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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Wer noch nicht genug vom Petitionenzeichnen hat, der kann hier noch etwas finden.

Der Fall ist ja inzwischen relativ bekannt.

Zwei Zitate:
„Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine (...) geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.“
(Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Lehrstuhl für Strafrecht, Universität Regensburg, 23.02.2013)
www.blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme

„Es ist im Laufe des Verfahrens gegen Herrn Mollath zu schwerwiegenden Verletzungen gesetzlichen Rechts gekommen, mit denen elementare Gewährleistungen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens missachtet wurden. Die Rechtsverletzungen geschahen allesamt sehenden Auges (...). Es handelte sich (...) um Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung.“
RA Dr. Gerhard Strate, Wiederaufnahmeantrag vom 19.02.2013
www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
25.03.13, 15:12:37
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von 55555:
Der Fall ist ja inzwischen relativ bekannt.
Ich hatte bisher noch nie davon erfahren.
Gibt es Informationen über die Hintergründe, abgesehen von dem Wiederaufnahmeantrag?
Da scheint es grobe Verstöße gegen die Rechtsordnung gegeben zu haben.

25.03.13, 21:54:45
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Das ging in der Spitze vor einigen Monaten mal groß durch die Massenmedien. Seitdem kleckert immer mal noch etwas nach. Ein Beispiel

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
25.03.13, 23:43:31
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Hans
(Autistenbereich)


... und ich sag, der ist nicht der Einzige ...
02.04.13, 19:10:02
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Natürlich nicht.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
02.04.13, 22:55:10
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
In einem am Karfreitag in der Süddeutschen Zeitung erschienen Interview hatte Gustl Mollath beschrieben, dass sein Elternhaus zwangsversteigert worden sei: Und zwar im Jahr 2007, also während der Zeit, in der er bereits Insasse einer geschlossenen Einrichtung war. Er beschrieb, dass sämtliche Habe, alle persönlichen Gegenstände von ihm verloren sein könnten. Jedenfalls bekomme er keine Antworten darauf, wo die privaten Dinge aus seinem ehemaligen Elternhaus hingekommen seien.

Richte er dazu Fragen an bayerische Behörden, hüllten sich diese in einen "Mantel des Schweigens". Die SZ konfrontierte daraufhin zwei Ministerien mit Fragen nach dem Verbleib der Habseligkeiten. Eine Woche hatten die Ministerien Zeit - die Fragen nach dem Verbleib blieben jedoch ohne Ergebnis. Mollath wurde vor sieben Jahren gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen.

Das Grundstück im vornehmen Nürnberger Stadtteil Erlenstegen sei tatsächlich im Dezember 2007 zwangsversteigert worden, erklärt das Justizministerium. Es hätten entsprechende Anträge sowohl der Hypo-Vereinsbank sowie der ehemaligen Frau Mollaths vorgelegen.

Ersteigert habe das Grundstück, dem Ministerium zufolge, "die geschiedene Frau des Herrn Mollath" - für einen Betrag von 226.000 Euro. Mollath beklagte in dem SZ-Gespräch, dass das geerbte Anwesen seiner gestorbenen Eltern während seiner Einweisung in die Psychiatrie weit unter Wert versteigert worden sei. Wer sich das Grundstück in Nürnberg anschaut, wird zu keinem anderen Ergebnis kommen können.

Mollath, so teilt das Justizministerium zudem mit, sei während seiner Einweisung in der Zeit zwischen April 2006 und Oktober 2006 zusätzlich unter Betreuung gestellt worden. Über die Habe Mollaths gebe es aus dieser Zeit ein Verzeichnis des damaligen Betreuers. Der weitere Verbleib von Mollaths Habseligkeiten sei dem Ministerium allerdings "derzeit nicht bekannt". Auch ob die geschiedene Ehefrau von Mollath "als Ersteherin des Anwesens eine Zwangsräumung hat durchführen lassen", sei dem Ministerium "nicht bekannt". Die frühere Ehefrau lehnt Auskünfte zur Causa Mollath seit Monaten grundsätzlich ab.

Kein Bild seiner verstorbenen Mutter

Der 56 Jahre alte Mollath beklagte auch, er verfüge in der Klinik über kein Bild seiner gestorbenen Mutter, besitze auch keine Dokumente mehr aus seiner Vergangenheit, etwa Zeugnisse. Dies habe er alles in seiner Wohnung aufbewahrt. Werde er aus der Klinik entlassen, habe er sich in Ermangelung solcher Dokumente möglicherweise auf einfachste Arbeiten einzustellen. Mollath hat Maschinenbau studiert.

Stimmt das so? Das Sozialministerium lässt das Bayreuther Bezirkskrankenhaus darauf antworten. Dieses erklärt, es sei "nicht bekannt, welche Gegenstände Herr Mollath in seinem Besitz hier in der Klinik" habe. Persönliche Gegenstände, die aus Sicherheitsgründen nicht in die Zimmer von Patienten eingebracht werden könnten, würden jedoch - "in begrenztem Umfang" - in der Klinik verwahrt. Da Zeugnisse und Fotoalben nicht zu den sicherheitsrelevanten Gegenständen zu zählen sind und Mollath solche Dokumente vermisst, dürfte also, so ist daraus zu schließen, im Klinikum nichts dergleichen aufbewahrt sein.

Auch anderen Darstellungen Mollaths aus dem SZ-Interview wird nicht widersprochen. Mollath beschrieb darin, er werde seit Jahren mehrmals in der Nacht - im Rhythmus von zwei Stunden - vom Klinikpersonal geweckt. Dies geschehe, so werde ihm gesagt, zu seiner eigenen Sicherheit.

Ist das üblich? Wer entscheidet über solche Kontrollen? Auch zu den "konkreten Kontrollen Herrn Mollath betreffend" verweist das Sozialministerium an die Klinik. Diese erklärt, sowohl "aus Fürsorgepflicht" als auch "zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung" seien nächtliche Kontrollen geboten. Es werde allerdings darauf geachtet, "die Patienten nach Möglichkeit nicht im Nachtschlaf zu stören".

Die Klinik bestätigt auch die von Mollath beschriebenen Restriktionen private Telefonate betreffend. Mollath muss auf dem Gang telefonieren, er darf dies höchstens viermal pro Tag. Für Patienten stehe "ein mit Sprechhaube ausgestattetes Pati- ententelefon" zur Verfügung, erklärt die Klinik. Um allen Patienten die Möglichkeit zum Telefonieren zu geben, würden Regeln aufgestellt, die Zahl und Dauer der Telefonate "dementsprechend begrenzen".

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
08.04.13, 16:30:18
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Sind 106 Seiten zuviel für einen Vorsitzenden Richter? Otto Brixner findet offenbar schon. Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss sagt der pensionierte Jurist, er habe "anderes zu tun gehabt" als Mollaths Verteidigungsschrift zu lesen - und löst damit Empörung aus.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
21.05.13, 20:21:18
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schuschu
(Angehörigenbereich)

http://de.nachrichten.yahoo.com/mollaths-appell--lieber-im-gef%C3%A4ngnis-als-in-der-psychiatrie-152340468.html?fr=fp-tts-708&fr2=ps

ZITAT:"Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath bekommt im Bayerischen Landtag ein Forum. Er nutzt die Gelegenheit zu einem dramatischen Appell."
12.06.13, 23:02:29
Link
schuschu
(Angehörigenbereich)

13.06.13, 21:04:35
Link
Unpassend
(non-kompatibel)

geändert von: Unpassend - 28.06.13, 15:18:47

Hallo, beim Fall Mollath muss man nicht tatenlos zuschauen. Inzwischen gibt es eine große und aktive Gemeinde, die Aufklärung und Freilassung für ihm fordert.

Sehr viele aktuelle Beiträge findet man bei Telepolis.de
Zuletzt wurde aufgerufen, einen freundlichen Brief an den Bayrischen Ministerpräsidenten zu richten und um Lösung in diesem peinlichen Fall herbeizuführen.

Besonders bitter für alle Psychiatrie erfahrene: Dr. Leipziger, Chefarzt einer Forensischen Klinik testete Allgemeingefährlichkeit von Herr Mollath, ohne ihn zu begegnen!
28.06.13, 14:46:18
Link
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Erwin Pelzig erklärt den Fall Gustl Mollath in knapp 8 Minuten: Link (Neues aus der Anstalt vom 25.06.2013)

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
29.06.13, 13:15:17
Link
schuschu
(Angehörigenbereich)

das video ist einfach nur genial und bringts so auf den punkt, dass es doch ein jeder verstehen muss.
29.06.13, 13:42:43
Link
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