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Ein Kontakt mit der Polizei kann unangenehme Folgen haben, auch solche, von denen man selbst nichts bemerkt. Und zwar selbst dann, wenn sich aus der Angelegenheit nie ein Verfahren ergibt, oder ein Verfahren ohne Urteil. Das Bundeskriminalamt hat mehr als 1,5 Millionen Menschen in einer Datenbank mit Stichworten versehen: "Rocker", "Prostituierte", Land/Stadtstreicher" oder auch "BTM-Konsument", also Nutzer von Betäubungsmitteln. Die Klassifizierung der Bürger räumte das Bundesinnenministerium in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko (Linke) ein. Damit jeder Mensch in der richtigen Schublade landet, hat die Polizei einen großen virtuellen Schrank mit 18 Fächern gebaut.
Wer mit dem BKA in Kontakt kam, kann deshalb bislang auch als "Fixer" gekennzeichnet werden, als "Sexualtäter" oder als "geisteskrank". Die Kategorisierung kann nicht nur von BKA-Beamten eingesehen werden, sondern auch von Polizisten in den Bundesländern und vom Zoll. Dort wird sie nach Angaben des BKA auch in das Informationssystem der Polizei ("Inpol") eingetragen.