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Autor Nachricht
starke Dame
(Angehörigenbereich)

Ich erstelle hier, hoffentlich auch an der richtigen Stelle im Forum, diesen Thread. Ich habe bis jetzt durchweg negative Erfahrungen gemacht und wollte wissen, ob es bei den anderen auch schlimm war.

Welche Erfahrungen habt ihr bei der Beantragung gemacht?

Was wurde euch bewilligt?

Ist jemand unzufrieden und hat Widerspruch eingelegt, bzw. überlegt eine Klage einzureichen?
09.01.11, 12:52:58
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Negative Erfahrungen bei der Beantragung oder auch bei der Anwendung?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
09.01.11, 13:39:10
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starke Dame
(Angehörigenbereich)

Hallo,

ich stelle negative Erfahrung bei der Beantragung fest. Es wird seitens der Ämter nicht anerkannt, dass man ab Geburt Autist ist.

Eltern bekommen für ihre Kinder, selbst wenn es so wie bei uns Frühkindlicher Autismus ist, verschiedene Bewilligungen, trotz einer Schwerbehindertenausweisverordnung, die eigentlich dafür sorgen sollte, dass es gleiche Bewilligungen gibt.

So haben manche für die Merkzeichen kämpfen müssen, andere bekommen einen zu niedrigen Grad eingetragen und der größte Streit entsteht um die Frage, ab wann der Ausweis gültig sein soll. Lt. Gesetzgeber, ist eine rückwirkende Ausstellung möglich.
09.01.11, 17:33:07
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zoccoly
(Autistenbereich)

Ich bin mit dem Bescheid nicht einverstanden gewesen, hatte Widerspruch eingelegt und die Klage ist jetzt eingereicht.

stillgelegt
09.01.11, 17:38:07
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starke Dame
(Angehörigenbereich)

Hallo Zoccoly,

ich kann nicht nachvollziehen, warum nicht das bewilligt wird, das angebracht ist.

Wir haben auch Widerspruch eingelegt, unsere Ärzte schreiben dazu etwas, was dabei heraus kommt wissen wir nicht.
09.01.11, 18:07:55
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Antika
(Autistenbereich)

Ich habe zwar keine große Ahnung mit solchen Anträgen, aber kenne auch einige Leute die da immer wieder Probleme bekommen.

Ich glaube dass hier der Gesetzgeber nicht ganz mit "unschuldig" dran ist. Starke Dame, du schreibst ja selbst dass laut Gesetzgeber eine rückwirkende Ausstellung möglich ist. Und genau dieses Wort "möglich" lässt den Ämtern sehr viel Spielraum. Eigentlich müsste es doch laut Gesetzgeber heißen: Eine rückwirkende Ausstellung ist daher zwingend notwendig oder ist daher anzuwenden/anzuerkennen. Oder irgendein anderes Wort, was die Ämter dazu verpflichtet auch rückwirkend bei Autismus auszustellen. So scheinen sie sich an das Wort "möglich" zu halten. Es ist möglich aber nicht zwingend vorgeschrieben.


"Das, was du tust, schreit so laut, dass ich nicht hören kann, was du sagst."

(Sprichwort aus Mosambik)
--------------------------------

"Die Erinnerungen verschönern das Leben, aber das Vergessen allein macht es erträglich."
(Zitat von Honoré de Balzac)
09.01.11, 18:29:24
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Ozelot
(Autist)

Mit den Bescheid den ich letzten Monat bekommen hatte, war ich auch nicht einverstanden. Auch Wiederspruch und Rückwirkende Beantragung wurde abgelehnt mit der behauptung, dass das Asperger-Syndrom KEINE autistische Behinderung wäre.

Kann man einen Änderungsantrag/Neufeststellungsantrag stellen wenn die Fristzeit abgelaufen ist?
09.01.11, 18:41:50
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zoccoly
(Autistenbereich)

@ starke Dame,

ich hatte auch ein Schreiben von meiner Ärztin, das auch noch sehr gut gewesen sein muss, da die beauftragte Gutachterin im Widerspruchsverfahren sagte, dass man es eigentlich nicht deutlicher formulieren kann.
Ihr Gutachten bestätigte dann die Aussagen meiner Ärztin und trotzdem kam es weiterhin zur Ablehnung. Diese war dann auch noch unlogisch aufgebaut und ging auch nicht auf die einzelnen Fakten ein.
Ich habe den Eindruck, dass man sich im Versorgungsamt mit der Thematik gar nicht auseinander gesetzt hat.

stillgelegt
09.01.11, 18:44:38
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haggard
(Autistenbereich)

geändert von: haggard - 09.01.11, 22:25:05

asperger nicht autistisch? uff... was denn sonst?

Zitat:
Kann man einen Änderungsantrag/Neufeststellungsantrag stellen wenn die Fristzeit abgelaufen ist?

ist möglich. dafür solltest du einen guten arzt haben, der darlegt, welche (gravierenden) probleme bestehen. gerade auch im hinblick auf die GdS-änderung sollte ein bezug dazu hergestellt werden bzw. besäße ein arzt dann hinweise, welchen schwerpunkt seine beschreibung besitzen sollte um einen angemessenen GdB zu erreichen.


@starke Dame:
habe wie zoccoly auch den eindruck, dass sich die bearbeiter gar nicht wirklich mit den anträgen auseinander setzen.
bei F84.0 GdB 50 keine merkzeichen, obwohl ich für alles mögliche regelmäßig wiederkehrend hilfestellungen/begleitung erhalte und mich auch in eigentlich bekannter umgebung verirre, reizüberflutungen, visuelle und akustische überforderungen, orientierungsschwierigkeiten, planänderungen bei zügen nicht mitbekomme, ansagen nicht verstehe etc., regelmäßige panikattacken und angstzustände und so weiter blablabla.

edit:
noch hinzufügen: rückwirkende anerkennung ab 1985. also auch nicht ab geburt, aber das finde ich hierbei nicht so wichtig.
09.01.11, 19:34:49
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starke Dame
(Angehörigenbereich)

geändert von: starke Dame - 09.01.11, 20:05:30

Bei uns:

GDB 100, und H, B, RF, und ich glaub auch G (bin gerade zu faul zum Nachschauen).

Gültig frühestens ab Diagnose - was ich wiederum falsch empfinde, ich denke ab Geburt wäre angebracht.
Warum Du 50 bekommen hast, ist mir ganz schleierhaft.

Dir hätte ebenso 100 zugestanden.
09.01.11, 20:04:31
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Bei der rückwirkenden Feststellung gibt es öfters Unmut, weil die Kriterien des Rechts hierbei oft nicht verstanden werden. Es bedarf nicht nur eines tatsächlichen Vorliegens in der Vergangenheit, sondern auch einer Begründung, weswegen die rückwirkende Feststellung als Vorteil angestrebt wird. Wenn ich mich nicht irre, steht dazu auch was auf der ESH-Site. Eine Rückwirkende Änderung ist juristisch gesehen ein schwerer Eingriff, der nicht einfach weitgehend grundlos vorgenommen wird.

Ansonsten ist es im deutschen Sozialsystem allgemein üblich systematisch Ansprüche zu verwehren, solange nicht bestimmte Argumente genannt werden. Das ist aber auch Glückssache. Teils sind auch die ärztlichen Unterlagen nicht aussagekräftig genug - selbst behaupten kann jeder viel, das glauben die nicht unbedingt.
Zitat von Ozelot:
mit der behauptung, dass das Asperger-Syndrom KEINE autistische Behinderung wäre.

Das ist ja drollig (mal davon abgesehen, daß es genau genommen richtig ist, weil die Behinderung in der Diskriminierung liegt). Wäre der genaue Wortlaut zu persönlich? Muß auch nicht hier sein.
Zitat:
Kann man einen Änderungsantrag/Neufeststellungsantrag stellen wenn die Fristzeit abgelaufen ist?

Auch vorher soweit ich weiß. Aber ohne neue Argumente wird da auch kaum etwas anderes rauskommen?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
09.01.11, 20:14:45
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drvaust
(stillgelegt)

Ich hatte bei der Bearbeitung einige Probleme, bzw. Rückfragen, weil eine angegebene Ärztin nicht richtig wollte und mein Hausarzt kein Allgemeinmediziner ist, sondern Nervenarzt (dabei besuche ich ihn manchmal zu Hause).
Ich weiß von Anderen, daß die sich wegen der rückwirkenden Anerkennung mit Behörden streiten. Die Behörden scheinen das nicht gerne rückwirkend zu machen. Oder AS erst ab Vollendung des 6. Lebensjahres. Die Begründungen sind oft eigenartig, z.B. geistige Behinderung (AS) bei einem bescheinigten IQ an der Grenze zur Genialität.
Ich habe keine rückwirkende Anerkennung, aber das stört mich nicht, weil mir das nichts nützen würde.
Ich habe GdB 100 unbefristet und B G H. Ich hatte noch RF beantragt, aber das wurde nicht gewährt (das beantrage ich nochmal). Das H hatte ich nicht beantragt und will es nicht, aber getraue es mir nicht, das aberkennen zu lassen. Das H kann zu Problemen führen, hatte mir aber schon mal genützt.
09.01.11, 23:38:17
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