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Autor Nachricht
zoccoly
(Autistenbereich)

Fast unter Kuriositäten könnte man das Folgende fassen, wenn es nicht vom Gericht ernst gemeint wäre.
Meine Ärztin hat sich auf A spezialisiert und schrieb den Befund.
Im Widerspruchsverfahren hatte ich eine Psychologin, die sich entweder sehr gut vorbereitet hatte oder auch auf A spezialisiert war.
Gerade erhielt ich einen Brief vom Gericht mit der versorgungsärztlichen Stellungnahme.
Diese beinhaltet "natürlich", dass man den beiden Beurteilungen der vorgenannten Ärzten widerspricht,
geschrieben von einer Fachärztin für Chirurgie.

stillgelegt
10.01.11, 15:24:38
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haggard
(Autistenbereich)

was hält das gericht von fachkompetenz im psychiatrischen bereich?
ist es wenigstens ein gehirnchirurg gewesen? (ironie)
10.01.11, 15:45:29
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Dann lehne dieses Gutachten wegen mangelnder Eignung des Gutachters ab, falls du es noch nicht getan hattest.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
10.01.11, 16:06:54
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schneeweiß
(Angehörigenbereich)

Hallo,
meinem Sohn (Diagnose HFA im Alter von 10 Jahren) wurde ein GdB von 50 % ohne Merkzeichen, allerdings rückwirkend ab Geburt zuerkannt. Nach erfolglosem Widerspruch klagten wir vor dem Sozialgericht. Es wurde dann Merkzeichen "H" rückwirkend ab Geburt und Merkzeichen "B" ab Verhandlungstag zuerkannt. Der SBA gilt, bis mein Sohn 18 Jahre alt ist, dann ist Neubegutachtung angeordnet.

Nach der seit 1.1.2011 gültigen 3. VO zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung dürfte es bei tiefgreifenden Entwicklungsstörungen eine Feststellung der Behinderung rückwirkend ab Geburt nicht mehr geben, denn in der Verordnung steht: "Eine Behinderung liegt erst ab Beginn der Teilhabebeeinträchtigung vor."

Bei Autismus wird es nach dieser Neuregelung grundsätzlich nur noch einen Schwerbehindertenausweis geben, wenn der Betroffene einen Integrationshelfer hat. Der Gesetzgeber schafft also Klarheit - allerdings zum Nachteil der Autisten. So sehe ich das jedenfalls
10.01.11, 18:26:27
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Ozelot
(Autist)

Dritte Verordnung zu Autistischen Syndromen

Jetzt wird wohl nicht mehr zwischen Asperger/Kanner entschieden sonder um die "sozialen Anpassungsschwierigkeiten".
10.01.11, 23:58:01
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Das betrifft wieder den GdS. Findet jemand eine Seite zu möglichen Änderungen beim GdB? Ich habe mich dazu noch nicht gründlich umgesehen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
11.01.11, 01:06:16
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

Heißt das, dass ABA-konditionierte Kinder, die durch krankmachende Schauspielerei nur noch wenig "soziale Anpassungschwierigkeiten" haben, keine Anerkennung als Schwerbehinderter erlangen werden?

Das könnte ja tatsächlich den Vorteil haben, dass Eltern ihr autistisches Kind autistisch sein lassen, um in den Besitz eines Schwerbehindertenausweises zu gelangen?

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
11.01.11, 01:07:51
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Antika
(Autistenbereich)

Ich habe was auf autismus und kultur dazu gefunden. Da geht es um eine Veränderung des GdB wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

"Das, was du tust, schreit so laut, dass ich nicht hören kann, was du sagst."

(Sprichwort aus Mosambik)
--------------------------------

"Die Erinnerungen verschönern das Leben, aber das Vergessen allein macht es erträglich."
(Zitat von Honoré de Balzac)
11.01.11, 12:55:15
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Ozelot
(Autist)

Zitat:
Ich habe was auf autismus und kultur dazu gefunden. Da geht es um eine Veränderung des GdB wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.


Hier klicken

So wie es aussieht wird der GdB und GdS gleich behandelt.

Zu den Integrationshelfern : Wie wollen die das machen? Ein Gutachter schätzt z.B. ein "der Antragsteller hat mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten. Also wird GdB empfohlen von 60, dafür muss ein Integrationshelfer unterstützen".
Soll das heißen, dass jemand sozusagen zuhause vorbei kommt um zu sehen wie man Quadratische Gleichungen löst; wie man mit der Familie zurechtkommt; wie man sich Verhält wenn man überfordert wird...? Gerade dann werde ich wohl überfordert werden wenn bei mir jemand die ganze Zeit dabei wäre. Oder wie soll das funktionieren?
11.01.11, 14:06:24
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schneeweiß
(Angehörigenbereich)

Zitat:
Soll das heißen, dass jemand sozusagen zuhause vorbei kommt um zu sehen wie man Quadratische Gleichungen löst; wie man mit der Familie zurechtkommt; wie man sich Verhält wenn man überfordert wird...?

Mein Sohn hatte z. B. einen Integrationshelfer, der einmal in der Woche bei uns zu Hause mit ihm einen Wochenplan über seine Schulaufgaben und dergleichen gemacht hat und der ihn zeitweise beim Betriebspraktikum, dass er von der Schule aus machen musste, begleitet hat. Beim Betriebspraktikum war der I-Helfer ihm sehr nützlich. Nachmittags nach der Schule war mein Sohn aber oft so fertig, dass er allein sein wollte. Dann hat er den I-Helfer nicht in sein Zimmer gelassen, was dann wieder im Hinblick auf den Kostenträger Stress gab.

Ich befürchte, dass künftig sobald ein Autist keinen I-Helfer hat, gleich durch das Versorgungsamt nur noch ein GdS von unter 50 % zuerkannt wird und damit kein SBA mehr ausgestellt wird.

Die versorgungsärztliche Stellungnahme zur Zuerkennung von Merkzeichen "H" für meinen damals 11jährigen Sohn (Diagnose HFA) sah so aus: "Die Voraussetzungen für "H" liegen nicht vor. Antragsteller besucht das Gymnasium." Die vorgelegten ärztlichen Diagnoseberichte, aus denen die Probleme meines Sohnes hervorgingen, wurden mit keinem Wort erwähnt. Ich befürchte daher, dass künftig in vielen Fällen die versorgungsärztlichen Stellungnahmen lauten: "Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines SBA liegen nicht vor. Antragsteller hat keinen Integrationshelfer."
11.01.11, 21:54:09
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drvaust
(stillgelegt)

geändert von: drvaust - 11.01.11, 22:35:52

Das die Versorgungsämter manchmal eigenartige Vorstellungen und Begründungen haben, und teilweise inkompetent entscheiden, ist bekannt. Der Integrationshelfer wird in dem Text nur als Beispiel genannt:
Zitat:
Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist.
Eine umfassende Unterstützung könnte auch eine notwendige Anpassung des Arbeitsplatzes sein (z.B. kein Kundenkontakt, eigenes Büro o.ä.), oder ein Rückzugsraum in der Schule.
Wichtig ist, wie das die Versorgungsämter und Gerichte auslegen.
11.01.11, 22:29:44
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Ozelot
(Autist)

Ein Integrationshelfer kann ja in einigen Situationen wirklich hilfreich sein aber trotzdem würde ich und ich denke alle anderen auch Familie als helfer und unterstützer bevorzugen bevor es soweit kommt.
Ich hatte ja vor einen Änderungsantrag zu stellen aber ich glaube nach dieser neuen Verordnung mache ich das lieber nicht. Wenn ich mal nachdenke macht es kaum einen Unterschied, ob man GdB 50 oder 70 hat. Hauptsache man hat den SBA.
11.01.11, 22:35:39
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