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Selbstverletzendes Verhalten (SVV) bei der BPS ist zunächst von Suizidalität abzugrenzen, weil SVV nicht mit Selbstmordabsicht betrieben wird. Es gibt verschiedene Arten von selbstverletzendem Verhalten im engeren Sinne, wie körperliche Selbstverletzungen durch Ritzen, Blutabnehmen, Quetschen, Brennen (Feuerzeug) und andere Methoden. Außerdem gibt es indirektere Formen wie Substanzmissbrauch, SVV durch Essstörungen und allgemein durch exzessive Verhaltensweisen. Selbstverletzendes Verhalten im weiteren Sinne kann durch bewusste oder unbewusste Handlungen erfolgen, die den Betroffenen gefährden, in eine schlechtere Lage bringen oder ihm Ärger einbringen.
Die verschiedenen Formen von SVV resultieren immer aus bestimmten Gründen. Zum Beispiel dient Hochrisikoverhalten dazu, Ohnmachtsgefühle zu stabilisieren (Bohus 2005). Gründe für körperliche Selbstverletzungen können sein (nach Sachsse 2001):
* Um innere Spannungen zu lösen
* Als Selbstbestrafung gegen Schuldgefühle
* Zur Reorientierung bei schweren dissoziativen Zuständen
* Um sich wieder zu spüren (Betroffene verlieren manchmal ein normales Körpergefühl)
* Um sich Kicks zu verschaffen (SVV kann euphorisieren, weil dadurch Serotonin ausgeschüttet wird, an dem es Betroffenen zumindest zeitweise mangelt)
* Um Aufmerksamkeit zu erlangen