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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

geändert von: 55555 - 22.06.08, 17:33:57

Zitat:
"In der warmen Jahreszeit halten sie sich bei schönem Wetter regelmäßig mehrere Stunden im Freien auf. Dann geben sie auch, zwar nicht ständig, aber doch während eines nicht unerheblichen Teils der Zeit Laute von sich, die in der Nachbarschaft deutlich zu hören sind. Diese Lauteinwirkungen braucht der Kläger nicht zu dulden, da sie die Nutzung seines Grundstücks so sehr beeinträchtigen, daß sie unzumutbar sind." Dabei sind die Laute, wie das Gericht einräumt, gar nicht besonders laut. "Bei den Lauten, die die geistig schwer behinderten Heimbewohner von sich geben, ist der Lästigkeitsfaktor besonders hoch. So empfindet auch der verständige Bürger, dessen Haltung gegenüber Behinderten nicht von falschem Wertigkeitsdenken, sondern von Mitmenschlichkeit und Toleranz geprägt ist." Also müssen die Behinderten nicht nur leise sein, sondern auch aufhören, lästig zu sein, was sich am besten dadurch erreichen läßt, daß sie verschwinden. Nicht aus dieser Welt (dazu kommen wir später), aber doch immerhin ins Haus, und dort wird geschwiegen: "a) an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 12:30 Uhr; b) mittwochs und samstags ab 15:30 Uhr, c) an den übrigen Werktagen ab 18:30."

So schön kann Rechtsprechung sein: Während in der Öffentlichkeit (zu Recht) über Monate gestritten wird, ob es einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt, Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel in den Hausarrest zu schicken, statt fußfessellos in den Knast, wird hier wie selbstverständlich einer Gruppe erwachsener Menschen, denen nichts anderes zur Last zu legen ist, als daß sie sich anders verständigen, als es den Richtern lieb ist, nicht nur der Gang ins Freie verwehrt. Ihnen wird aufgetragen, alles zu tun, daß "verständige Durchschnittsmenschen" sich nicht mehr von ihnen belästigt fühlen: "Die Wahl der dazu geeigneten Mittel bleibt dem Betreuungspersonal überlassen." Und die Richter attestieren sich und denen, die die Zwangsmaßnahmen veranlaßt haben, "Toleranz" und "Mitmenschlichkeit".

Hierzulande wird eben nicht nur effizient und voller Engagement gegen "andere" vorgegangen - die Aggression soll auch noch als humanistischer Akt, als tätiges Mitleid verstanden werden. Das ist der deutschenrechtlich zu schützende Rassismus mit menschlichem Antlitz. Die zugrundeliegende Überlegung hat, wenngleich nicht ganz so deutlich in Worte gefaßt, auch die Abschaffung des Asylrechts bewirkt: Die Flüchtlinge hatten wegen Lästigwerdens ihr Grundrecht verwirkt. Und Tag für Tag wird der Rechtsgedanke der Kölner Richter nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch auf der Straße praktisch: Ausländer nerven, Ausländer raus! Oder wenigstens ins Krankenhaus.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
22.06.08, 17:20:02
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Silvana
(stillgelegt)

Ironie Mode on

Nun schreiende Kinder sind auch nervig müssen die auch weggeschlossen werden??

Zu laut zwitschernde Vögel müssen abgeschossen werden??

Grölende Fußballfans gehören in den Knast??

Ironie Mode off
Komisch bei Flugzeuglärm sagt man mir: die Wirtschaft geht vor und wenn es mir zu viel wird soll ich weg ziehen (aber mit Behinderten lässt sich kein Geld verdienen).
Also ist die Wirtschaft mehr Wert als ein Mensch.

Da fällt mir etwas ein: ist etwas off Topik sol aber die Paradoxie dieser Welt verdeutlichen:

Durch Sande in Nord DL führt eine Bahnstrecke durch ein Feuchtgebiet,
jetzt hat man festgestellt dort brühtet ein seltener Vogel, um ihn nicht beim brühten zu stören, wurde von unseren Steuergeldern ein Lärmschutzwall errichtet.
Das Groteske die Bahn führt direkt durch den Ort Sande die Bewohner dieses Ortes kämpfen seit Jahren für einen Lärmschutzwall und eine Bahnunterführung (der Ort wird durch die Bahn zweigeteilt). Die Bewohner habe gemessen der Wall währe genauso lang, wie der Wall für diese Vögel, aber dafür ist kein Geld da.

Zu solchen Urteilen sage ich nur:
beam me ab scotty, is no inteligen live her.

Wann war das und wie heißt der Richter (man sollte seinen Postkasten füllen).

Unendliche Manigfaltigkeit, in unendlicher Kombination

-

Stillgelegt auf eigenen Wunsch, mfg [55555]
22.06.08, 18:25:42
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Hier ein weiteres Zitat aus dem Urteil mit Link zum Volltext:
Zitat:
Grundsätzlich ist damit eine Rechtsentwicklung festzustellen, die es ermöglicht und nahelegt, bei der Beurteilung der Wesentlichkeit im Sinne des Par. 906 Abs. 1 BGB auch die spezifischen Belange der Behinderten zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist der mit Gesetz vom 27. Oktober 1994 in das Grundgesetz eingefügte Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden") zu beachten, der nicht nur dem Staat und seinen Organen ein Diskriminierungsverbot auferlegt, sondern kraft seiner "Ausstrahlungswirkung" auf das Privatrecht auch bei der Auslegung und Anwendung privatrechtlicher Normen nicht unbeachtet bleiben darf (vgl. Jarass/Pieroth, Grundgesetz, Art. 3Rdn. 83). Im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG muß von dem "verständigen" Durchschnittsmenschen, auf dessen Empfinden es maßgebend ankommt, im nachbarschaftlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen eine erhöhte Toleranzbereitschaft eingefordert werden. Dies bedeutet aber nicht, daß den Interessen der Behinderten schlechthin der Vorrang vor den berechtigten Belangen ihrer Nachbarn gebührt. Eine schrankenlose Duldungspflicht widerspräche dem nachbarlichen Gebot der Rücksichtnahme und wäre mit der gesetzlichen Regelung des Par. 906 Abs. 1 BGB nicht in Einklang zu bringen. Das Toleranzgebot muß - spätestens - dort enden, wo die Unzumutbarkeit beginnt.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
22.06.08, 18:41:36
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Silvana
(stillgelegt)

Und wer entscheidet wo die Unzumutbarkeit beginnt?

Fluglärm ist auch unzumutbar und sogar Gesundheitsgefährdend und trotzdem versuchen die Politiker das Nachtflugverbot immer wieder dieses aufzuheben (weil ein Nachtflugverbot für die Wirtschaft unzumutbar ist).

Das die Kormorane in einigen Gebieten den Fischzüchtern die Teiche leer fressen ist auch unzumutbar, da ihre berufliche Existenzen gefährdet sind und damit ihre Lebensgrundlage.

Aber es ist bei den Behinderten wie bei den Fischzüchtern ihre Lobby ist zu klein.
Die Leute die ungestört sein wollen schreien lauter.


Unendliche Manigfaltigkeit, in unendlicher Kombination

-

Stillgelegt auf eigenen Wunsch, mfg [55555]
22.06.08, 18:56:11
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Entscheidend scheint mir zu sein, daß für den Grad der empfundenen Belastung die individuelle Beziehung zur Geräuschquelle prägend wirkt. Wenn jemand Abneigung gegen die Geräuschquelle hegt, empfindet er das Geräusch als weitgehend unangenehmer.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
22.06.08, 19:03:24
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Silvana
(stillgelegt)

das ist richtig, z.B. sind kreischen Kinder sind für mich unerträglich, wegen der hohen Frequenzen des Geschreis.

Und wenn ich mich noch so oft darüber ärgere ich käme nicht darauf gegen den Spielplatz zu klagen.

Weil die Kinder sind nicht für meine sensorische Überempfindlichkeit verantwortlich. Ich geh davon aus das ich als Kind auch gekrischen habe.(also habe ich das Problem). Und wo sollten sie sonst spielen.
Hier muß ich mich entweder desensibilisieren oder mir ein anders zu Hause suchen.

Und Kinder Gekreische tut wirklich weh und in der Nähe eines Spielplatzes habe ich gewohnt.

Unendliche Manigfaltigkeit, in unendlicher Kombination

-

Stillgelegt auf eigenen Wunsch, mfg [55555]
22.06.08, 19:31:22
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Hmmm, gerade das meinte ich ja nicht. zwinkern

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
22.06.08, 19:44:51
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Silvana
(stillgelegt)

Ich glaube ich ahne was du meinst
Die Geräusche von geistig "Behinderten" sind besonders störend, weil sich die Leute mit diesen Menschen nicht auseinandersetzen wollen.
Es könnt ihre ach so normale Idylle zerstören.

Ich wollte eigentlich nur deutlich machen das es nicht nur "Behinderten" so geht.

Vorsicht der Text enthält leicht ironische Tendenzen

Unendliche Manigfaltigkeit, in unendlicher Kombination

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Stillgelegt auf eigenen Wunsch, mfg [55555]
22.06.08, 20:31:57
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haggard
(Autistenbereich)

es muss so vieles nicht geduldet werden.
das getrampel der vielen kinder, die das land braucht, z. b. kann untersagt werden.

toleranz steht nur dem steuerzahler zu?

am besten gleich prophylaktisch nach der geburt die stimmbänder entfernen, die beine amputieren, alles entfernen, was später einmal stören und kosten verursachen könnte, damit sich der mensch auch wirklich gesittet verhalten kann. da macht euthanasie wahrscheinlich auch wieder sinn.

der ordnungswahn der deutschen muss doch mal langsam ein ende haben.
22.06.08, 21:31:13
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cony
(Angehörigenbereich)

Ich habe mal vor einiger Zeit im Fernsehen einen Beitrag gesehen, in dem einige Anwohner gegen einen Kindergarten und der Lärmbelästigung klagten, obwohl sich der Kindergarten schon seit Jahren dort befand.
Der Kindergarten wurde dann geschlossen.
Das ist ungeheuerlich, genauso wie die Klage über die "Lärmbelästigung" der Behinderten.So eine Klage dürfte garnicht vor Gericht zugelassen werden.
Wenn der Nachbar bis spät in die Nacht lautstark feiert, das ist Lärmbelästigung.Oder wenn jemand mit frisiertem Motor die Straße hoch und runterfährt, das die Gläser bald aus dem Regal fallen.

Bei solchen Gerichtsbeschlüssen müßte man die Richter verklagen,die diese Streitsache überhaupt zulassen und die Kläger,
wegen Diskrinimierung und Einriff ins Persöhnlichkeitsrecht.
22.06.08, 21:32:34
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Aber hier wird Ähnliches als Unrecht erkannt:
Zitat:
Verdacht der Kindesmisshandlung: In Wuppertal soll die Fahrerin eines Schulbusses einem geistig behinderten Jungen den Mund mit Klebeband zugeklebt haben. Der Elfjährige soll zuvor mit sexuellen Äußerungen Aufmerksamkeit erregt haben.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
15.01.09, 23:28:50
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laleni
(Standard)

@55555 sehe ich den zusammenhang zwischen einem geistig behinderten jungen, der texte mit sexuellem inhalt spricht und autisten nicht.
ich hab jetzt nicht kapiert warum ihr unbedingt in den grossen topf der behinderten wollt.
16.01.09, 15:22:09
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