6. Die UN Konvention tritt in Kraft — Deutschland noch nicht dabei
Am 3. Mai trat die UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderung [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] tritt in Kraft. Als 19. und 20. Land ratifizierten Tunesien und Ecuador am 30. März, dem Jahrestag der Auftaktunterzeichnung, die Konvention. Gemäß der Frist des Artikels 40 des Vertragswerkes wird damit die Konvention für diese Staaten verbindlich. Deutschland gehört jedoch leider noch nicht zu diesen Staaten.
Die Ursache für den schleppenden Ratifizierungsprozess ist die Diskussion um die Übersetzung. Im aktuellen Entwurf wird beispielsweise Inklusion mit „Integration“ übersetzt. Nach Ansicht vieler Behindertenverbände und auch von uns ist dies falsch. Für Deutschland gilt es nun, den Rückstand wieder einzuholen, um dem Anspruch Deutschlands als treibende Kraft bei der Gleichstellung von
Menschen mit Behinderung [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] gerecht zu werden. Auch der Erstunterzeichner von „Daheim statt Heim“ und Experte, Prof. Dr. Georg Theunissen, fordert, die derzeitige Übersetzung zu überprüfen. Es gilt, bis zur Entscheidung im Parlament daran weiter zu arbeiten, dass der Begriff „Inklusion“ in den deutschen Text aufgenommen wird.