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Die AGG-Police schützt Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation vor Haftungsrisiken, die sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und anderen Gesetzen ergeben. Damit sind Diskriminierungsansprüche von Bewerbern und Beschäftigten durch die AGG-Police genauso abgedeckt, wie die von Dritten im alltäglichen Geschäft.
weltweiter Schutz für alle Mitarbeiter
Über Ihre AGG-Police sind alle Betriebsangehörigen, inklusive Leiharbeiter, mitversichert. Dieser Schutz gilt grundsätzlich weltweit. Eine Ausnahme bilden einige common-law-Länder.
Rechtsschutz inklusive
Kommt es wegen eines Diskriminierungsvorwurfs zum Rechtsstreit, tragen wir die Kosten für Anwalt, Gericht, etc. Übrigens auch dann, wenn es sich um Widerrufs- bzw. Unterlassungsklagen oder ein Strafverfahren handelt.
vergangene Verstöße und zukünftige Forderungen sind mit abgedeckt
Werden Ihnen nach Vertragsbeginn erstmals Verstöße aus der Zeit vor Versicherungsabschluss vorgeworfen, sind diese mit der AGG-Police ebenfalls abgesichert. Auch nach Ablauf Ihres Vertrages können Sie für drei weitere Jahre Schadensersatzansprüche nachmelden, die auf Pflichtverletzungen während der Vertragszeit beruhen.
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"Ich bin stinksauer", sagt Sule Eisele-Gaffaroglu, die samt Ehemann Josef und Baby Talise angereist ist, nach dem Gütetermin. "Die R+V macht mit meinem Fall auch noch Werbung und verkauft Versicherungen gegen Diskriminierungsklagen." So bietet die R+V auf ihrer Internetseite "als einzige deutsche Versicherung eine AGG-Police für kleine Unternehmen" an. Die kleine Frau mit dem dunklen Haar tritt mittlerweile selbstsicher vor Mikrophone und Kameras.
Wenn es das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) schon gebe, dann werde sie auch danach klagen. Eisele-Gaffaroglu will kämpfen, auch wenn - wie ihre Anwälte andeuten - sich der Prozess zähe fünf Jahre hinziehen kann und vor dem Europäischen Gerichtshof enden könne. Auch, wenn die R+V kein Versagen ihrerseits sieht: "Die ganzen Maßnahmen, die bei der Klägerin durchgeführt wurden, sind ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahmen und es hat keine Diskriminierung stattgefunden", sagt der beauftragte Rechtsanwalt Ulrich Volk. Die R+V investierte viel in AGG-Schulungen ihrer Mitarbeiter. "Sie werden von mir nicht hören, dass die R+V bereit ist zu zahlen", sagte Volk zu den Anwälten der Klägerin.
Auf 106 Seiten haben die Arbeitsrechtler Michael Alenfelder und Frank Jansen, beide Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht an, die Klage der studierten Germanistin festgehalten: Danach soll Eisele-Gaffarogus Filial-Leiter über ihren Kopf hinweg bestimmt haben, dass sie nach ihrer Schwangerschaft und der Geburt ihrer Tochter im Juni 2007 in eine längerer Elternzeit geht und nicht - wie das Ehepaar selbst entschieden hatte - nur die staatlich zugestandenen drei Monate Mutterschutz nimmt und dann wieder in ihren Job als Außendienstlerin zurückkehrt.
Weil sie auch nach dem Mutterschutzurlaub nicht dem Anraten ihres Vorgesetzten gebeugt hatte, hätte dieser ihre Dienstzuständigkeit in einen Bezirk verlegt, der viel weniger Provisionen einbringe. Gleichzeitig habe man ihr bis heute den Computerzugang gesperrt. "Dadurch kann ich nicht arbeiten und bin faktisch freigestellt", erklärt Eisele-Gaffaroglu. Sie verdiene nun ein geringes Basisgehalt, muss aber die gesamte vierköpfige Familie allein ernähren. Ihr Mann ist krank.