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Autor Nachricht
tabby
(stillgelegt)

geändert von: tabby - 18.10.08, 21:46:19

und wird auch noch frei gesprochen

Zitat:
Er war ihr „Ein und Alles“ und doch schnitt sie ihm die Pulsadern auf. Eine Mutter, die ihren schwerstbehinderten Sohn umgebracht hat, ist am Montag vom Berliner Landgericht freigesprochen worden.


Quelle:
Klick

fragen Bin fassungslos

[Auf eigenen Wunsch deaktiviert und anonymisiert, mfg [55555]]
18.10.08, 19:16:04
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dobbeld
(Angehörigenbereich)

Eine Lösung war das sicherlich nicht, jedoch kann ich die Frau auch verstehen. Sie war in einer Situation in der sie keinen Ausweg fand und keiner unterstützte sie.

Eine ähnliche Situation habe ich auch hinter mir, jedoch habe ich nur mir schaden wollen.

Autistin kennengelernt und in sie verliebt!
18.10.08, 20:06:33
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tabby
(stillgelegt)

Quatsch mit Sosse. Sie hætte Unterstuetzung bekommen kønnen, so schlimm ist das deutsche Gesetz noch nicht, das es bei Behinderung nøtige Hilfsleistungen verweigert.

3 Pflegestufen bieten die deutschen Krankenkassen an, passende Kliniken oder andere Einrichtungen zur Not, die Kirche hilft sogar in der Not (meine Mutter bekam in ihrer schweren Zeit jede Menge Hilfe in Form von Menschen, die zu Hand gingen)

Niemand hat das Recht ueber ein anderes Leben zu entscheiden

[Auf eigenen Wunsch deaktiviert und anonymisiert, mfg [55555]]
18.10.08, 20:25:44
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Schamanin
(Angehörigenbereich)

Ich widersprech dir nur ungern Frozen, aber ich weiß aus Erfahrung, dass die Unterstützung die der Staat gewährt, leider nicht dem Bedarf entspricht!

Ich versuch seit 5 Jahren Hilfe zu erhalten, aber es scheint unmöglich zu sein.

Wer weiß, was diese Frau in diesen 26 Jahren erlebt hat, dass sie zu diesem Entschluss gekommen ist.

Es gibt nichts, was ihre Tat rechtfertigt, aber eine Bestrafung wäre hier auch nicht in Ordnung.
18.10.08, 20:34:53
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tabby
(stillgelegt)



Mit welchem Recht bekommt die Frau einen Freibrief fuer Ihr fahrlæssiges Handeln? Stumm und Ess-Størung klingt ja nicht nach schwerstbehindert.

Zitat:
Behörden hatten der Frau nahegelegt, den Sohn in ein Heim zu geben. Sie aber habe Angst gehabt, dass ihr Kind nicht gut betreut würde.


Jetzt hat sie ihm aber super geholfen traurig

[Auf eigenen Wunsch deaktiviert und anonymisiert, mfg [55555]]
18.10.08, 20:43:58
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Schamanin
(Angehörigenbereich)

Ich glaub nicht, dass das alles war, obwohl, als mein Kleiner nur "Ess-Störung" hatte, wär ich auch fast durchgedreht...

Und ich hoffe, dass ich immer die Kraft habe, meinem Sohn das Heim zu ersparen. Ganz ehrlich. Oder die Heime ändern sich wirklich. Ich hab ein 2-wöchiges Praktikum in einer Schwerstbehinderteneinrichtung gemacht. Es war wirklich eine gut geführte, aber auch dort ergeben sich ganz automatisch Dinge, die sind nicht in Ordnung.

18.10.08, 21:16:03
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Ich glaube dieses Urteil ist in einem diskriminierenden Geist gesprochen worden und somit Unrecht. Man vergleiche etwa mit diesem Fall:
Zitat:
Vor dem dritten Anlauf wurde mit der Psychiaterin Sigrun Rossmanith eine neue, erfahrene Sachverständige beigezogen. Diese kommt in ihrem Gutachten zum selben Schluss wie ihr Vorgänger. Demnach handelte die Uhrmachermeisterin in Folge einer seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades - einer schwere Depression mit psychotischen Symptomen - in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand.

Aus Basis dieses Gutachtens beantragte Staatsanwältin Astrid Schillinger daher die Unterbringung der 46-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und nicht ihre Verurteilung wegen Mordes. Die Einweisung sei nötig, weil ansonsten befürchtet werden müsse, dass die Frau neuerlich Straftaten mit ähnlich gravierenden Folgen begehen könnte, erläuterte die Anklägerin.

Verteidigerin Sigrun Rossmanith bezeichnete in ihrem Gutachten die gegenständliche Tat als „Beziehungsdelikt mit Overkill-Charakter“. Rossmanith trat dafür ein, die Frau ohne Ausspruch einer Strafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

[...]

Am 3. Juni entließen sie die Ärzte gegen Revers. Daheim war die Frau aber nicht mehr in der Lage, ihre Mutterrolle zu erfüllen. „Sie hatte das Gefühl, zu nichts gut, zu nichts zu gebrauchen zu sein“, meinte die Anklagevertreterin. Dass sich ihre pubertierenden Söhne von ihr abkapselten, hätte die Mutter nicht als altersbedingte Selbstverständlichkeit, sondern als weitere persönliche Niederlage erlebt.

Speziell die Kinder dürften die schwierige familiäre Situation - der Ehemann kam mit der Erkrankung der Frau überhaupt nicht zurecht - als belastend empfunden haben.

Der Jüngere zog schließlich zur Oma in den unteren Stock, der 17-Jährige äußerte eines Tages in der Schule Selbstmordgedanken, wovon der besorgte Klassenvorstand die Eltern unterrichtete. Die Kinder vom Leben erlösen...

„Das war Wasser auf ihre Mühlen“, meinte die Staatsanwältin mit Blick auf die 46-jährige Steirerin. Und weiter: „Sie hatte das Gefühl, dass die Kinder scheitern werden, so wie sie gescheitert ist. Sie hat einen richtigen Wahn entwickelt, ihre Kinder von diesem Leben erlösen zu müssen. Es war der einzige Ausweg, den sie gesehen hat.“

Quelle

Die Mutter, die ihre als normal geltenden Kinder tötete wird im Zuge der erklärten Schuldunfähigkeit für eine öffentliche Gefahr erklärt.

Im hier thematisierten Fall jedoch gilt dies:
Zitat:
Nach der Tötung ihres Sohnes kam die Frau für mehrere Wochen in eine Klinik. Sie wird weiterhin ärztlich betreut. Inzwischen ist sie wieder mit ihrem früheren Freund zusammen.

Quelle

Die Neigung den Grund für solche Taten in einer Behinderung zu suchen zieht sich leider durch die Rechtsprechung. Behinderte sind lästig, man darf sie gerne auch mal umbringen, nicht so schlimm, die Mutter hat ja sicher auch sehr gelitten. Solange jemand nur Behinderte umbringt muß er auch nicht dauerhaft eingesperrt werden, auch wenn die andere Mutter ebenfalls eine einzigartige Beziehung zu ihren Kindern gehabt haben dürfte und eine Widerholung daher auch nicht unbedingt warscheinlich wäre.

Wer einen Behinderten umbringt, der kann auf Verständnis durch Gerichte hoffen. Und jammern kann man in solchen Prozessen immer, auch wenn es eigentlich nicht so schlimm war oder die erlebte Belastung vor allem auf seltsame Einstellungen der Mutter selbst zurückging. Aber wer "normale" Kinder umbringt, dem wird Abartigkeit attestiert. So eine Rechtsprechung ist abartig und in irem Geist grundgesetzwidrig. So wird zu Morden an Behinderten gewissermaßen noch von Seiten der Justiz eingeladen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
18.10.08, 21:37:10
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tabby
(stillgelegt)

Zitat von 55555:


Wer einen Behinderten umbringt, der kann auf Verständnis durch Gerichte hoffen. Und jammern kann man in solchen Prozessen immer, auch wenn es eigentlich nicht so schlimm war oder die erlebte Belastung vor allem auf seltsame Einstellungen der Mutter selbst zurückging. Aber wer "normale" Kinder umbringt, dem wird Abartigkeit attestiert. So eine Rechtsprechung ist abartig und in irem Geist grundgesetzwidrig. So wird zu Morden an Behinderten gewissermaßen noch von Seiten der Justiz eingeladen.


Gott sei Dank erwæhnst Du das!!! Das empfinde ich genauso.

Seltsam finde ich zudem das

Zitat:
Schon damals war die Frau überfordert. 1984 versuchte sie erstmals, sich das Leben zu nehmen.


2x schaffte sie es bei sich nicht, aber bei ihrem Sohn war sie sehr erfolgreich beim 1. Versuch?!
traurig

[Auf eigenen Wunsch deaktiviert und anonymisiert, mfg [55555]]
18.10.08, 21:44:56
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dobbeld
(Angehörigenbereich)

Weil es auf eine seltsame Art und Weise sehr schwer ist sich selber zu töten, vielleicht hat das mit dem Überlebensinstinkt zu tun, der aus der Urzeit in uns ist.

Unter Depressionen tut man auch viele Dinge die nicht nachvolziehbar sind.
Als einen Freibrief sehe ich das nicht an. Jedoch wurde mit dem Urteil deutlich wie schlecht Menschen geholfen wird die in eine Notlage geraten. Besonders wenn sie keine Körperliche Notlage ist.

Oftopic zur Erklärung wie unlogisch der Staat sein kann, mit seinen Verordnungen und Gesetzen:
Wenn ein Ehepaar sich trennt bekommt man nur Hilfe und Unterstützung bei der Wohnungssuche (usw.), wenn man dem ehemaligen Partner gegenüber Gewaltätig geworden ist und die Polizei einen Zwangsentfernen muss.

Ansonsten keine Hilfe!


Autistin kennengelernt und in sie verliebt!
18.10.08, 21:57:42
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kritisches_Auge
(Gastzugang)

Ich würde über diese Frau nicht richten und sie nicht verurteilen wollen- auch wenn ich mit dieser Meinung hier allein stehe.

Vor Jahren habe ich einmal einen ähnlichen Fall in meiner Heimatstadt erlebt, die Frau hatte ebenfalls eine schwere Depression, die Kinder waren allerdings gesund, sie wollte sich und die Kinder töten.
Die Kinder überlebten es nicht,sie überlebte.
Sie kam dann in die Psychiatrie, wurde wieder gesund und übte sogar ihren Beruf als Krankenschwester wieder aus. Sie lebte dann wieder mit ihrem Mann zusammen, ich weiß nicht, ob ich das an Stelle des Mannes gekonnt hätte.

Ich würde das Augenmerk weniger auf die Behinderung des Sohnes richten sondern auf die Depressionen der Frau.
Da das Wort Depression zum inflationären Gebrauch im Sprachgebrauch mutierte, sollte man sich immer vor Augen halten, dass Depressionen eine tödliche Krankheit sein können, für einen selbst und für andere.
Da ich die Frau nicht kenne und keinen Einblick in den Schweregrad ihrer Krankheit habe,verurteile ich sie nicht sondern bin tief betroffen wegen dieser Tragödie und darüber was psychische Krankheiten bewirken können.
Auge.
18.10.08, 21:59:19
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Gast
(Gastzugang)

sorry,aber eure ansichten sind wirklich unter aller sau....

es is egal was jemand erlebt hat,es gibt keinem das recht jemanden umzubringen.....

diese frau hätte bestraft werden müssen,oder zu mindestens in eine geschlossene gebracht werden und darf nie wieder frei gelassen werden....

gruss,
danie
18.10.08, 22:00:31
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat von Gast:
sorry,aber eure ansichten sind wirklich unter aller sau....

Auch wenn sie mit deiner weitgehend übereinstimmen? zwinkern

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
18.10.08, 22:06:31
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