiteren wäre die Möglichkeit meiner strafprozessualen Verteidigung am 26.5.2015 durch die Anwesenheit des Gutachters behindert und somit die Voraussetzungen für eine Faires Verfahren nicht gegeben.
Aufgrund der oben beschriebenen Situation ist mein Fernbleiben vom Verhandlungstermin am 26.5.2015 „genügend“ entschuldigt.
Hm.