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Autor Nachricht
schuschu
(Angehörigenbereich)

Seit Jahren bin ich auf der Suche nach einer Krankenzusatzversicherung für Behandlungen beim Heilpraktiker.
Bis jetzt haben alle angefragten Versicherungen aufgrund der Autismusdiagnose abgelehnt . Auch ich werde aufgrund meiner Schilddrüsenerkrankung nicht genommen.
Eine Haftpflicht habe ich. Muss ich die Diagnose nachträglich noch angeben?
Was passiert im Schadensfall, wenn ich es nicht angebe?
Was kann geschehen, wenn ich es angebe? Kann mir dann gekündigt werden oder dass im Schadensfall für meinen Sohn nicht gezahlt wird?
...Das ist echt diskreminierend, so ausgegrenzt zu werden.
Habt Ihr Tips, Erfahrungen oder könnt helfen?
fragen
08.11.11, 14:49:23
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Das scheint mir ein Fall für den Ombudsrat der ESH zu sein? Sowas passiert öfters.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
08.11.11, 16:29:43
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schuschu
(Angehörigenbereich)

Ja gerne 55555.
Danke.
08.11.11, 19:05:53
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PvdL
(Φιλίππος Φιλύρινος)

Bei Versicherungen ist es bestimmt auch nicht schlecht, wenn man einen Vermittler einschaltet. Es gibt da für den Versicherungsnehmer kostenlose Vermittler, die sachkundig einem das beste Angebot ermitteln. Es sind allerdings nicht alle gleich gut. Aber grundsätzlich halte ich das schon für einen sinnvollen Weg. Welche "Gebrechen" meldepflichtig sind und welche nicht, sollte ein professioneller Vermittler schon abklären können. Für meinen Kenntnisstand muß das "Gebrechen" aber schon in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem zu versichernden Gut stehen, um dafür relevant zu sein. So sollten eine Haftpflichtversicherung nur solche "Gebrechen" berühren, die die Wahrscheinlichkeit von Schadensfällen, wie sie von der Versicherung abgedeckt werden sollen, signifikant vermehren. Denn letztlich ist Versicherung nichts anderes als ein Glücksspiel, bei dem der Einsatz (des Versicherungsnehmers) im Verhältnis zum zu erwartenden Risiko (des Versicherungsgebers) stehen soll, damit der Versicherungsgesellschaft genug übrig bleibt für schwunghafte Parties für verdiente Mitarbeiter in osteuropäischen Bordellen.

Ich habe ein autistisches Begabungsprofil.
Mein Spezialinteresse ist Linguistik.
Ich bin Germanist, Linguist und Anglist.
Und leider bin ich zur Zeit arbeitslos.
09.11.11, 01:20:41
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drvaust
(stillgelegt)

Meines Wissens spielt das bei der Haftpflichtversicherung kaum eine Rolle. Zumindest ich wurde bei Haftpflichtversicherung nie nach gesundheitlichen Aspekten gefragt.
Bei privaten Kranken (-zusatz) -Versicherungen u.ä. sieht das ganz anders aus. Die wollen kein Risiko eingehen. Außerdem wird meistens erst bei einem Versicherungsfall genau geprüft, dann hat man evtl. jahrelang umsonst gezahlt.
Ich wollte mal eine Unfallversicherung abschließen, da wurde ich wegen mehrere Jahre zurückliegender Psychotherapie als psychisch krank eingestuft. Ich hatte die Wahl zwischen Ausschluß aller Versicherungsfälle mit psychischen Aspekten und ca. doppeltem Beitrag.
Vielleicht können Heilpraktiker da einen Rat geben, die kennen evtl. Versicherungen, bei denen das besser geht. Die Heilpraktiker wollen ja behandeln (gegen Bezahlung), also könnten sie sich auch um die Voraussetzung Finanzierung kümmern.
09.11.11, 02:51:37
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schuschu
(Angehörigenbereich)

hallo pvdl,
das mit dem kostenlosen Vermittler und ähnliches habe ich schon versucht, der kam auch nicht weiter.
Heilpraktiker konnten mir auch nicht weiterhelfen, drvaust.
Vielen Dank für Eure Beiträge, es tut ja gut zu wissen, dass es nicht nur mir so geht andererseits ist das ein Misstand in unserer Gesellschaft und spiegelt das "Bewusstsein" der Allgemeinheit wider.
..Übrigens ein interessantes Wort: All(e)gemein heit.schmunzel.

Das Angebot, dass der Ombutsrat evtl. eingeschaltet wird möchte ich gerne annehmen 55555.

Da die ESH eh schon unterstützend tätig ist für uns, werde ich unsere Kontaktperson darauf ansprechen.
Was meinst Du dazu 55555?

Also vielen Dank für die Anteilnahme pvdl und drvaust.

Freue mich natürlich auch weiterhin über Beiträge dazu, vielleicht ist ja doch ein Tip dabei, den ich tatsächlich noch nicht ausprobiert habe.

Herzlichen Gruss
09.11.11, 16:17:57
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Du kannst z.B. über das Kontaktformular den Ombudsrat erreichen (die entsprechende Option beim ausfüllen auswählen).

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
10.11.11, 19:06:43
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Perunica
(Standard)

Dieses Thema ist schon älter, ich versuche mal eine Antwort.
Zitat von drvaust:
Die Heilpraktiker wollen ja behandeln (gegen Bezahlung), also könnten sie sich auch um die Voraussetzung Finanzierung kümmern.

Ganz so einfach ist es nicht.
Ein Beispiel:
Wenn ich mein Auto kaputt fahre, ist es meiner Autowerkstatt egal, ob ich eine Auto-Versicherung habe und wieviel diese mir von dem Schaden ersetzt.
Der Mechaniker möchte auf jeden Fall die Rechnung komplett bezahlt haben.
Er betrachtet es auch nicht als seine Aufgabe, mich bei der Versicherungsauswahl zu beraten.

Alle Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten nur teilweise die Rechnungen der Heilpraktiker.
Im Kleingedruckten steht dann, ob sie nur 30% oder 50% erstatten.
Andere wollen eine Abrechnung nach dem Hufelandverzeichnis oder nehmen bestimmte Therapien aus der Erstattung, z.B. Psychotherapie.

Ich helfe meinen Patienten gern und versuche auch, deren Kosten gering zu halten.
Aber jedes Jahr verändern viele Versicherungen ihr Kleingedrucktes.
Es fehlt mir an Zeit, um da ständig nachzulesen.
Um das wirklich zu überblicken, braucht man hier einen Fachmann, z.B. einen unabhängigen Versicherungsmakler.
04.07.13, 14:07:34
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drvaust
(stillgelegt)

geändert von: drvaust - 05.07.13, 02:34:03

Es ist richtig, daß Ärzte, Heilpraktiker usw. nicht dafür zuständig sind, ihre Kunden/Patienten zur Finanzierung zu beraten. Aber sie wollen etwas verkaufen, und das können sie nur, wenn die Kunden bezahlen können. Außerdem haben sie öfter mit solchen Themen zu tun, können sich also eher darüber informieren.
Z.B. war mein Zahnarzt der Meinung, ich könnte mehrere Brücken gebrauchen. Deshalb hatte er mich beraten, welche Zusatzversicherung dafür geeignet wäre. Ein halbes Jahr nach Versicherungs-Abschluß hätte er beginnen können. (Ich will aber keinen Zahnersatz, lieber meine 3 Lücken.)
Wenn der Kunde/Patient hoch versichert ist, kann er bessere Leistungen bezahlen, muß sich aber evtl. die Raten absparen. Wenn er günstig versichert ist, kann er sich evtl. gute Leistungen zu niedrigen Versicherungsraten leisten. Wenn sich der Kunde/Patient keine guten Leistungen leisten kann, kann der Arzt, Heilpraktiker usw. keine teuren Leistungen verkaufen.
Z.B. beim Zahnarzt geht es darum, ob sich der Kunde/Patient bei einer Brücke, Krone o.ä. eine Verblendung in Zahnfarbe leisten kann, nur blankes Metall oder kein Zahnersatz.
Ein Heilpraktiker wird auch nicht begeistert sein, wenn ein Kunde/Patient die Behandlung aus finanziellen Gründen beendet.
zwinkern Das ist wie in der Werbung für Advocard. Wenn der Klient eine Advocard hat, weiß der Rechtsanwalt, daß sich der Klient die Leistungen leisten kann und er sein Geld bekommt.
Auch mein Optiker hatte mir Versicherungen empfohlen, aber das lohnt sich für mich nicht.
Ich wurde aber auch von meiner Krankenkasse beraten, das sind ja auch Experten für Krankenversicherung. Die wissen, was sie bezahlen, was fehlen könnte und welche private Versicherung paßt.
Der Autowerkstatt wird es auch nicht egal sein, wenn der Kunde nach dem Kostenvoranschlag das Auto aufgiebt und zum ÖPNV wechselt. Da vermitteln die lieber rechtzeitig eine Vollkasko.
05.07.13, 02:24:29
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Perunica
(Standard)

Pvdl hat es in ihrem Post (3.) schon sehr gut bemerkt.
Ohne einen sachverständigen Vermittler überblicken nur sehr wenige die Versicherungsangebote.
Natürlich kann ich z.B. als Heilpraktiker aufzählen, welche privaten Zusatzversicherungen es gibt u. wieviel Erstattungen es im Allgemeinen gibt.

Viele Versicherungen wollen keine chronisch Kranken oder psychiatrisch Erkrankte aufnehmen.
Autismus gehört für diese Leute aber zu den psychiatrischen Erkrankungen, welche angeboren sind.
Deshalb werden A überteuerte Policen angeboten oder sie werden sofort abgelehnt.

Mir ist einfach keine Zusatzvericherung bekannt, welche alle gleich behandelt.
Da bin ich für jede Info dankbar.
Wer also hier mehr weiß, hilft mir wirklich weiter.
05.07.13, 14:40:31
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat von drvaust:
Meines Wissens spielt das bei der Haftpflichtversicherung kaum eine Rolle. Zumindest ich wurde bei Haftpflichtversicherung nie nach gesundheitlichen Aspekten gefragt.

Vorsicht Falle:
Zitat:
Liegt eine sogenannte Deliktunfähigkeit vor, dann ist die Versicherung von einer Zahlungsverpflichtung befreit - übrigens genauso wie die Eltern.

Deliktunfähigkeit: Kein Zahlungsanspruch?
Der Grund dafür lässt sich aus dem besonderen Rechtsstatus von Kindern ableiten. So sind Kinder bis zum 7. Lebensjahr, sowie eingeschränkt bis zum 10. Lebensjahr, ebenso wie geistig Behinderte, Geisteskranke oder Bewusstlose, deliktunfähig - oder auf gut deutsch: schuldunfähig.

Die Versicherung verweigert die Erstattung des Schaden, wenn ein Schaden verursacht werden sollte, somit nicht aus bösem Willen, sondern einfach durch den Sachverhalt begründet, dass aufgrund der Deliktunfähigkeit keine Schuldfähigkeit besteht und damit kein Zahlungsanspruch oder Schadenersatzanspruch des Geschädigten an die Eltern des Kindes, außer diese haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Quelle

Wer vermietet z.B. freiwillig eine Wohnung an jemanden, der für von ihm verursachte Schäden nicht aufkommen muß? Eine Versicherung kann man offenbar abschließen, aber die zahlt dann ggf. nicht.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
14.01.14, 21:59:34
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von 55555:
Wer vermietet z.B. freiwillig eine Wohnung an jemanden, der für von ihm verursachte Schäden nicht aufkommen muß?
Das ist ein kritischer Sachverhalt. Aber muß man den Vermieter informieren, ob man 'behindert' ist?
Zitat von 55555:
Eine Versicherung kann man offenbar abschließen, aber die zahlt dann ggf. nicht.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt natürlich nur bei Haftpflicht. Also nicht, wenn der Versicherungsnehmer nicht haftet, weil er schuldunfähig ist. Z.B. wenn das 6-jährige Kind beim Nachbarn die Fensterscheibe einschießt, hat der Nachbar Pech und könnte es nur bei seiner Hausratversicherung versuchen (oder beim Vermieter).
15.01.14, 03:38:44
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