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Thema: selbstbehauptung stärken/belästigung durch schul-heilpädagoge (http://autismus-ra.unen.de/topic.php?id=4430)


Geschrieben von: Antika am: 05.01.11, 19:03:52
Der Heilpädagoge kann noch so viele Zusammenhänge aufzählen wie er will. Er hat nicht das Recht dich gegen deinen Willen an zufassen. Er darf es nicht, und das weiß dieser Heilpädagoge auch. Es bringt auch nichts diese Sache nun mit den "schönsten" Umschreibungen zu verharmlosen.

Ich denke nicht dass er dich zu seinem besten Freund machen wollte, und ich denke auch nicht dass dies alles nur ein Missverständnis war.

Ich wollte auf keinen Fall mehr Gespräche mit diesem Heilpädagogen führen. Ich hätte kein Vertrauen mehr zu diesem Pädagogen.


Geschrieben von: elfenohr am: 06.01.11, 15:55:06
In meiner Klasse gab es ein Mädchen, die war der Liebling unseres Klassenlehrers.

Sie bekam bei ihm die besten Noten und wurde ganz offensichtlich bevorzugt, ohne dass sie dies selbst forciert hat.

Er war einfach total vernarrt ihn sie.

Nach ein paar Monaten vertraute sie mir an, dass er ihr immer öfter körperlich nahe kommen würde; scheinbar harmlos zuerst, z.B. beim Sport strich er über ihren Rücken wenn sie eine Turnübung gut gemacht hatte...
dann sorgte er dafür dass sie nach dem Unterricht noch in der Klasse bleiben musste, weil er noch dringend etwas mit ihr besprechen musste...
bei diesen Besprechungen fing er an, mit ihr "freundschaftlich" zu albern: in die Seite knuffen, kameradschaftliches boxen, umarmen "du bist so ein liebes Mädchen"...

Dann hat er es einmal übertrieben, indem er sie auf den Tisch drückte und sich auf sie legte.
Da wurde ihr klar, dass er immer weiter gehen würde, wenn sie nicht entschieden eine Grenze ziehen würde.

Da sie sich aber nicht traute, ihm "Nein" ins Gesicht zu sagen, hat sie sich an unseren Vertrauenslehrer gewandt. Danach hat unser Klassenlehrer sie ein paar Wochen ignoriert und war schwer beleidigt, dass er verdächtigt war sie sexuell zu belästigen (und genau das hat er getan!!).


Lieber itabbi, wo ist deine Grenze??

NIEMAND hat das Recht, dich anzufassen wenn du das nicht magst, egal ob du A oder NA bist und dein Gegenüber dein Nachbar oder Lehrer oder sonstwer!
Und jemanden an den Oberschenkel oder sonst wohin zu fassen, um zu prüfen, wie sportlich derjenige wohl ist,... dass geht vielleicht im Fitnessstudio unter Erwachsenen durch (und auch da als Anmache), aber NIEMALS in so einem Verhältnis, in dem du zu ihm stehst.

Und überleg dir bitte eine Anzeige. Du bist sicher nicht der Erste, bei dem der HP körperlichen Kontakt gesucht hat.


Geschrieben von: itabbi am: 09.01.11, 13:48:53
hallo,
wollte hier gestern schon schreiben, die seite hatte aber wartungsarbeiten, egal.
also der hp wurde vom dienst (vorrübergehend) suspendiert.
er darf auch nicht mehr in die klasse kommen.
jetzt kann ich mir aussuchen, ob ich dort weitermache, oder ob ich an einer anderen anfange.
letzteres wäre mir eigentlicch lieber, aber das würde dann vielleicht nur stress mit meiner mutter geben, weil ich dann vieleicht ne woche nichts habe, bevor ich dort anfangen kann.
naja, wär aber verständlich, wenn ich dort nicht weitermachen will, oder?


Geschrieben von: Antika am: 09.01.11, 13:57:26
Ich sehe das auch so wie du. Finde es schon verständlich wenn du da nicht mehr weiter machen möchtst.

Dennoch würde ich noch mal ganz in Ruhe darüber nachdenken, bevor ich eine Entscheidung treffen würde.

Es ist auf jeden Fall doch schon mal gut, dass dieser HP erst mal suspendiert wurde.


Geschrieben von: itabbi am: 09.01.11, 21:45:28
hey.
mein eb erzählte mir, dass ess für mich schwer sein könnte, ihn anzuzeigen, wegen dem stress usw.
es ist sicher auch gerechtfertigt.
aber vielleicht kommt dann nichts raus und das war umsonst.
soll ich, oder nicht, wwas denkt ihr?


Geschrieben von: Papa69 am: 13.01.11, 21:24:14
Hallo itabbi,

das Problem ist nicht die Anzeige oder ob das die ESH macht - das Problem wird sein, dass du sowohl gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft und wohl auch in einer möglichen Hauptverhandlung beim Gericht als Zeuge auftreten müsstest. Das ist Stress für jedes Missbrauchsopfer, denn da geht es um deine Glaubwürdigkeit!!

Insbesondere vor Gericht ist dann auch der HP (sofern er nicht den Saal verlassen muss, was sehr gut angehen kann) und sein Verteidiger da. Und der Verteidiger dürfte dich befragen, wobei er natürlich das Ziel hätte, dich als unglaubhaft darzustellen..!! Dies natürlich alles nur, wenn der HP seine Handlungen nicht zugibt.

Natürlich gibt es auch für dich als Opfer die Möglichkeit, dich als Nebenkläger anwaltlich vertreten zu lassen, wodurch du auch vor Gericht jemanden dabei hättest, der dich unterstützt bzw. schützt.

Fraglich ist aber natürlich, ob die Handlungen des HP nach deinen Schilderungen strafrechtlich als "sexuelle Handlungen" im Sinne von § 184g StGB bewertet werden würden. "Nur" sexuelle Belästigung ist nämlich nicht strafbar...

Ich würde dir empfehlen, dich schon jetzt anwaltlich beraten zu lassen. Such dir einen guten(!) Fachanwalt für Strafrecht der auch Ahnung von den §§ 174ff. StGB hat und schildere dem, was passiert ist. Der wird dir dann sicher sagen können, wie die Erfolgsaussichten einer Anzeige sind und was da auf dich zukommen wird. Lass dich von deiner Mutter und von deinem EB zur Not begleiten, damit du auch einen für dich guten Anwalt findest. Empfehlungen gibt auch die Rechtsanwaltskammer.

Grundsätzlich sollte eine Anzeige aber schon erfolgen aber du musst dir sicher sein, dass du weißt, was auf dich zukommt und ob du es durchhälst. Wenn, dann wirst du aus der Sache sicher sehr gestärkt hervorgehen!!!

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute und du hast dich bisher in jedem Fall richtig verhalten!!!


Geschrieben von: Fundevogel am: 13.01.11, 22:16:49
Hier ein paar Definitionen:
http://www.missbrauch-opferratgeber.de/pageID_6955147.html
http://www.missbrauch-opferratgeber.de/pageID_6990794.html

Auch wenn das Verfahren erfolglos ausgeht, weil die Handlungen anders ausgelegt werden, ist es immer ein Achtungserfolg, dass sich das jemand getraut hat. Und je größer das Verfahren, je mehr ist der Täter abgeschreckt, sich noch einmal in eine solche Situation zu begeben.

Nach meiner Erfahrung zeigen viel weniger Jungen sexuelle Übergriffe an, um nachher nicht als "Schwuchtel" zu gelten. Auch da kannst du Mut machen.


Geschrieben von: wolke7? am: 14.01.11, 01:52:16
Zitat von itabbi:
...letzteres wäre mir eigentlicch lieber... ; ...wär aber verständlich, wenn ich dort nicht weitermachen will, oder?... ; ...dass ess für mich schwer sein könnte, wegen dem stress usw... ; ...aber vielleicht kommt dann nichts raus und das war umsonst.
soll ich, oder nicht, wwas denkt ihr?


Die Ratschläge und Tipps hier können noch so gut und zutreffend sein - entscheidend ist, was du damit anfangen kannst bzw.
wie du damit umgehen und leben kannst.
Du musst für dich eine vertretbare /akzeptable Variante finden.
Es gibt kein ABSOLUTES RICHTIG und kein ABSOLUTES FALSCH !

Wenn mir 50/50 Situationen bewusst werden, zB ja oder nein, soll ich - soll ich nicht, etc. usw.
teile ich diese bewusst in drei Bereiche auf, die ich auf die jeweilige Situation gezielt einzeln abfrage. Kopf - Herz - Bauch.
Somit komme ich dann immer zu einer 1/3 - 2/3 Entscheidung.
Es sind dann deine Entscheidungen, die das Selbstbewusstsein stärken und aufbauen.


Geschrieben von: haggard am: 14.01.11, 13:22:47
zwischenfrage:
wie entscheidet man herz oder bauch? erscheint mir unlogisch/nicht nachvollziehbar.


Geschrieben von: wolke7? am: 14.01.11, 15:16:07
@ azrael , zwischenfrage

Unlogisch ? Korrekt !
Die Logik "wohnt" hier auch nicht.
Sie wird dem Kopf zugeordnet. Ausserdem Bewusstsein, Vernunft, berechnend sein, Schritt für Schritt, nachvollziehbar sein, kühl und nüchtern sein, kontrolliert sein, etc.

Dem Herzen werden zugeordnet :
Zuneigung, Begeisterung, Liebe, Leidenschaft, Inbrunst, Begehren, wie kämpferisch bin ich, wie aufbrausend kann ich sein, wie intensiv will ich etwas,
Gier, etc.

Bauch / Bauchdecke / im groben die dahinter liegenden Organe, der kompl. Verdauungstrakt :
Unterbewusstsein, das Unbewusste, 6. Sinn, etwas bzw. die Situation verarbeiten / verdauen, Verdauungsprobleme, Magenschmerzen, Krämpfe, etc.
( damit ist nicht gemeint, wenn ich definitiv etwas Verdorbenes gegessen habe )
Aussagen :
Wenn ich an die Situation denke, krümmt sich mir der Magen.
Mir liegt etwas schwer im Magen.
( Es ist etwas angekommmen, wird aber nicht weiterverarbeitet.)
Ich habe ein gutes Gefühl bei der Sache.
Ich habe das komische Gefühl, dass ich beobachtet werde.
etc.


Individuelle Verschiedenheit prägt eine unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Bereiche.
So werden dann auch Situationen anders bewertet und schliesslich auch individuell Entscheidungen getroffen.

Und itabbi muss das für sich tun.
Er muss gewichten, wie intensiv zB. der Faktor Stress sich negativ auf ihn bzw. auf die Bereiche auswirkt.


Geschrieben von: 55555 am: 14.01.11, 16:01:41
Zitat von wolke7?:
Dem Herzen werden zugeordnet :

Das ist von Kultur zu Kultur übrigens durchaus unterschiedlich.

Entscheidend daran ist vielleicht sich darüber klarzuwerden welche verschiedenen Impulse es in einem selbst gibt.