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Die geplante elektronische Gesundheitsakte, und Strukturen, die sie vorantreiben, können zur Zeit nur durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestoppt werden. Dieses Gericht hat der Kritik daran schon zugebilligt, "durchaus gewichtig" zu sein. Es hat gleichzeitig vorgeschrieben, dass man dagegen den Weg durch die Instanzen gehen muss. (Siehe hier: Entscheidung vom 13.02.2006, Aktenzeichen 1 BvR 1184/04, Randnummern 61, 62). Man muss also zunächst zu den Sozialgerichten. Wir sind auf dem Weg dorthin. Machen Sie mit!
Der Ablauf, den diese Anleitung beschreibt, kann Jahre dauern. In der Zeit werden Sie dafür etwa zwei Stunden brauchen, wenn Sie nichts Überflüssiges tun. Es entstehen nur Portokosten. Risiken gehen Sie keine ein. Wenn alles schiefgeht: das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie die EGK benutzen müssen. Und an die Krankenkassen-Computer angeschlossen werden. Wenn Sie nichts tun, wird es bedeutend wahrscheinlicher, daß Ihnen das passiert. Die Krankenkassen dürfen Ihnen nicht kündigen, sie dürfen nicht Ihren Beitrag erhöhen, nur weil sie nicht mit der Karte einverstanden sind. Sie werden auch ärztliche Behandlung bekommen, ohne EGK.