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Autor Nachricht
drvaust
(stillgelegt)

Wie sind die Rechte bei den Flugblättern?
So wie ich das verstehe, dürfen diese Flugblätter privat frei verteilt und benutzt werden.
Wie ist das aber bei kommerzieller Nutzung? Bis jetzt ist dieses Problem bei uns noch nicht aufgetreten, also erstmal eine theoretische Frage. Aber wenn jetzt eine Anfrage kommt, z.B. ob die Flugblätter in einer Veröffentlichung zitiert werden dürfen, wie ist da die Rechtslage? Welche Quellenangaben müssen erfolgen?
Dürfen die Flugblätter bei Veranstaltungen verteilt werden?

12.11.13, 02:41:23
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat von drvaust:
So wie ich das verstehe, dürfen diese Flugblätter privat frei verteilt und benutzt werden.

Ja, solange sie als Infoblatt auch unverändert bleiben.
Zitat:
Aber wenn jetzt eine Anfrage kommt, z.B. ob die Flugblätter in einer Veröffentlichung zitiert werden dürfen, wie ist da die Rechtslage? Welche Quellenangaben müssen erfolgen?

Wenn sie unverändert bleiben, wäre die Quellenangabe ja dabei.
Zitat:
Dürfen die Flugblätter bei Veranstaltungen verteilt werden?

Es geht um kommerzielle Verteilung? Also jemand, der sie dann gedruckt verkauft? Oder irgendein Messestandbetreiber, der sich damit vielleicht ein fortschrittliches Image geben will?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
12.11.13, 06:08:58
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von 55555:
Zitat von drvaust:
Dürfen die Flugblätter bei Veranstaltungen verteilt werden?
Es geht um kommerzielle Verteilung? ...
Nein, um Verteilung durch uns, bei Veranstaltungen.
Z.B. Verteilung bei der Bundestagung von 'autismus Deutschland e.V.', um diese über Autismus zu informieren. zwinkern
Zitat von 55555:
Zitat von drvaust:
Aber wenn jetzt eine Anfrage kommt, z.B. ob die Flugblätter in einer Veröffentlichung zitiert werden dürfen, wie ist da die Rechtslage? Welche Quellenangaben müssen erfolgen?
Wenn sie unverändert bleiben, wäre die Quellenangabe ja dabei.
Es geht um Zitate, also in den Text der Veröffentlichung eingefügte Texte. Z.B. wie hier erwähnt, da wurde eine ungünstige Darstellung zitiert, mit Quellenangabe.
Darf das einfach zitiert werden, mit Quellenangabe? Oder soll z.B. eine Rücksprache erfolgen?
12.11.13, 16:41:40
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Ihr könnt das ja mal machen, wie ihr meint.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
12.11.13, 18:37:31
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