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Thema: "Leitlinien zur inklusiven Beschulung von Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen" (http://autismus-ra.unen.de/topic.php?id=5879)


Geschrieben von: wolfskind am: 17.01.13, 21:56:01
Zitat:
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff]
(UN-BRK) ist in Deutschland am 26.03.2009 in Kraft getreten. Sie wurde vom Bund und
allen 16 Bundesländern ratifiziert. Für Politik, Verwaltung und für die Gerichte sind die
Vorgaben ab diesem Zeitpunkt verbindliches Recht.
Dass Recht auf Inklusion allein reicht jedoch nicht aus, um die Situation von Menschen mit
Behinderungen zu verbessern. Alle Beteiligten müssen dieses auch anerkennen und ihre
grundlegende Haltung daran ausrichten. Nur ein respektvoller Umgang, der Anderssein als
Bereicherung und nicht als Last erkennt, kann Inklusion ermöglichen.
Die vorliegenden Leitlinien zur schulischen Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit
Autismus richten sich an Eltern und Lehrer sowie an Schulträger, Schulbehörden und
Kultusministerien. Sie beschreiben, was über das übliche Maß hinaus notwendig ist, um
inklusive Beschulung zu ermöglichen.

Zitat:
Der Lehrer sollte die Anwesenheit von
Schulbegleitern im Unterricht aber dazu nutzen, individualisierte Lernsituationen oder
parallele "Lernstränge" innerhalb der Unterrichtseinheiten im Sinne des Schülers mit ASS zu
ermöglichen. 4
Der Hilfeumfang richtet sich nach den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Kindes. Die
Notwendigkeit des Bedarfs an Schulbegleitung ergibt sich häufig erst sehr kurzfristig.
Sinnvoll wäre daher, wenn die Schulbehörden sehr schnell und zeitnah reagieren könnten.
Hierzu wurde bereits in einigen Bundesländern ein vereinfachtes Verfahren praktiziert.
Wünschenswert wäre, wenn der aufwendige Verfahrensweg zugunsten einer bundesweit
einheitlichen und vereinfachten Regelung entfiele.


quelle autismus deutschland