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Autor Nachricht
Sossimilo
(Angehörigenbereich)

Stimmt es, dass bei einer Onlinebeschulung alle anderen Eltern damit einverstanden sein müssen, dass eine Kamera im Klassenzimmer ist? Das würde ja bedeuten, dass man die ganze Onlinebeschulung nicht machen könnte, wenn nur eine Mutter oder ein Vater gegen die Kamera sind.
09.03.15, 19:36:28
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Es ginge ja um die Möglichkeit die Schulpflicht zu erfüllen. Barrierefreiheit ist kein Instrument, das bei solchen Überlegungen Manövriermasse sein darf (was nichts daran ändert, daß ja praktisch alles versucht wird, je nachdem wie autisten-rassistisch man in der jeweiligen Schule eingestellt ist). Betreffende Schüler könnten die Klasse wechseln, wenn kein solches Einverständnis vorliegt, es wäre aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll innerhalb der Klasse eine Videogrenze einzuführen, da dies dem Ziel entgegenlaufen würde einen Autisten in die Klasse als Klasse einzubeziehen.

Wie im Update der ESH-Seite zu barrierefreier Kommunikation erwähnt (der Mail-Newsletter für Unterstützungsmitglieder der ESH wies darauf hin) erkennt inzwischen die UN ausdrücklich, daß Online-Teilhabe ein Weg ist, der nicht verwehrt werden darf, weil man Gemeinschaft rein physisch definiert, wie es auch an deutschen Schulen noch immer die Regel ist. Das sollte man wohl auch noch in das Infoblatt zur Beschulung einbauen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
09.03.15, 20:08:05
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Sossimilo
(Angehörigenbereich)

geändert von: Sossimilo - 09.03.15, 20:29:15

Die Schulrätin meinte zu uns, dass man die Onlinebeschulung nur über Skype machen könnte, weil mit Sicherheit alle anderen Eltern gegen eine Kamera in der Klasse wären. Unsere Schulassitenz fragte dann, ob denn überhaupt alle Eltern einverstanden sein müssen und die Schulrätin meinte, dass auf jeden Fall alle ihr Okay geben müssten.

Aber ich hoffe das die dann falls es zur Klage kommt nicht damit durchkommen.

Die haben jetzt sogar schon Unterschriften gesammelt und zur Schulbehörde geschickt. Die meinen das Ihre Kinder nicht lernen können, weil unser Sohn des öfteren die Klasse verlässt und dann wieder reinkommt. Mal gucken, was die Schulbehörde damit anstellt.

Kann ich rechtlich die Unterschriften fordern, um die Leute anzuzeigen wegen Diskriminierung?

09.03.15, 20:24:00
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat von Sossimilo:
Die Schulrätin meinte zu uns, dass man die Onlinebeschulung nur über Skype machen könnte

Diese Person scheint völlig zu verkennen, daß es hier um ein System geht, das der Barrierefreiheit dient, nicht um irgendwas, das mal mal zusammenimprovisieren könnte. Es geht doch dabei nicht nur um Technik, sondern auch um kompetente Supervision und Konzeption.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
09.03.15, 20:34:59
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Antares
(White Unicorn)

Ich muss gestehen, so ganz angenehm wäre mir nun eine Schule die mit einer laufenden Kamera überwacht ist auch nicht. Es geht hier durchaus um Technik oder nicht? Barrierefreiheit wäre ja schon bei einer Tafel gegeben, welche wie ein Bildschirm bedienbar ist und vom Schüler zu Hause einsehbar wäre. Hinzu könnte man die Akustik schalten und schon wäre eine Kamera und eine Einverständniserklärung überflüssig. Ich selbst würde so eine Unterschrift nicht leisten. Ich bin grundsätzlich gegen Videoüberwachung wenn sie sich vermeiden lässt und den Admins der Schule vertraue ich nicht. Es würde für die Schule einen riesigen Aufwand bedeuten das Datenmaterial so enorm sicher zu verwahren, dass keine Daten verloren gehen können. Ich bin mir ziemlich sicher, Datenschutzbeauftragte würden sich die Haare raufen (RW) wenn nun jeder X-Beliebige Techniker für so ein Unterfangen beauftragt würde.
10.03.15, 19:33:25
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drvaust
(stillgelegt)

Wie läuft denn heutzutage der Unterricht ab, daß das ein Problem ist, weil andere Schüler gefilmt werden?
Zu unserer Zeit stand der Lehrer vorn an der Tafel, und da hatte kein Schüler etwas zu suchen, wenn er nicht an der Tafel etwas zeigen sollte. Daß der Online-Schüler Schüler sieht, die von ihrem Platz aus etwas sagen, halte ich für zu aufwändig, weil dazu die Kamera geschwenkt werden muß. Also, wenn die Kamera fest auf den Lehrer und die Tafel gerichtet wird, sehe ich da kein zu großes Datenschutz-Problem.
Zitat von Antares:
... Es würde für die Schule einen riesigen Aufwand bedeuten das Datenmaterial so enorm sicher zu verwahren, dass keine Daten verloren gehen können. ...
Wieso verwahren? Ich sehe das als Livechat, ohne Aufzeichnung. Problematisch, aus Sicht des Datenschutzes, wäre nur die verschlüsselte Übertragung und die Möglichkeit der Aufzeichnung.
Ich kenne ein ähnliches Verfahren von Sprachdolmetschern, die für Schwerhörige/Gehörlose z.B. Vorlesungen schriftlich anzeigen. Da steht eine Kamera mit Mikrofon im Hörsaal, die Video-Daten werden übers Internet übertragen, aufgeschrieben, als Text übers Internet zurückübertragen und auf dem Bildschirm angezeigt. Da gibt es höchstens Probleme, weil ein Professor keine Aufzeichnung seiner Vorlesung will (als Qualitätsnachweis wird aufgezeichnet).
10.03.15, 22:26:36
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feder
(Autistenbereich)

An Schulen werden doch mittlerweile so viele Tablets/Computer/... eingesetzt (auch in Grundschulen in höheren Jahrgängen teils dauerhaft), dass doch eh niemand so genau wissen kann, wer wen womöglich filmt. Daran scheinen sich die Eltern nicht zu stören.
10.03.15, 22:45:03
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Sossimilo
(Angehörigenbereich)

Die Eltern stört es auch nicht, dass oft schon Grundschulkinder irgendwelche Videos auf Facebook posten. Oder das sie teilweise Videospiele spielen, die eigentlich erst ab 18 sind. Und das schon in der Grundschule! Aber wenn wir mit dem Thema Onlinebeschulung ankommen, dann schreien gleich alle auf. Total typisch für unsere verkommene Gesellschaft.
10.03.15, 22:56:03
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

Dass auf vielen Straßenkreuzungen non stop gefilmt wird, dass Mitarbeiter wie Kunden in fast jedem Supermarkt/Einkaufszentrum/Krankenhaus/Bank/Polizei/Gericht... aufgenommen werden, scheint niemanden groß aufzuregen.

Wenn also die Sicherheit von Ware und Geld oder öffentlicher Ruhe zu überwachen für selbstverständlich angesehen wird, dann müsste sich doch jeder in Grund und Boden schämen, der eine geeignete gesunde Unterrichtung eines Kindes, welches sonst wenig Chancen im Schulalltag hat, mit fadenscheinigen Argumenten verhindert.

Die Abwiegelung der technischen Möglichkeiten zur Onlinebeschulung besonders durch Lehrerverbände, Schulämter und Autismusberater der Landesregierungen und gezielte Schulaktionen gegen den Bedarf verschiedener Kinder - und damit die schwächsten Wesen der Gesellschaft - ekelt mich an.

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
10.03.15, 23:28:15
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Antares
(White Unicorn)

geändert von: Antares - 11.03.15, 14:13:57

Zitat von Sossimilo:
Das würde ja bedeuten, dass man die ganze Onlinebeschulung nicht machen könnte, wenn nur eine Mutter oder ein Vater gegen die Kamera sind.

Sossimilo, ich habe etwas gefunden, das vielleicht für Dich interessant ist:

http://flex-fernschule.jimdo.com/

Dieses Fernschulprinzip hat folgende Voraussetzungen, es gilt Deutschlandweit anerkannt:

- Diagnose die berechtigt, wie z.B. Autismus
- Schulpflichtbefreiung / Ruhen lassen durch Antrag
- Jugendhilfeeinrichtungsfinanzierung über das Jugendamt

das heißt ein Kind das autismusbedingt schwerwiegende Gründe hat den Unterricht nicht besuchen zu können, kann vom Unterricht befreit werden. Ist das Kind im Grundschulalter ist die Deutsche Fernschule hierfür eine Möglichkeit. Die Flex Fernschule führt zum Hauptschul bzw Realschulabschluss. Das Abitur wird dann ggf auf dem zweiten Bildungsweg nach dem Realschulabschluss selbst gemacht, da dies nicht mehr in die Schulpflicht fällt.

Es braucht hierfür jemanden der das Ganze begleitet, wie ein Elternteil oder Ähnliches, der:

- für das Kind den Alltag organisiert
- Anleitet die Struktur einzuhalten
- bei Fragen antworten kann
- die schriftlich zugesandten Unterlagen mit liest, erklärt ggf
- bei Kanner Autisten mit Mutismus / Selektivem Mutismus mit den Lehrer spricht
- Telefonkontakte / Chat zu den Lehrern managed
- die Partneraufgaben löst

Das hört sich für mich wesentlich stressfreier an, wie mit Rechtsanwalt und Streit mit der Schulbehörde, Zwangausübung auf andere Eltern und Anderem mit dem Argument der Barrierefreiheit - Kamera-Unwillen. Die Tafel wird auch heute noch im Unterricht dazu genutzt, dass Kinder an die Tafel kommen. Hierfür ist die Unterschrift notwendig, die Kinder WERDEN online zu sehen sein und haben hier das Recht nein zu sagen.

Ich finde das auch ein sehr angemessenes Recht, auch wenn die ganze Welt aus meiner Sicht verrückt ist mit dem Überwachungswahn. Nur weil sie es ist, muss ich das noch lange nicht unterstützen. So lange ich mein Recht noch habe, Online-Übertragungen und / oder Videoaufnahmen zu verhindern bei meinen Kindern, werde ich dies tun.

Somit ist meine Empfehlung klar bei nicht 100%iger Sicherheit der Unbedenklichkeit:

- Technik die das Recht gar nicht angreift wie Touchpad-Tafeln
- Fernschulen wie die Flex Fernschule
- Andere Alternativen, die sich bestimmt finden lassen

Ich bin mir aber im Klaren darüber, dass meine Einstellung und Haltung rein intuitiver Natur ist und nicht dem aktuellen Recht entspricht. Es kann natürlich gut sein, dass diese Lösungen mit dem kleinen Roboter und Ähnlichem bei einer reinen Übertragung nur an das Kind, also sichere Verbindung, definitiv keine Übermittlung an Dritte etc schon rechtens so ist.

Laut Datenschutzbeauftragtem zumindest ist bei einer wie von drvaust beschriebenen, reinen sicheren Verbindung Roboter / Kamera - Kind völlig unbedenklich, da das Kind rein theoretisch auch am Unterricht teilnehmen könnte.

Mein Fazit:

Ich selbst bäume mich als Mutter auf bei Online-Übertragung, aus intuitiver Abneigung gegen Kameras. Bei logischer Betrachtung allerdings mit entsprechender Absicherung, dass definitiv keine öffentliche Übertragung stattfinden wird an niemanden außer den Autisten, wäre mit mir vermutlich zu reden.

Aber warum braucht es dann noch die Unterschrift der Eltern frage ich mich?

Wegen des Rechtes am eigenen Bild, so der Datenschutzbeauftragte.


11.03.15, 12:17:08
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Sossimilo
(Angehörigenbereich)

Das kommt leider für unsern Sohn nicht in Frage, weil er sehr gerne in die Schule geht, nur eben nicht in den Unterricht. Aber er hat dort Freunde und Kinder, die er seit dem Kindergarten schon kennt.
11.03.15, 14:20:49
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Antares
(White Unicorn)

Wenn ich mir das so anhöre an Infos, die ich so zusammen bekomme gerade, ich finde dieses Thema äußerst spannend im Moment, ist es ein immerhin nicht unmögliches Unterfangen. Diese beiden Punkte:

- er geht gern in die Schule
- er hat Freunde und Bekannte

sind es aber wohl wert das zu schaffen versuchen. Es braucht wie ich herausfinden konnte bisher in der Tat lediglich die Unterschrift der Eltern, wegen des Rechtes am Bild. Dies kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie dem öffentlichen Interesse z.B. Schutz einer Uni-Bibliothek aufgehoben werden.

Das wäre in der Tat ein interessanter Präzedenzfall auf den man sich berufen kann, würde so ein Roboter z.B. gerichtlich erstritten und das Recht auf die reine Übertragung frei gegeben. Das Recht die Daten zu speichern ist wohl extremst heikel und wird bei Personenkenntlichkeit wohl selten vergeben. Aber ich bin kein Rechtskundler, also kann ich hier nur sagen, was mir gesagt wurde.

Mir selbst war der Gedanke so lange sehr unangenehm, bis ich von dem Roboter las und der dadurch entstehenden Verbindung zur Außenwelt, weil sie es plastisch macht, was die Ursache ist für die Kamera.

Ich wünsche Dir viel Kraft und Geduld!

11.03.15, 14:39:17
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