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Thema: Autistischer Schüler von Lehrerin schikaniert (http://autismus-ra.unen.de/topic.php?id=5471)


Geschrieben von: drvaust am: 01.05.12, 15:48:22
Zitat von Vendela:
... Trotzdem kann es sein, dass besonders im Konfliktfall Lehrer bzw. übergeordnete Instanzen nicht erfreut auf solche Aufnahmen reagieren ...
Bestimmt nicht.
Schon mehrfach haben Lehrer gegen Onlinebewertungen von Schülern durch mehrere Instanzen geklagt.
Ich glaube nicht, daß die irgendwelche Mitschnitte vom Unterricht mögen. Aber wie ist die Rechtslage?
Viele Lehrer sehen sich tendenziell, in der Klasse, als Götter und den Unterricht als ihr Herrschaftsgebiet.


Geschrieben von: Fundevogel am: 01.05.12, 16:08:15
In Verkaufsbereichen werden Mitarbeiter und Käufer mitgefilmt, bei Telefongesprächen wird gefragt, ob sie aufgezeichnet werden können, ganze Stadtfluchten werden mit Kameras überwacht, bei Veranstaltungen ist entsprechende Technik eingesetzt, auf Flughäfen wird durchleuchtet, Fahrtenschreiber zeichnen Bewegungen auf, Hotelanlagen und Gaststätten werden von Kameras erfasst...und da geht es "nur" um Verhinderung von Sachbeschädigung oder Überwachung von Serviceleistungen.

Wenn aber die schwere Erkrankung eines Kindes ernsthaft mit dem Wohlbefinden des gesunden Lehrers aufgewogen werden soll, müsste das den behindernden Personen die Schamesröte ins Gesicht treiben.

Über die Speicherung und Verwendung von Aufzeichnungen kann in den jeweiligen Einzelfällen ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Dies gilt auch für den Schutz von Forschung und Lehre bei Onlinebeschulung an Hochschulen.


Geschrieben von: wolfskind am: 01.05.12, 18:27:05
ich denke das ist vergleichbar damit,
sms zu speichern die straftaten ankündigen usw
wenn der autist das selbst möchte, die aufnahme machen,
dann finde ich das in ordnung.