Hallo!
Was haltet ihr von meinen Ideen?
Es ist vielleicht in bisschen viel auf einmal, aber es gehört zusammen! Es gibt auch Leute, die mich als stur und aggressiv verleumden. Und dann wird keine argumentative Diskussion geführt, sondern versucht mit Allgemeinplätzen oder Macht und Zwang zu agieren.
Meinen Versuch damit umzugehen habe ich unten angefügt.
Ich will in Freiheit leben!
Bisher habe ich immer mehr Verständnis für diese Welt aufgebracht. Aber wenn ich sehe wieviel Krieg und von Menschen gemachtes Elend in der Welt sind, dann will ich mehr als nur protestieren. Der Witz ist ja: Demokratie beziehungsweise der neuzeitliche Verfassungsstaat behauptet mit Opposition zusammen leben zu wollen. Darauf freue ich mich ja, falls ich das einmal erleben darf. Philospohie braucht eine Anwendung!
Ich meine in füheren Diskussionen sei die Frage mit Strafprozessen wegen einer Angstreaktion der Mitmenschen schon als Thema aufgetaucht (oder in einer anderen website zu Stigmatisierung "Autismus"). Also wenn eine Partnerin nicht inhaltliche Gespräche mit einem führen will, nervt das irgendwann und stellt für mich den Sinn einer Partnerschaft in Frage.
Auch die Frage, ob man ohne eine Diagnose/Verleumdung/Stigmatisierung einfach sein Leben in Frieden und Freiheit leben können will/dürfen muss: Das mit dem Blockieren einer jeden Begutachtung (Patientenverfügung nach Machart der PatVerfue) ist dann eine wichtige Strategie.
Mein Schreibstil ist vielleicht nicht nach jedermans Geschmack. Das müßt Ihr wissen... .
Bisher kann ich über keine Reaktion des Gerichts berichten.
Beste Grüße
Jörg Lüsing
PS: Das Nachfolgende verschicke ich an diverse Leute auch an Presse. Es darf zitiert werden. Vermutlich erreiche ich nicht alle, also bitte gerne weiterleiten.
Person und thematische Anliegen
Aus 2010 kennen mich, Jörg Lüsing, vielleicht noch einige? Damals war ich Student in Mainz und zum Ende der Waldbesetzung im Kelsterbacher Wald und nachfolgend in der Mahnwache mitdabei.
Im Winter 2009/2010 war ich dann zusätzlich in Mainz beim Bildungsstreik/Hörsaalbesetzung aktiv.
Im April 2010 unter dem Motto „Gerichte sind zum Essen da“ während eines Strafprozesses in Frankfurt einen kleinen Infostand betreut.
In 2010 hatte ich zwei(?) Fahrraddemos zum Terminal organisiert. ...
Im Juni 2010 hatte ich eine kleine Demo gegen Zwangspsychiatrie und gegen Bevormundung in Mainz organisiert.
Es ergab sich dann eine Fehlentscheidung in meinem Leben, die auch dazu führte, dass ich vorübergehend nicht so intensiv öffentlich Position bezogen habe. Jetzt bitte ich um Eure/Ihre Aufmerksamkeit, weil eine kritische Öffentlichkeit nötig ist, um Ungemach, welches mir von Seiten der Justiz droht, abwenden zu können.
Sinn dieser Email.
Der heutige (26.5) Strafprozess-Verhandlungstermin sollte mit der unten angefügten „genügenden Entschuldigung“ abgewendet sein.
Dies möchte ich gerne zum Anlass nehmen, Euch in Kenntnis zu setzen darüber „was bisher geschah“.
Euch eine Idee vermitteln wie das dann noch weitergehen kann. Und dann in Zukunft nur noch kurzfristig für den nächsten Gerichtstermin eine Einladung verschicken zu müssen. Bis dahin, stellt mir bitte Rückfragen, die ich gerne beantworten werde.
Jörg Lüsing
joerg@luesing.formativ.net
Zunächst in Kurzform:
Es gibt zwei Strafverfahren. Und ein Zivilverfahren.
Im Zivilverfahren ist kürzlich ein Urteil ergangen: 173,...Euro Schadenersatz an das Land Rheinland-Pfalz (plus Zinsen für 13 Monate) für die Heilkosten, die das Land an einen Bediensteten von der Justizwache des Mainzer Gerichts gezahlt hat. Ich hätte wohl „Widerklage“ einreichen müssen; davon ein andermal mehr.
Das eine Strafverfahren betrifft die Interaktion am 21.3.2011 mit diesem einen Bediensteten von der Mainzer Justiz. Der Anlass am 21.3.2011 war ein Prozess gegen einen Aktivisten wegen einer Abseilaktion am 9.5.2009 beim „Feierlichen Spatenstich“ gegen den Wald und für eine Landebahn Nordwest wo ich als Sympathisant war. Der Tatvorwurf gegen mich lautet auf „schwere Körperverletzung“. In dieser Sache gab es einen Strafbefehl (wegen „Körperverletzung“) von 90 Tagessätzen. Es gab am 5.1.2012 einen Verhandlungstermin bei Richterin Dany-Pietschmann. Seither ist diese Sache unverändert.
Das andere Strafverfahren lautet auf „Sachbeschädigung“ und wurde in 2013 ergebnislos verhandelt. Dieser Termin endete mit der Beauftragung durch das Gericht (Richterin Dany-Pietschmann) eines forensischen Gutachtens durch Wolfgang Retz. Es wurde kein Gutachten erstellt. Die zwangsweise Vorführung wurde nur angedroht.
Dann gibt es einen neuen Richter namens „Suder“. Dieser erließ einen Strafbefehl über 60 Tagessätze. Ich legte Widerspruch ein. Einen Verhandlungstermin im September 2014 konnte ich wegen Erkrankung nicht wahrnehmen.
Dann legte Richter Suder beide Verfahren zusammen; das mit dem Vorwurf „gefährliche Körperverletzung“ führt. Aktenzeichen 3111Js 9018/11 402ECs Nun war zum Verhandlungstermin 26.5.2015 auch der Gutachter Wolfgang Retz geladen.
Einige Details
Zum Verfahren wegen Körperverletzung gibt es einige Berichte.
www.waldbesetzung.blogsport.de/2012/01/06/mehr-denkprozesse-einleiten/
Zeit vom 12.01.2012
Mainzer Allgemeine Zeitung vom 6.1.2012 „Luftschlangen im Gerichtssaal – Flughafengegner solidarisieren sich mit dem Angeklagten“
Mainzer Allgemeine Zeitung vom 7.1.2012 (Seite 12) „BI und Peng distanzieren sich“
Über das zweite Strafverfahren ist bisher – soweit ich weiß – nicht berichtet worden. Ich halte die Grenzziehung privat/öffentlich bereits für ein Politikum.
Daher finde ich es sogar spannend, wie ein privat-persönlicher Streit als „von besonderem öffentlichen Interesse“ zur Anklage gebracht werden kann.
Vor dem Verhandlungstermin 2013 habe ich herausbekommen müssen wer den Strafantrag stellte. Und die Zentralverwaltung meiner Wohngenossenschaft hat pünktlich zum Verhandlungstermin den Strafantrag zurückgezogen. Bei Gericht gab ich die Erklärung ab, dass eine Zerstörung fremden Eigentums von mir nicht beabsichtigt gewesen ist.
In der Sache mit dem Tatvorwurf „Sachbeschädigung“ ist die Feindseligkeit der Justiz mirgegenüber abzulesen, daran, dass mir „Vorsatz“ unterstellt wird. Ohne Vorsatz wäre es keine Straftat. Mit diesem unterstellten Vorsatz kommt die Sache zur Anklage, weil – laut Staatsanwaltschaft – aufgrund meiner Vorstrafen nicht die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens bestünde.
Die Polizistin Zubiller kommentierte die Situation, die Sie in ihrer Zeugenaussage schilderte sinngemäß so: der Zweck des Versuchs der Kontaktaufnahme bestand darin, dass zwei Ex-Partner miteinander sprechen; sonst macht das ganze Geschehen ja keinen Sinn.
Konkret ist es so, dass ich und meine Ex-Partnerin in einer genossenschaftlichen Hausgemeinschaft wohnen; also im selben Haus. Gute Nachbarschaft ist mir ein wichtiges Anliegen.
In der Verhandlung in 2013 hat Richterin Dany-Pietschmann einige dummeSprüche gemacht.
Zum Beispiel behauptete Dany-Pietschmann, dass sie die Ereignisse von der Verhandlung am 5.1.2012 ganz klar von dem aktuellen Verfahren trenne könne.
Dany-Pietschmann vorenthielt mir einige Teile der Ermittlungsakten; aus angeblichem Zeugenschutz.
Vor Verlesen der Anklageschrift heuchelte Dany-Pietschmann eine beratende Tätigkeit: sie wisse, dass es besser für mich ausgehen würde, wenn ich ein Geständnis ablegen würde. Wenn ich also wahrheitswidrig eine vorsätzliche Beschädigung fremden Eigentums behaupten würde.
Dany-Pietschmanns Heuchelei steigerte sich in der zynischen Argumentation, dass Sie einen Wissensvorsprung habe, wegen jener Teile der Ermittlungsakten, die mir vorenthalten werden. Dany-Pietschmanns psychologische Vernichtungsstrategie führte dann zu vagen Andeutungen über den Inhalt einer Zeugenaussage, die sehr negativ für mich sei. Dies wirkte wie eine Erpressung oder Drohung auf mich. Meine Frage bezüglich einer Unschuldsvermutung wurde dahingehend beantwortet, dass die Verhandlung bisher noch nicht eröffnet sei und durch ein Geständnis dann vielleicht auch nicht eröffnet würde oder so... .Und wenn die Verhandlung mittels Verlesen der Anklageschrift erst mal eröffnet würde, dann würden entsprechend des „Amtsermittlungsgrundsatzes“ sehr nachteilige Dinge auf mich zukommen. Ich könne durch ein bloßes Geständnis all diese Ungemach
verhindern. Aber die Akte könnte ich nicht einsehen; weder damals vor der Entscheidung noch
nach dem Ablegen eines Geständnisses.
Bei der Staatsanwaltschaft saßen zwei junge Schnösel. Die sagten auch seltsame Dinge:
Ein „deal“ oder eine Einstellung kämen nicht in Betracht wegen meiner Vorstrafen.
Weil das Fenster ja kaputt gegangen sei, müsste man vom Erfolg der Handlung zurückschließen auf die Vorsätzlichkeit meines Tuns.
Als Dany-Pietschmann dann mit dem psychiatrischen Gutachten drohte, zögerte die Staatsanwaltschaft.
Als Dany-Pietschmann von ihrer Allmacht sprach, wunderten sich die Staatsanwälte und tuschelten: So etwas hätten sie auch noch nie gehört.
Ich entschied mich für die Eröffnung der Verhandlung.
Meine Ex-Partnerin war mittels Attest entschuldigt. Das Plappermaul Dany-Pietschmann fügte hinzu: für ziemlich lange Zeit.
Dann kam eine Polizistin, die einzige geladenen Zeugin. Die Polizei traf erst nach allen vermeintlichen Sachbeschädigungen an unserem Wohnhaus ein. Wie sich herausstellte, kannte diese Polizistin mich nur aus dem gemeinsamen Einsatzprotokoll aller Beamten diese Polizeieinsatzes, etwa
vier Leute. Sie hatte aber mit meiner Ex-Partnerin gesprochen. Und laut Polizistin Zubiller hätte meine Ex-Partnerin ihrgegenüber ausgesagt, dass ich schon mehrfach und seit vielen Jahren in psychiatrischer Behandlung sei. Und dass auch während der Partnerschaft von mir schlimme Attacken ausgegangen seien.
Dany-Pietschmann erläuterte, dass es eben diese Aussage sei, die in dem Teil der Ermittlungsakten mir vorenthalten worden sei. Und dass diese Aussagen jetzt mittels der Polizeizeugin in die Verhandlung eingeführt worden seien.
Mein Hinweis, dass es sich immer noch um ein und dieselbe Adresse handele und ich ja nun sogar gesagt bekommen hätte wer diese Aussage gemacht haben soll, perlte an Dany-Pietschmann ab. Also Zeugenschutz nur bis zur Verhandlung oder wie?
Obwohl die Polizei mit Nachbarn gesprochen hatte, gab es laut der Polizistin keine weiteren Zeugenaussagen.
Wir guckten gemeinsam die Fotos an und versuchten zu klären ob da ein Stein geflogen sei oder nicht.
Da in der Beschreibung der Polizistin tendenziöse Wörter wie „verwirrter Eindruck“ usw. enthalten waren, wollte ich Erinnerungsfähigkeit der Zeugin prüfen.
Was hatte sie gesehen? Wie hatte sie das Gesehene gedeutet?
Dany-Pietschmann fand das aber doof und Unterbrach mich während des Formulierens von Fragen und beauftragte dann selbst das psychiatrische Gutachten; die Staatsanwaltschnösel stellten sich dem nicht in den Weg, obwohl sie bisher keinen Anlass für eine Begutachtung sähen.
Dann verging viel Zeit.
Wolfgang Retz ist damals noch in Saarbrücken gewesen. Jetzt ist er in der Uniklinik Mainz. Er ist ein Psycho-Onkel, der wohl die Verleumdung „ADHS“ für Erwachsenen zu formulieren versuchte. Ob politische Ideen wie „Opposition“, „Selbstermächtigung“ in die Verleumdungs-Sprache übersetzt werden
können? Es ist mir zu heikel, dies unter dem Vorzeichen seiner Ladung als Gutachter zu klären zu versuchen. Daher setze ich gegenüber dem Gericht auf Minimalkommunikation und die Institution der
Patientenverfügung.
Die PatVerfü ist eine relativ neue Institution.
Zwangsbefürworter nutzten oft, die Argumentation, dass in einer Notsituation nicht immer möglich sei, die betroffenen Person zu befragen. Zum Beispiel bei Ohnmacht, Koma und bei der Verleumdung als „verwirrt“ oder Ähnliches. Die Patientenverfügung bringt den eignen erklärten Willen als Dokument aus der Vergangenheit hinüber in eine aktuelle Situation in der - ohne
Patientenverfügung – üblicherweise die Traditionen der Bevormundung galten.
Das besondere beim Thema psychiatrische Verleumdung ist, dass im Einklang mit dem erklärten Willen keine Diagnose erstellt wird. Und ohne Diagnose kann kein Gericht behaupten, dass es eine Entscheidungsgrundlage hätte. Mehr dazu unter:
www.patverfue.de
www.antipsychiatrie.de
http://www.psychiatrieundknast.de.vu/
Soweit dazu
Manche Mitmenschen identifizieren sich mit den Institutionen der BRD und ertragen es kaum, wenn Gerichtsverhandlungen wie am 5.1.2012 geführt werden. Eine pluralistische Diskussion über Lebensstile würde auch dafür Raum geben. Justiz ist vielleicht aktuell ein Tabu. Man selbst ist ja nicht gänzlich frei davon. Vielleicht ist dieser Text für einige so seltsam wie ScienceFiction.
Repression und die vielfältigen Vorwände unter denen sie als vermeintlich legitim erachtet wird,
rufen oft Üerraschtheit hervor. Nichts ist sicher. Es ist wohl eine gelungenen Inszenierung einer Idylle für „Normale“ mit ausreichend Tabus und „blinden Flecken“ und Ignoranz, die es ermöglichen, dass zum Beispiel Gustl Mollath viele Jahre weggesperrt war. Dass Murat Kurnaz trotz deutscher Staatsbürgerschaft die Rückführung in die BRD aus Guantanamo Bay jahrelang verwehrt wurde.
In dem Schlamassel, den ich „Status Quo“ nenne, ist so vieles enthalten, dass Überraschungen allmähliche zu einer emanzipatorischen Gewohnheit werden.
Die Frage, ob ich Philosoph bin möchte ich mit dem obigen Hinweis bestätigen: Ja, das Fragenstellen und die Suchen nach einem eingehenden Verständnis für unsere Gesellschaft halte ich für eine Aufgabe des Philosophierens.
Wenn jemand das RichterInnenamt ausübt dann freut sich vermutlich irgendwo eine Mutter, weil sie ihr Kind „versorgt“ weiß. Er oder Sie muß es aushalten, dass Andere ein Problem mit der Institution Justiz haben. Eine Gesellschaft antwortet vielleicht im Einklang mit den proklamierten Grundsätzen auf die Kritik ihrer Institutionen. Bleibt die Antwort aus, dann stimmt da etwas nicht. Wenn ein Mensch ins Richteramt gesetzt wird was passiert dann mit ihm? Was ist das für eine Gesellschaft, die
soplche Institutionen hervorbringt ; beibehält? Wenn einE Richterin formal aus einem Regelwerk Macht bekommt; und aus der latenten Zustimmung seiner Zeitgenossen in die Machtposition gesetzt wird, mit der Aufgabe die Existenzen von Mitmenschen sozial, psychisch und somit indirekt (also recht grausam) auch physisch (vorübergehend) zu vernichten, der sollte die Frage nach seinem Tun beantworten können.
Dany-Pietschmann sagte dazu immerhin, dass diese Veranstaltung keine Fastnachtsveranstaltung sei.
Anstatt Ratlosigkeit noch einige Anmerkungen
Neuer Richter – Neues Glück?
Richterin 1 (R1) in diesem Strafverfahren war Dany-Pietschmann. Sie ist wohl
ruhestandsmäßig weg vom Fenster.
Richter 2 (R2) heißt Suder.
Stillstand gibt es nicht einfach, sondern ein Status Quo wird durch Strafen und Zwang formuliert. Ansonsten müsste man hoffen können, dass sich jederzeit auch „gute Ideen“ verwirklichen können. Können sie aber nur selten. Und dann nur „gegen“ oder „trotz“ eines herrschaftsförmigen Umfeldes.
„Das Böse“ ist seit Hannah Arendt: banal.
Das macht eine Greuel nicht geringer, sondern legt nahe, sich mit einer gewissen
Dringlichkeit Rechenschaft über das eigene Tun und die historische Bedingtheit der eigenen Meinungen/Auffassungen abzulegen.
Pluralismus sollte nicht gedacht werden als Alibi für die Verwirklichung der dümmsten, ekelhaftesten Konzepte.
Das Konzept „Strafe“ ist eine kulturhistorische Fehlentwicklung. Möglicherweise ist es aber gerade deshalb erforderlich einige Wörter über die Vielfalt und die Variationen zu wechseln/zu verlieren.
Vermutlich so: Mal wieder die „Kulturgeschichte“ als Einstieg in ein Thema. Und dann funktionale Analysen usw. mit dem Ergebnis einer Dekonstruktion. Situationsbeschreibungen, die dann als Einstieg in emanzipatorische Prozesse dienen könnten.
Sprache ist ein Massenmedium.
Text ist eine Form der Sprachfixierung.
Denken findet mit dem eigenen Körper statt (Hirn im Kopf, aber Reflexe und „Schmerzen“ an allen möglichen Stellen; mittels Empathie auch ausserhalb des eigenen Körpers).
Text ist also keine Anleitung und keine Form von „Fernsteuerung“; es sind allenfalls Anregungen für eigenes Tun..
Die gedanklichen Unzulänglichkeiten meiner Mitmenschen behindern mich in dem was wohl in der Rechtssprache mit „Freier Entfaltung meiner Persönlichkeit“ gemeint ist. Denn die aktuelle Situation ist geprägt von Konkurrenz, Heuchelei, Herrschaft.
Ich will nicht soweit gehen, dass ich in einem Seufzer formulierte „Mit Isis wird alles besser.“ Aber entgegen dem derzeit weit verbreiteten Heischen nach Zustimmung für das europäisch-humanistisch-imperiale Hier und Jetzt, möchte ich stets die Freiheit nutzen, Missstände als solche zu benennen; hier und auch andernortes. Nicht immer, aber immer dann wenn mir danach ist.
Solidarität ist ein großes Wort.
Ich möchte das nicht bemühen. Denn Gegenmacht und Vereinnahmung für die Zwecke Anderer fühlen sich antiemanzipatorisch an. An dieses schlechte Gefühl möchte ich mich nicht gewöhnen. Und „geheuchelte Hilfe“ ist wohl nur der Einstieg in Machtausübung durch Entzug von Ressourcen; Heuchelei ist ein Kultur-Phänomen.
Ich adressiere mich an Leute, die sich als kritische Öffentlichkeit verstanden wissen wollen. „Woher“ diese Leute kommen ist meiner Auffassung nach unvorhersehbar und anders kann die Idee „Freiheit“ wohl auch gar nicht gefeiert werden.
Ich würde mich über lebhafte Diskussionen freuen. Und wenn ich „meinen Standpunkt“ argumentativ vertrete, dann heißt das nicht, dass Einwände von mir nicht ernst genommen werden. Im Gegenteil! Ich habe leider viele Jahre meines Lebens mit dem Vermeiden von Diskussionen verschwendet.
Die „BI gegen Fluglärm Mainz-Oberstadt“ hat am 7.1.2012 einen wichtigen Diskussionsbeitrag formuliert. Leider wurde die Diskussion bisher nicht öffentlich geführt, - aber das kann man ja irgendwann nachholen.
Ergänzen kann ich hier schon einmal den Fehler in der „Richtigstellung“: Seit 1998 lebe ich in Mainz, nur 2011-2012 (zum Zeitpunkt der Berichterstattung) war ich „Hesse“.
Auf der website www.waldbesetzung.blogsport.de gibt es einige Details vom Gerichtstermin am 5.1.2012 und eine wohlgesonnene Kritik (im Sinne von: Einordnung) der Offensiven Prozessführung.: im Archiv am 7ten und am 10ten Januar 2012.
Es gab einen Zeitungsartikel mit Foto in der Mainzer Tageszeitung (AZ/MRZ).
Es gab zeitnah in der Wochenzeitung „Zeit“ einen langen Artikel über den Flughafen und seinen Ausbau; darin auch einen Absatz über den Gerichtstermin.
Manche Biedermännischen Vorstellungen von Gerechtigkeit (Strafen, „selbst schuld“,„irgendwo muss man auch mal eine Grenze ziehen“, Warten auf´s Jenseits, ...) sind noch reaktionärer als das Geschehen im Gerichtssaal. Dennoch ist die Institution der Justiz im Fokus meiner Kritik, weil diese vom Gemeinwesen (Gewaltenteilung im Staat und latente Zustimmung in der Einwohnerschaft) mit der Strafverhängung beauftragt wird. Die Biedermännischen Arschlöcher könnte man im Einzelfall wie andere ekelhafte Zeitgenossen sich auf Distanz zu halten versuchen; die Justiz rückt einem im
Unterschied dazu aktiv auf die Pelle.
Entsprechend der Idee von Pluralismus und unter Berücksichtigung der vielfachen Wirkungslosigkeit des Protestes gegen Fluglärm, möchte ich nicht(!) die Aktionen Anderer diffamieren. Teilweise habe ich in der Zeit seit 2012 einfach nach neuen Anregungen in anderen Themenfeldern (z.B. historische unaufgearbeitete Vorgeschichte des Ersten Weltkrieges, Was ist Geld?, Variationen von Heuchelei) gesucht und mich daher nicht „auf den montäglichen Weg ins Terminal“ gemacht. Meine Abwesenheit ist
nicht per se eine Ablehung! Eher Sprachlosigkeit.
Allerdings sollten Lebenslügen, ineffektive Strategien und das Zelebrieren von Widersprüchlichkeiten nicht zum Maßstab werden.
Den Weg zum/ins Terminal habe ich 2010 immer befürwortet! Zum Beispiel als Route für „meine“ zwei Fahrraddemos und die polizeilich unterbundene Fahrt mit Fahrgast und dem Fahrrad-Rikscha-Taxi zum Terminal.
Die Themen der verhandelten Strafsachen sind in gewisser Weise „persönlich“. Ich möchte es dennoch versuchen deren allgemeine politische Relevanz darzulegen (hier und noch mehr in meiner Verteidigung bei Gericht):
Justiz führt ein Eigenleben im Verborgenen; monopolisiert aber große Teile von Macht; behauptet „im Namen des Volkes“ (Un-)Recht zu sprechen (- die Justiz leugnet nicht dass Justizirrtümer vorkommen!). Die Parlamentswirklichkeit (Legislative) findet sich nur auf intransparente Weise in der Justiz wieder. Ebenso ist die Kontrolle durch eine kritische Öffentlichkeit, die den aktuellen und früheren Skandalen der Justiz entgegentritt, viel zu gering.
Dies soll nur als Hinweis dienen, darauf dass der Status Quo seinen eigenen Ansprüchen weder in jedem Einzelfall noch systematisch genügt (Falls jemand einwänden möchte: „So ist das halt.“)
Ich fasse das auf als eine Einladung zu einer breiten öffentlichen Debatte über das Verhältnis von Individuum und (diversen) Kollektiv(en).
Da ich niemandem zusätzlich und unnötig „Zeit rauben“ will, verorte ich die Debatte
in(!) den Gerichtssaal. Den Ort wo Ungerechtigkeit mit Zwang und „klaren Schuldzuweisungen“ im Auftrag „des Kollektivs“ erzeugt wird.
Ideen für konkrete Utopien gibt es viele.
Die Rahmenbedingungen für eine ernstzunehmende Umsetzung (ohne auf faulen Kompromissen aufzubauen; ohne ungewollte Nebeneffekte) sind derzeit nicht gegeben.
Die aktuellen Volkswirtschaften sind merkantile Systeme. Die darin enthaltene Fehlsteuerungen (Ziele wie Profit(Überschuss), Besitzstandswahrung, Machterhalt) dominieren meiner Meinung nach über die Möglichkeiten zu sozialem Fortschritt.
Rheinland-Pfalz hat eine unsägliche Tradition der Psychiatrisierung. Dieses strukturschwache Bundesland ist ein Vorreiter bei der Einübung der Verleumdung mittels „Sozialpsychiatrischer Dienste“. Das ist eine Bedrohung für die Bedingungen von Freiheit! Hier ist eine fragwürdige,
vielleicht „gut gemeinte“ Idee sogar auf dem Papier als Fehlentwicklung zu erkennen.
Und nicht anders möglich als „Entmündigung“ zu bewerten (z.B. Buchtitel: Soziale Arbeit aus Überzeugung).
Schreiben ans Gericht.
„genügende Entschuldigung“
Jörg Lüsing
(...)
Mainz
An das
Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg Str.
55116 Mainz
Betreff: genügende Entschuldigung für Fernbleiben am 26.5.2015 in der Sache
3111 Js 9018/11 402ECs
Anlage: Patientenverfügung in Kopie
26.5.2015
Sehr geehrter Richter Suder!
Das Gericht hat zum Verhandlungstermin am 26.5.2015 einen Gutachter (Wolfgang Retz) geladen.
Ich lehne eine psychiatrische Diagnosestellung ab, was auch mit meiner Patientenverfügung (s. Anlage) dokumentiert ist. Die Patientenverfügung gebe ich hiermit dem Gericht zu Kenntnis.
Auszug aus der Patientenverfügung:
„(...) Da ich, Jörg Lüsing (…), die Existenz irgendeiner psychischen Krankheit abstreite, stattdessen den psychiatrischen Sprachgebrauch und psychiatrische Diagnosen für eine schwere Persönlichkeitsverletzung und Verleumdung, sowie die Gefangennahme in einer Psychiatrie für eine schwere Freiheitsberaubung und jede psychiatrische Zwangsbehandlung für Folter und schwerste Körperverletzung erachte, möchte ich gemäß dem §1901 a BGB hiermit eine Vorausverfügung errichten,
um mich vor einer solchen Diagnostizierung bzw. Verleumdung und deren Folgen zu schützen,
indem ich verbiete, folgende medizinischen Maßnahmen an mir durchzuführen:
A) Unter keinen Umständen darf bei mir irgendeine psychiatrische Diagnose erstellt werden. Ich verbiete hiermit jedem psychiatrischen Facharzt oder Fachärztin, mich zu untersuchen, genauso wie ich jedem anderen approbierten Mediziner untersage, mich hinsichtlich irgendeines Verdachts
einer angeblichen „psychischen Krankheit“ zu untersuchen. Allen Ärzten, die mich untersuchen wollen, untersage ich, den Versuch irgendeine der Diagnosen, die im International Statistical Classification of Diseases (aktuell ICD 10. Revision German Modification) im Kapitel V mit den Bezeichnungen von F00 fortlaufend bis F99 als „Psychische und Verhaltensstörungen“ bezeichnet werden, zu stellen (…) jeweils mit allen weiteren Unterspezifizierungen und alle später vorgenommenen Modifizierungen dieses Kapitels des ICD. (...)“
Aus beiden Sachverhalten ergibt sich eine paradoxe Situation.
Einerseits: Um meine Rechte im Strafverfahren als mich selbst verteidigender Angeklagter wahrnehmen zu können und um einen neuerlichen Strafbefehl zu verhindern, müsste ich ladungsgemäß zum Verhandlungstermin erscheinen.
Andererseits: Um meine Ablehnung einer forensischen Begutachtung nicht zu unterlaufen, bleibe ich folgerichtig dem Verhandlungstermin zu dem ein Gutachter geladen ist, fern.
Desweiteren wäre die Möglichkeit meiner strafprozessualen Verteidigung am 26.5.2015 durch die Anwesenheit des Gutachters behindert und somit die Voraussetzungen für eine Faires Verfahren nicht gegeben.
Aufgrund der oben beschriebenen Situation ist mein Fernbleiben vom Verhandlungstermin am 26.5.2015 „genügend“ entschuldigt.
Mit vorzüglichster Hochachtung
Jörg Lüsing
Ende der „genügenden Entschuldigung"