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Thema: Rückwirkende Anerkennung ab Geburt (http://autismus-ra.unen.de/topic.php?id=3410)


Geschrieben von: Jana am: 19.11.09, 14:41:46
Hallo,

im letzte Heft von Autismus Rhein Main stand, dass man für eine rückwirkende Anerkennung von AS ab Geburt vom Arzt eine Bescheinigung bräuchte, dass man AS hat und dass es eine angeborene Behinderung sei. Auf meine Nachfrage, ob sich dahingehend etwas geändert hätte, da man früher die Anerennung als Erwachsener erst ab Dokumentation der Symptome erhielt, bekam ich von dort die Auskunft, dass Ihnen leider keine Gerichtsurteile darüber vorliegen würden und sie es nicht definitiv sagen könnten.

Habt ihr hier vielleicht Erfahrung damit, ob es auch bei Erwachsenen inzwischen rückwirkend anerkannt wurde, oder wie bisher nur ab Dokumentation der Symptome?

Ich habe mir vom Arzt so ein Attest ausstellen lassen und werde es nochmal beim Versorgungsamt versuchen. Braucht man für die rückwirkende Beantragung der Steuererstattung den SBA mit Anerkennung ab Geburt oder reicht da auch ein ärztliches Attest?

Vielen Dank

Jana


Geschrieben von: 55555 am: 19.11.09, 18:21:09
Das ist meines Wissens nicht neu. Was genau willst du rückwirkend feststellen lassen? Die juristische Schwerbehinderteneigenschaft? Die rückwirkende Feststellung wird von Gerichten als schwerer rechtlicher Eingriff betrachtet, der meines spontanen Wissens nur bewilligt wird, wenn auch aufgezeigt wird, daß diese rückwirkende Wirkung nennenswerte Vorteile für die Person im Einzelfall hat. Näheres müßte man sich dann ggf. näher im Einzelfall anschauen. Es reicht meines Wissens also nicht nur zu belegen, daß Autismus angeboren ist. Eine rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ist ebenso nicht unbedingt erforderlich um bei anderen Stellen rückwirkende Effekte zu erzielen.


Geschrieben von: Jana am: 22.11.09, 13:21:24
Da Autismus angeboren ist, ist die rückwirkende Feststellung, die bei Kindern schön öfter geschehen ist, einfach nur eine Richtigstellung der Tatsachen. Erwarten kann man dadurch, dass man rückwirkend eine größerer Steuererstattung bekommen kann. Nämlich für all die Jahre in denen man gearbeitet hat, so man es denn konnte.

Jana


Geschrieben von: 55555 am: 22.11.09, 15:10:50
Mach, was du für richtig hältst. Ich vermute, du warst nicht seit Geburt erwerbstätig?


Geschrieben von: drvaust am: 22.11.09, 15:50:38
Zitat von Jana:
Erwarten kann man dadurch, dass man rückwirkend eine größerer Steuererstattung bekommen kann. Nämlich für all die Jahre in denen man gearbeitet hat, so man es denn konnte.
Meines Wissens ist Steuererstattung zeitlich begrenzt, nach wenigen Jahren verjährt.
Außerdem zahlt das Finanzamt nicht gerne, nur zur Verrechnung mit zu zahlenden Steuern.
Ich hatte schon gelesen, daß Kindergeld nachgezahlt wurde (für bereits erwachsene Kinder).
Ich würde von einer Anerkennung, natürlich ab Geburt, nicht viel rückwirkend erwarten.


Geschrieben von: 55555 am: 22.11.09, 17:02:03
Doch, das kann man beim Finanzamt auch rückwirkend erreichen, wie das gehandhabt wird hängt immer von den Sachbearbeitern ab. Dann würde ich erstmal beim Finanzamt anfragen, ob die dazu bereit sind.


Geschrieben von: blue_eye am: 22.11.09, 17:58:48
Steuerrückzahlungen (Steuererklärungen) kann man, soweit ich informiert bin, maximal für die letzten 4 Jahre geltend zu machen.


Geschrieben von: 55555 am: 22.11.09, 20:13:06
Das ist meines Wissens so nicht richtig, wenn etwas z.B. eben lange unerkannt war, die Sache also nicht beansprucht werden konnte.


Geschrieben von: Jana am: 27.11.09, 11:31:51
Im Falle der Steuererstattung bekommt man es in dem Fall in der Tat rückwirkend.

Es wäre dafür aber wichtig, dass jemand der es bereits vor Gericht durchsetzen konnte sich meldet, damit man sich auf ein bereits erfolgtes Urteil berufen kann.

Das würde allen erwachsenen Autisten helfen es durchzusetzen. Dafür sind die Interentforen und andere Netzwerke wichtig umd sich Informationen weiter zu geben mit rechtlichen Hinweisen. So dass man sein Recht umsetzen kann und nicht der Behördenwillkür ausgeliefert ist.


Geschrieben von: 55555 am: 27.11.09, 13:21:23
Was hast du denn konkret bereits versucht? Falls zu privat via Email.


Geschrieben von: Lenz2011 am: 02.12.11, 08:05:29
Aus aktuellem Anlass möchte ich dieses Thema wieder aufgreifen. Ich habe auch Anerkennung der Behinderung ab Geburt beantragt und soll das nun begründen. Wobei ich gar noch weiß ob das für mich überhaupt relevant ist oder nicht.

Welche Gründe haben denn bei euch zur Anerkennung ab Geburt geführt?

Wenn hier ein paar Leute "positive" Erfahrungen Posten würden koennte sich hier ja vielleicht so eine Art Leitfaden für Antragsteller entwickeln.

Bei der Flut an AS die seit einiger Zeit angeblich diagnostiziert werden sollte es da ja Erfahrungen geben.

Danke schon mal
Lenz


Geschrieben von: Jana am: 02.12.11, 10:29:13
Hallo Lenz,

die Anerkennung ab Geburt wird oft nur bei Kindern oder bei sehr schwer betroffenen Autisten bewilligt. Bei Beantragung eines Schwerbehindertenausweises geht es darum, nachzuweisen, ab wann genau uns was genau einen bei der Behinderung schwer beeinträchtig hat und dass sollte ab diesem Datum auch ärztlich dokumentiert sein. Man müsste also ab Geburt oder quasi dann wenn die ersten Anzeichen im frühen Kindesalter für Autismus auftreten, vom Arzt ab diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung für die Beeinträchtigung vorweisen können. Bei Kindern wird dann oft wenn nachgewiesen ist, dass es im Kleinkindalter bereits auftrat auch ab Geburt bescheinigt. Bei Erwachsenen dürfte das eher schwierig sein. Ich kenne jemanden, der dagegen geklagt hat und abgewiesen wurde. Relevant ist es im Falle von Steuerrückzahlungen, wenn man gearbeitet hat, viele Jahre oder für Eltern von Kindern, die dann auch Steuerrückzahlungen bekommen, die schon ein gutes Sümmchen betragen können, wenn das Erkennen des Autismus und die Beantragung des SBA erst viele Jahre später erfolgte, die Behinderung aber schon ab Kleinkindalter vorhanden war.

Jana