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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Pränataldiagnostik
Welche Untersuchungen in der Schwangerschaft nötig sind

[...]

Der Bluttest auf das Down-Syndrom ist noch nicht eingeführt. Möglicherweise wird er 2012 oder 2013 in Deutschland zugelassen.

Was wird gemacht: Der Mutter wird Blut abgenommen. Darin befinden sich immer auch kindliche Zellen, die mit einer neuen Methode herausgefischt und im Labor auf Gen-Abweichungen untersucht werden können.

Nutzen: In ersten Studien erreichte der Test eine Zuverlässigkeit von 98 Prozent.

Risiken: Anders als bei den invasiven Untersuchungsmethoden besteht kein Risiko einer Fehlgeburt. Welche ethischen Auswirkungen der Tests hat, wird derzeit diskutiert. Kritiker befürchten, dass er zu mehr Abtreibungen führt. Dabei geht das Down-Syndrome nur mit einer leichten Behinderung einher.

Kosten: noch unbekannt

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
03.04.12, 16:06:23
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Aku
(Standard)

geändert von: [feder] - 03.04.12, 20:14:46

[Board-Codes aktiviert, mfg [feder]]

"Dabei geht das Down-Syndrome nur mit einer leichten Behinderung einher."

Also doch keine "lebensunwerte Erkrankung", die man "keinem Kind antun darf" und bei der man "zu verstehen hat, welche enormen Belastungen das Kind den überforderten Eltern durch seine simplen Bedürfnisse und die Diskriminierung darüber, ein behindertes Kind zu haben, zumutet"? So positiv, wie sich das (dass man nun zumindest gelegentlich die Ansicht vertritt, dass das "Down-Syndrom nur mit einer leichten Behinderung einhergeht") auch anhören mag: Davon, dass diese fragwürdigen Gedankengänge im nennenswertem Umfang reflektiert werden, ist unsere Gesellschaft beim "Down-Syndrom" wohl noch weit entfernt. Zumindest ist das mein Eindruck.

Seit wann gibt es diesen Bluttest eigentlich?

Edit: Eigene Aussage korrigiert.

Edit 2:

Zitat:
Zusammenhang von Alter, Diagnose und Abtreibung [Bearbeiten]

Trotz der mit steigendem Alter der Mutter zunehmenden Prävalenz werden in der westlichen Hemisphäre die meisten Babys mit Trisomie 21, die lebend zur Welt kommen, von Müttern unter 35 Jahren geboren. Dies liegt daran, dass die Kinder vergleichsweise junger Mütter seltener pränatal erfasst werden.

Eine statistische Erhebung in den Jahren 1992 bis 1996 zeigte, dass von den Kindern mit Trisomie 21 in der Altersgruppe der 25- bis 29-jährigen Mütter etwa ein Viertel und in der Altersgruppe der 30- bis 34-jährigen etwa ein Drittel bereits pränatal erfasst wurden. Nach Diagnosestellung und Beratung trugen 5,5 Prozent der Mütter ihr Kind aus.[5]

Eine andere Studie aus der Zeit von 1988 bis 1997 registrierte eine pränatale Erkennungsrate von insgesamt 53 Prozent. In der Gesamtgruppe waren lediglich 23 Prozent der Mütter 35 Jahre oder älter (wobei bei 77 Prozent von ihnen nicht mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie 21 beim Kind gerechnet werden musste). Nach der pränatalen Diagnose trugen zehn Prozent der Mütter ihr Kind aus.[6]


Quelle

Hat zufällig jemand aktuellen Quellen, aus denen zumindest ansatzweise ersichtlich ist, wieviele Kinder nur aufgrund fehlender bzw. fehlerbehafteter Diagnose zur Welt gekommen sind?
03.04.12, 19:34:44
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

Wenn sich Behinderung durch das Lebensumfeld definiert, dann würde mich interessieren, ob es statistische Erhebungen gibt, in welchen gesellschaftlichen Lebensverhältnissen mehr oder weniger abgetrieben wurde.
Wenn man denn "Behinderung" an der Wurzel anpacken will, wäre es empfehlenswert, in der ethischen Diskussion weniger schmerpunktmäßig mit Medizinern über Lösungsmöglichkeiten nachzudenken sondern eher mit Gesellschaftsforschern, Medienvertretern und Werbefachleuten über einen Wertewandel?

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
04.04.12, 11:30:30
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Ich würde sagen, daß dies sogar durch die CRPD geboten ist.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
04.04.12, 12:33:19
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Vendela
(Standard)

geändert von: Vendela - 06.04.12, 03:47:22

Ich gehe davon aus, dass alle anderer Ansicht sind und eine Diskussion ergebnislos bleibt, aber ich möchte trotzdem anmerken, dass ich den immer wieder dafür verwendeten Begriff "Völkermord" für leicht unpassend halte, weil sich Völkermord laut Wikipedia auf eine "nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe" bezieht. Auf die Gruppe aller Autisten (oder Menschen mit Down-Syndrom) weltweit trifft das nur teilweise zu. Man kann drüber streiten, aber ich stelle mir unter einem "Volk", "Mord" und "Völkermord" etwas anderes vor.

Auch den (an anderer Stelle gezogenen) Vergleich mit Homosexuellen finde ich etwas unglücklich, weil ich mir erstens nicht sicher bin, ob homosexuelle Vorlieben (im Gegensatz zu Autismus) tatsächlich wie immer behauptet genetisch oder auf andere Weise festgelegt sind oder bewusst und selbstbestimmt gewählt bzw. anerzogen und jederzeit beliebig änderbar sind. Es gibt Menschen, die sind mal fünf Jahre lang homosexuell (und sprechen in dieser Zeit von ihrer unveränderlichen, homosexuellen Veranlagung), dann sind sie urplötzlich einige Zeit heterosexuell, dann wieder homosexuell oder ganz was anderes... Wie wäre das bei einer "unveränderlichen Veranlagung" möglich?
Zweitens passiert die Diskriminierung von Homosexuellen auf ganz andere Weise als manchmal bei Autisten. Homosexuelle könnten z.B. bei einer Behörde oder einem Unternehmen wegen einem berechtigten Anliegen anrufen, bekommen aber im Fall der Diskriminierung aufgrund ihrer (der Behörde oder dem Unternehmen bekannten) Homosexualität eine abschlägige Antwort. Manche Autisten können dagegen nicht anrufen und bekommen deshalb das Anliegen nicht erfüllt. Es könnte sein, dass sie (obwohl ihr Autismus der Behörde oder dem Unternehmen bekannt ist) eine positive Antwort bekommen würden, wenn sie anrufen könnten oder andere, für die Person annehmbare Kommunikationswege (z.B. Brief) akzeptiert würden. In solchen Situationen werden sie nicht direkt aufgrund einer negativen Einstellung gegenüber Autismus diskriminiert. Mir fallen aber nur sehr wenige Dinge ein, die Homosexuelle aufgrund ihrer Homosexualität praktisch nicht machen können. Deshalb trifft der Vergleich mit Homosexualität nur teilweise zu. Negative Einstellungen und Vorurteile gibt es gegenüber beiden Gruppen, aber Diskriminierung beinhaltet mehr Aspekte.

Zitat von Fundevogel:
Wenn sich Behinderung durch das Lebensumfeld definiert, dann würde mich interessieren (...) in welchen gesellschaftlichen Lebensverhältnissen mehr oder weniger abgetrieben wurde.

Das würde mich auch interessieren, auch in Bezug auf (nicht direkt behinderte) Angehörige.

Zitat von Fundevogel:
Wenn man denn "Behinderung" an der Wurzel anpacken will, wäre es empfehlenswert, in der ethischen Diskussion (...) über Lösungsmöglichkeiten eher mit Gesellschaftsforschern, Medienvertretern und Werbefachleuten über einen Wertewandel [nachzudenken]?

Ich finde die Idee grundsätzlich gut, aber ich glaube nicht, dass alle Leute ein gering entwickeltes Werteverständnis haben und es - wenn es so wäre - einfach durch "Gesellschaftsforscher, Medienvertreter und Werbefachleute" erweitert werden könnte. Außerdem gehört zu den "gesellschaftlichen Lebensverhältnissen" mehr als das mehrheitliche Werteverständnis. Das Propagieren von bestimmten Werturteilen könnte zur Etablierung eines politisch korrekten Standards führen. Würde das (ohne zusätzliche Veränderungen) wirklich weiterhelfen?

Ansonsten finde ich den Druck, der auf Schwangere ausgeübt wird, das Schlimmste bei dem (anfangs vorgestellten) Artikel. Schon die Überschrift "welche Untersuchungen nötig sind" impliziert, dass die Frage objektiv beantwortbar wäre und es keine Wahlmöglichkeit bei Untersuchungen, Therapien und evtl. auch Abtreibungen gäbe. Im ersten Absatz steht das auch explizit so drin, obwohl es falsch ist. So wie der Artikel formuliert ist, sollte er als Werbung gekennzeichnet werden.
06.04.12, 03:21:43
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat von Vendela:
dass ich den immer wieder dafür verwendeten Begriff "Völkermord" für leicht unpassend halte, weil sich Völkermord laut Wikipedia auf eine "nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe" bezieht.

Es ist richtig, daß diese Begriffe so stehen, sie sind aber auch nicht unbedingt eindeutig, so daß man durchaus meinen kann, daß im Fall Trisomie 21 ("Mongolismus"!)) eine rassistische Motivation vorliegt. Und das auch, weil die Ausgrenzung ganz wesentlich auf den andersartigen Gesichtszügen beruht. Daß es keine Menschenrassen im biologischen Sinne gibt ist seit längerem praktisch gar nicht mehr umstritten, insofern handelt es sich hier um einen rein juristischen Begriff, der relativ frei deutbar ist.
Zitat:
Man kann drüber streiten, aber ich stelle mir unter einem "Volk", "Mord" und "Völkermord" etwas anderes vor.

Was feststeht ist die Tatsache, daß gruppenbezogene Geburtenverhinderung den Tatbestand des Völkermord erfüllen kann, sind wir uns da einig?
Zitat:
weil ich mir erstens nicht sicher bin, ob homosexuelle Vorlieben (im Gegensatz zu Autismus) tatsächlich wie immer behauptet genetisch oder auf andere Weise festgelegt sind

Das weiß ich auch nicht. Mir ist bewußt, daß die Genthese in der Szene die Rolle hat sich so darzustellen als sei man so gemacht und könne gar nicht anders. Vielleicht ist es eine Mischung wie bei den Gehörlosen. Genetische Veranlagung wird auch oft als "100% festgelegt" mißverstanden, das stimmt so in vielen Fällen nicht.
Zitat:
Homosexuelle könnten z.B. bei einer Behörde oder einem Unternehmen wegen einem berechtigten Anliegen anrufen,

Blinde können das auch.
Zitat:
Manche Autisten können dagegen nicht anrufen

Richtig, aber das ist vor allem verschieden, weil du dir hier ein Beispiel aussuchtest, in dem nur eine Barriere für Autisten vorliegt. Da Behinderung sich auf die Verhinderung gesellschaftlicher Teilhabe bezieht, könnte man auch folgendes Beispiel aufmachen: Homosexuelle pflegen aufgrund ihrer Veranlagung keine traditionelle heterosexuelle Ehe und können deswegen z.B. nach einem aktuellen Fall nicht Schützenkönigspaar werden. In manchen Bevölkerungskreisen sind solche Veranstaltungen durchaus ernstzunehmend. Abgesehen davon ist es ja so, daß auch Homosexuellen früher alle möglichen Dinge zugeschrieben wurden wie etwa geringere Leistungsfähigkeit, so wie man heute T21er noch meist für grundlegend dumm hält.
Zitat:
In solchen Situationen werden sie nicht direkt aufgrund einer negativen Einstellung gegenüber Autismus diskriminiert.

Ich denke bei genauerer Betrachtung verliert diese Abgrenzung deutlich an Schärfe.
Zitat:
Mir fallen aber nur sehr wenige Dinge ein, die Homosexuelle aufgrund ihrer Homosexualität praktisch nicht machen können.

Weil viele veranlagungsbedingte Barrieren bereits beseitigt wurden. Das war auch mal anders. Alle Barrieren sind im Grunde Barrieren in Köpfen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
06.04.12, 10:55:12
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

geändert von: [feder] - 10.04.12, 09:49:04

[Zitat der zweiten Ebene gelöscht, bitte möglichst prägnant zitieren, mfg [feder]]

Zitat von Vendela:
Ich finde die Idee grundsätzlich gut, aber ich glaube nicht, dass alle Leute ein gering entwickeltes Werteverständnis haben und es - wenn es so wäre - einfach durch "Gesellschaftsforscher, Medienvertreter und Werbefachleute" erweitert werden könnte. Außerdem gehört zu den "gesellschaftlichen Lebensverhältnissen" mehr als das mehrheitliche Werteverständnis. Das Propagieren von bestimmten Werturteilen könnte zur Etablierung eines politisch korrekten Standards führen. Würde das (ohne zusätzliche Veränderungen) wirklich weiterhelfen?

Was Werbung und Lenkung Gutes wie Böses können, ist u.a. in Geschichtsbüchern nachzulesen.
Es werden jährlich 30 Milliarden EURO in Deutschland für Werbung ausgegeben, was für eine Erfolgsgeschichte spricht.

Nach meiner Meinung ist es allerhöchste Zeit, die Werbung für Akzeptanz und Barrierefreiheit aus der "AKTION MENSCH-Eideidei-Heim-Spielecke" heraus zu holen.

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
07.04.12, 01:03:29
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Vendela
(Standard)

Zitat von 55555:
Daß es keine Menschenrassen im biologischen Sinne gibt ist seit längerem praktisch gar nicht mehr umstritten, insofern handelt es sich hier um einen rein juristischen Begriff, der relativ frei deutbar ist. (...) Was feststeht ist die Tatsache, daß gruppenbezogene Geburtenverhinderung den Tatbestand des Völkermord erfüllen kann, sind wir uns da einig?

Im weitesten Sinne, ja.
Trisomie21 ist keine Erbkrankheit, es kann immer wieder neu entstehen. Vollständig ermorden kann man das "Volk" aller Menschen mit Down-Syndrom nicht. Andererseits ist eine Rasse nach Wikipedia eine "beliebige Zusammenfassungen von nach subjektivem Ermessen gruppierten Lebewesen einer Art". Wenn man Abtreibung unbedingt als Mord sehen möchte, kann man alle Abgetriebenen irgendwie nach Lust und Laune gruppieren und von Völkermord schreiben. Ich weiß nicht, ob der Begriff bei so viel Beliebigkeit noch aussagekräftig ist, aber er erzeugt Aufmerksamkeit.


Zitat von 55555:
Blinde können das auch.

Das hab ich nicht bestritten?

Zitat von 55555:
Homosexuelle pflegen aufgrund ihrer Veranlagung keine traditionelle heterosexuelle Ehe und können deswegen z.B. nach einem aktuellen Fall nicht Schützenkönigspaar werden.

Das stimmt und ist (einstellungsbedingt) eine geschlechtsspezifische Benachteiligung, so wie Frauen mancherorts nicht Vereinsmitglied (im Schützenverein) werden dürfen. Trotzdem gibt es auch hier einen Unterschied zur Diskriminierung von Autisten: Homosexuelle können Schützenkönig werden und müssen als Zusatzaufgabe eine (evtl. nicht mit ihnen liierte) weibliche Person als Mitregentin wählen (ob theoretisch provokativ die eigene Uroma gewählt werden könnte, weiß ich nicht, aber wenn es nur am Geschlecht hängt, müsste es möglich sein). (Heterosexuelle) Autisten würden formal nicht daran gehindert, als Schützenkönig Ehe-, Lebenspartner oder sonst irgendjemand vom "richtigen" Geschlecht zum Mitregenten zu wählen, aber manche würden nicht Schützenkönig werden (wollen), weil ihnen der Rummel davor und danach zu groß ist.
Homosexuelle werden absichtlich und gezielt durch die Regelgestaltung diskriminiert, an Autisten wird bei der Regelgestaltung und Ablaufplanung nicht gedacht. Homosexuelle dürfen in diesem Fall nicht, Autisten können nicht. (Es gibt Situationen, in denen Autisten bewusst z.B. durch die Regelgestaltung diskriminiert werden, aber bei diesem Beispiel ist das eher ein Nebeneffekt). Deswegen geschieht die Diskriminierung auf andere Weise.
Inzwischen versuchen viele an den Erfolg der Homosexuellen-Bewegung anzuknüpfen, vielleicht klappt es irgendwann irgendwo.


Zitat von Fundevogel:
Nach meiner Meinung ist es allerhöchste Zeit, die Werbung für Akzeptanz und Barrierefreiheit aus der "AKTION MENSCH-Eideidei-Heim-Spielecke" heraus zu holen.

Ja, finde ich auch. Aber ich weiß nicht, ob oder in welcher Zeit Werbung für solche Werte / Idealvorstellungen allein zu praktischen Konsequenzen führt?
07.04.12, 03:21:36
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat von Vendela:
Im weitesten Sinne, ja.

Gut.
Zitat:
Trisomie21 ist keine Erbkrankheit,

Schon wenn es keine Krankheit ist, ja.
Zitat:
es kann immer wieder neu entstehen.

Ja.
Zitat:
Vollständig ermorden kann man das "Volk" aller Menschen mit Down-Syndrom nicht.

Doch natürlich. Durch kontinierliche Eugenik. Sobald man dies beenden würde, würde es wieder neue T21er geben, aber ihre möglicherweise vorher existente Kultur wäre ausgelöscht.
Zitat:
Wenn man Abtreibung unbedingt als Mord sehen möchte,

Was heißt "möchte", ist nicht unbestreitbar, daß Geburtenverhinderung den vollen juristischen Tatbestand des Völkermords erfüllen kann?
Zitat:
Das hab ich nicht bestritten?

Hast du nicht.
Zitat:
Das stimmt und ist (einstellungsbedingt) eine geschlechtsspezifische Benachteiligung,

Nein, denn würde Homosexualität noch als Krankheit gelten würde dies auch der vermeintlichen Krankheit zugerechnet, die dann zu einer Behinderung führt.
Zitat:
Homosexuelle können Schützenkönig werden und müssen als Zusatzaufgabe eine (evtl. nicht mit ihnen liierte) weibliche Person als Mitregentin wählen

Genau das gilt auch bei Autisten als Barriere, wenn man sich erst verbiegen muß um teilhaben zu können. Wie schwer das Homosexuellen fällt entzieht sich meiner Kenntnis. Inklusion wäre das aber sicher nicht. Außerdem wäre diese Umgehung keine gleichwertige Situation.
Zitat:
Homosexuelle werden absichtlich und gezielt durch die Regelgestaltung diskriminiert, an Autisten wird bei der Regelgestaltung und Ablaufplanung nicht gedacht.

Ich glaube nicht, daß Homsexuelle hier unbedingt absichtlich diskriminiert werden. Ich denke diesen scharfen Unterschied gibt es so wie behauptet nicht.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
07.04.12, 12:15:45
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Aku
(Standard)

geändert von: Aku - 07.04.12, 16:17:31

Ein Völkermord oder Genozid ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht.


Völkermord ist also im Völkerstrafrecht als Straftatbestand anerkannt.

Gekennzeichnet ist er durch die spezielle Absicht, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“. Daher wird er auch als einzigartiges Verbrechen[1], als Verbrechen der Verbrechen (engl. crime of crimes)[1] oder als das schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht[2] bezeichnet."


"Einzigartiges Verbrechen."
"Verbrechen der Verbrechen."
"Das schlimmste Verbrechem im Völkerstrafrecht."

Völkermord ist im Sinne der Rechtssprechung also KEIN Kavaliersdilikt, das man belächeln kann. Moralisch wird es zudem scheinbar als eines der verwerflichsten aller Verbrechen angesehen.

Inwieweit z.B. Autisten, Gehörlose oder Personen mit "Down-Syndrom" eine ethnische Gruppe sind, kann ich schwer sagen, es könnte u.U. allerdings zutreffen.

Inwieweit z.B. Autisten, Gehörlose oder Personen mit "Down-Syndrom" eine rassische Gruppe sind, kann ich schwer sagen, es könnte u.U. allerdings zutreffen. Ich möchte allerdings trotzdem nochmal anmerken, dass die Rassentheorie überholt ist.

Um einmal zu zitieren:
Rassen, aber auch Unterarten, sind nicht objektivierbar, sie beruhen lediglich auf Konvention. Es handelt sich dabei um Kategorien des Denkens und nicht etwa um Einheiten der Evolution. Wie der Evolutionsbiologe Ernst Mayr betont, basieren alle rassistischen Theorien darauf, Rassen nicht als Abstraktion sondern als Realität aufzufassen.[12]


Demnach handelt es sich zumindest bei den bisherigen "Rassen" um ein Konstrukt? Das - zumindest bislang - i.d.R. auf optischen Unterscheidungsmerkmalen wie der Hautfarbe, beruht hat? Wenn dem so ist - was aber nun, wenn sich ein signifikanter Teil der Weltbevölkerung nicht (oder nicht allein) in seinem Äußeren, sondern in seiner Art und Weise, die Welt wahrzunehmen und sich in seinem Wesen, etc. etc. vom "Durchschnittsmenschen" unterscheidet? Ist das dann laut der als überholt anzusehenden Rassentheorie, sofern es durch "Konvention" so "beschlossen" wurde, ebenfalls eine "Rasse"?

Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention im Februar 1955, Österreich hinterlegte die Beitrittsurkunde am 19. März 1958 und die Schweiz am 7. September 2000. Nach der Konvention ist Völkermord ein Verbrechen gemäß internationalem Recht, „das von der zivilisierten Welt verurteilt wird“.

Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. November 1947, in der festgestellt wurde, dass „Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert“, um der völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.


Eventuell finden sich in der Liste der völkerrechtlichen Verbrechen im zweiten Weltkrieg, in deren Gedenken "Völkermord" als Tatbestand eingeführt wurde, weitere Ansatzpunkte.

Zitat:
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören:

a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“


Hier wird es, zumindest aus meiner Sicht, interessant. Die Frage, die sich mir hier stellt ist, von wem hier als Täter ausgegangen wird.

Übrigens ... "die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung".

Dazu noch:

Kennzeichnende Merkmale der Straftatbestände

Zu beachten ist, dass nur die Absicht zur Vernichtung der Gruppe erforderlich ist, nicht aber auch die vollständige Ausführung der Absicht. Es muss eine über den Tatvorsatz hinausgehende Absicht vorliegen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

Die Handlungen nach Artikel II Buchstaben a) bis e) der Konvention (in Deutschland umgesetzt durch § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 VStGB) hingegen müssen tatsächlich (und willentlich) begangen werden. Dies bedeutet insbesondere, dass es nicht vieler Opfer bedarf, damit die Täter sich des Völkermordes schuldig machen. Bloß ihre Vernichtungsabsicht muss sich auf die ganze Gruppe oder einen maßgeblichen Teil von ihr richten. Die Täter erfüllen den Straftatbestand beispielsweise, wenn sie – in dieser besonderen Absicht – einzelnen Gruppenmitgliedern ernsthafte körperliche oder geistige Schäden zufügen oder den Fortbestand der Gruppe verhindern wollen, etwa durch Zwangskastration. Eine Anklage wegen Völkermord bedarf daher nicht der Ermordung auch nur eines Menschen.

Umgekehrt gilt auch: Handlungen nach Artikel II Buchstaben a) bis e) der Konvention sind kein Völkermord, wenn ihr Ziel nicht darin besteht, eine Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten, egal wie viele Mitglieder getötet oder sonst wie beeinträchtigt werden. Solche Maßnahmen sind ebenfalls kein Völkermord, wenn ihr Ziel darin besteht, eine Gruppe auszurotten, die nicht durch nationale, ethnische, rassische oder religiöse Eigenschaften definiert ist.

Ob in jedem Fall, wo Einzelne sich des Völkermordes schuldig machen, der Rahmen des Geschehens pauschal als „Völkermord“ bezeichnet werden sollte, ist eine andere Frage. Denn es ist für die Strafbarkeit Einzelner nicht erforderlich, dass sie ihre Taten im Rahmen eines breit angelegten oder systematischen Angriffs auf die Opfergruppe begehen (im Gegensatz etwa zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit).


Edit: Verschiedene Fehler korrigiert.

Edit 2: http://www.voelkermord.de/holocaust.html

Edit 3:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_T4
http://de.wikipedia.org/wiki/Homosexuelle_w%C3%A4hrend_der_Zeit_des_Nationalsozialis

Edit 4:

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenverantwortlichkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrechtliche_Verantwortlichkeit
07.04.12, 15:48:01
Link
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Ich setze diese Auflistung mal fort:
Zitat:
Grundgesetz Art. 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Kommentar:

Artikel 3 Absatz 1 enthält den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Gegen diesen wird nicht nur verstoßen, wenn gleiches ohne sachlichen Grund ungleich behandelt wird, sondern auch wenn ungleiches gleich behandelt wird.

Absatz 2 enthält ein Beispiel für den Gleichheitsgrundsatz des 1. Absatzes. Er enthält nicht nur das gegen den Staat gerichtete Verbot der Ungleichbehandlung, sondern verpflichtet den Staat auch auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

So ist es dem Staat beispielsweise nicht nur verboten Männer und Frauen für die gleiche Arbeit unterschiedlich zu bezahlen. Der Staat muss auch eingreifen, wenn private Arbeitgeber Frauen für die gleiche Arbeit weniger zahlen, als Männern.

Dieser Pflicht kam der Gesetzgeber früher mit den §§ 611a und 611 b BGB nach. Mit Gesetz vom 14.08.2006 (BGBl. I S.1897) wurden diese §§ von der damaligen großen Koalition aus CDU/CSU und SPD aufgehoben.

Absatz 3 enthält Beispiele für Diskriminierungen, die der Gesetzgeber nicht dulden darf, sondern aktiv bekämpfen muss, wenn ihm bekannt wird, dass private zum Beispiel Arbeitgeber oder Vermieter diese vornehmen.

Quelle

Insofern dürfte die derzeitige Abtreibungsregelung verfassungswidrig sein. Das VStGB ist im übrigen deutsches Recht, davon abgesehen, daß es auch internationales Recht ist. Und es würde auch hier wohl sehr fragwürdig sein, ob die deutsche Fassung des VStGB hier verfassungsmäßig wäre, wenn behinderte Bevölkerungsgruppen davon nicht geschützt würden. Denn eine solche Regelung wäre ja für sich wieder eine ganz erhebliche Benachteiligung von Behinderten aufgrund ihrer Veranlagung, die wie oben zitiert in Deutschland nicht zulässig ist.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
07.04.12, 17:00:22
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Aku
(Standard)

geändert von: [feder] - 10.04.12, 09:48:12

[Links aktiviert, mfg [feder]]

Etwas älter und passt nur indirekt zum Thema:

http://www.hans-wocken.de/Texte/Zeitgeist.htm

Edit:

Die Geschichte der Eugenik sowohl vor 1945 als auch nach 1945 ist recht lesenswert. http://de.wikipedia.org/wiki/Eugenik
10.04.12, 02:18:51
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