Wenn du 133 anrufst, solltest du vielleicht auch das richtige nationale Recht zitieren, um dich in deine Phantasien ohne besonderen Realitätsbezug hineinzusteigern? Andererseits: Passt irgendwie auch wieder.
Zitat:
Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung
§ 298. (1) Wer einer Behörde (§ 151 Abs. 3) oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Beamten die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung wissentlich vortäuscht, ist, wenn er nicht nach dem § 297 Abs. 1 mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig bewirkt, daß die Tat keine behördliche Ermittlung zur Folge hat.
Quelle
Ich kann deine Gedankengänge nicht mehr wirklich ernstnehmen und will, daß du das weißt. Du machst dich nur unglücklich mit diesem ständigen Rotieren ohne echte Kenntnis zu irgendwas.
Eigentlich möchte ich gerne helfen, aber ich weiß nicht wie und du reagierst ja auch kaum für mich erkennbar auf etwas, das man dir schreibt.
Bisher sehe ich auch nicht, daß dich etwas interessiert, das mich auch mehr oder weniger interessiert (z.B. Hobbys).