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Geschrieben von: schneeweiß am: 06.12.11, 22:02:15
Zitat von PvdL:
Ich habe unlängst ein "Upgrade" von 50% auf 60% beantragt.

Weshalb willst du das haben? Lohnt es sich, dafür den Stress einer weiteren Diagnostik auf sich zu nehmen?
Zitat von drvaust:
Meines Wissens wirkt sich das 'H' alleine nicht auf die Einkommens-Steuern aus, da geht es nur um den Grad, bzw. Schwerbehinderung.

Das "H" wirkt sich sehr stark auf die Einkommenssteuer aus und zwar konkret mit einem Freibetrag von 3700,- € jährlich. Dieser Freibetrag kann von den Eltern in Anspruch genommen werden, solange das Kind kein eigenes Einkommen hat. Weiterhin können die Eltern einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 924,- € jährlich geltend machen.
Zitat von drvaust:
Für eine Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln genügt das 'G'

Mein Sohn hat kein "G". Nach meiner Kenntnis können das Autisten beantragen, wenn sie Orientierungsschwierigkeiten haben. Das trifft bei meinem Sohn nicht zu.


Geschrieben von: drvaust am: 07.12.11, 03:38:29
Zitat von schneeweiß:
Mein Sohn hat kein "G". Nach meiner Kenntnis können das Autisten beantragen, wenn sie Orientierungsschwierigkeiten haben. Das trifft bei meinem Sohn nicht zu.
Das 'G' gibt es, wenn es Schwierigkeiten bei der Bewegung im öffentlichen Raum gibt. Dazu gehört u.a. auch Angst in Menschenmengen und in überfüllten Verkehrsmitteln, oder Überlastung/Overload in Menschenmengen.
Ich kann mich sehr gut orientieren, aber in lauten Menschenmengen kann es passieren, daß ich nichteinmal grob weiß, wo ich bin.


Geschrieben von: schneeweiß am: 07.12.11, 21:36:54
Wenn das so ist, wäre zu überlegen, ob mein Sohn bei der Neubegutachtung zwar kein "H" mehr beantragt, dafür aber das "G". Das werde ich zu gegebener Zeit mit ihm besprechen. Danke für die Information, drvaust!


Geschrieben von: PvdL am: 09.12.11, 23:55:13
Zitat von schneeweiß:
Zitat von PvdL:
Ich habe unlängst ein "Upgrade" von 50% auf 60% beantragt.

Weshalb willst du das haben? Lohnt es sich, dafür den Stress einer weiteren Diagnostik auf sich zu nehmen?

Ich hatte irgendwo gelesen, daß man als Langzeitarbeitsloser ab GdB 60 einen Anspruch auf irgendeine Invaliden-Rente hat. Ich dachte, falls ich keinen Arbeitsplatz mehr bekommen kann, daß ich dann zumindest so etwas hätte. Aber vielleicht stimmt das auch alles gar nicht. Oder es stimmt und die wollen mir deswegen kein Upgrade gewähren.