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Im hier thematisierten Fall jedoch gilt dies:
Zitat:
Nach der Tötung ihres Sohnes kam die Frau für mehrere Wochen in eine Klinik. Sie wird weiterhin ärztlich betreut. Inzwischen ist sie wieder mit ihrem früheren Freund zusammen.
Quelle
Behinderte sind lästig, man darf sie gerne auch mal umbringen, nicht so schlimm, die Mutter hat ja sicher auch sehr gelitten. Solange jemand nur Behinderte umbringt muß er auch nicht dauerhaft eingesperrt werden, auch wenn die andere Mutter ebenfalls eine einzigartige Beziehung zu ihren Kindern gehabt haben dürfte und eine Widerholung daher auch nicht unbedingt warscheinlich wäre.
Wer einen Behinderten umbringt, der kann auf Verständnis durch Gerichte hoffen. Und jammern kann man in solchen Prozessen immer, auch wenn es eigentlich nicht so schlimm war oder die erlebte Belastung vor allem auf seltsame Einstellungen der Mutter selbst zurückging. Aber wer "normale" Kinder umbringt, dem wird Abartigkeit attestiert. So eine Rechtsprechung ist abartig und in irem Geist grundgesetzwidrig. So wird zu Morden an Behinderten gewissermaßen noch von Seiten der Justiz eingeladen.