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Geschrieben von: Fundevogel am: 08.05.12, 21:35:10
Veröffentlichung der Rechtsanwaltskammer München:

Zentrales Testamentsregister startet am 01.01.2012

Zum 01.01.2012 nimmt das neue Zentrale Testamentsregister seine Arbeit auf. Ab diesem Zeitpunkt werden bei Gericht oder einem Notar verwahrte Testamente und Erbverträge in einem neuen Register bei der Bundesnotarkammer in Berlin erfasst. Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht in elektronischer Form, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind.

Das Nachlassverfahren soll dadurch schneller und effizienter werden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
http://www.testamentsregister.de/
http://www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2011/detail/133.php


Geschrieben von: drvaust am: 08.05.12, 23:12:52
Zitat:
Im Todesfall werden dann die verwahrende Stelle und das Nachlassgericht künftig unmittelbar durch das Zentrale Testamentsregister informiert
... "Besonders wichtig war mir bei alledem, dass keine Abstriche beim Thema Datenschutz gemacht werden. Im Zentralen Testamentsregister werden keine Inhalte von Testamenten oder Erbverträgen gespeichert. Erfasst werden nur Informationen, die zum Wiederauffinden einer letztwilligen Verfügung unbedingt erforderlich sind; zum Beispiel der Name des Erblassers. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert. Nur Amtsträger wie Notare und Gerichte können hierauf zugreifen. Für den Registerabruf ist zu Lebzeiten des Erblassers dessen Einverständnis notwendig. Damit wird das Nachlassverfahren noch sicherer und bürgerfreundlicher!"
Quelle
Die Inhalte werden nicht zentral gespeichert und nicht übermittelt. Das Testament liegt weiterhin beim Notar oder Gericht des Vertrauens.
Ich halte das für sinnvoll. Bisher muß, im Todesfall, nach einem Testament gesucht werden, alle umliegenden und sonstwie in Frage kommenden Gerichte und Notare müssen informiert werden, das dauert lange und ist unsicher (jeder Notar im Umkreis wird über den Todesfall informiert). Manchmal liegt das Testament dann bei einem befreundeten Notar, der weit weg ist, oder der Notar ist gerade nicht da, so daß er nicht rechtzeitig davon erfährt.
Das betrifft keine selber aufbewahrten Testamente, die kann man weiterhin zu Hause deponieren. Die Verwandten können also weiterhin das Testament im Schrank verschwinden lassen.


Geschrieben von: PvdL am: 09.05.12, 01:45:54
Noch schneller und effizienter ist es vermutlich, wenn man Sozialversicherungs- und Steuernummer einfach auf die Stirn tätowiert bekommt. Die Frage ist nur, ob das so schnell und effizient überhaupt jemand haben muß. Vieles geht, wenn man nur will.

In einem Fall in Bayern hatte eine Bank noch nicht mal das Geld für einen Grabstein freigeben wollen, weil die Formalitäten noch nicht abgewickelt waren. Und das, obwohl genügend Geld auf dem fraglichen Konto und der Erbanspruch unzweifelhaft war. Es ging lediglich um Formalitäten. An der Börse sind die Banken immer großkotzig und gegenüber den Anlegern kleinkariert.

Ich schließe mal mit der Feststellung, daß es eher das besonnene, der Situation angemessene Handeln ist, das effizient ist. Alle Daten zentral zu horten bringt genau dann wieder nix, wenn diejenigen, die es betrifft aus irgendwelchen Gründen nicht an die Daten heran kommen, und diejenigen, die es nix angeht, viel zu leicht darauf zugreifen können.