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Thema: Sehbehindertenbinde als Enthinderungsmittel? (http://autismus-ra.unen.de/topic.php?id=1511)


Geschrieben von: 55555 am: 04.02.08, 15:58:07
Was würdet ihr von der Idee halten bei Bedarf unterwegs eine gelbe Sehbehindertenbinde über den Ärmel zu streifen, um zu signalisieren, daß da wer nicht unbedingt alles sieht? Rein logisch wäre das wohl nicht gelogen. Könnte das eine Idee sein um manchen Autisten Teile des Alltags zu erleichtern?


Geschrieben von: L4A am: 04.02.08, 16:04:35
Könnte so manche Missverständnisse vermeiden. Zum Beispiel: "Du begrüsst auch nicht jeden den du auf der Strasse triffst!"

Ich würde sie aber wohl nicht tragen, obwohl sie manchmal notwendig wäre. Sicher nicht richtig, denn ich trage ja auch eine Brille damit ich besser sehen kann. Hängt vielleicht mit der Akzeptanz zusammen ...

Auf der anderen Seite wäre es ziemlich peinlich wenn plötzlich Leute auf mich zugestürmt kämen, um mich über eine Strasse zu führen. Ganz schlimm wäre es dann, wenn ich diese Strasse gar nicht überqueren wollte.


Geschrieben von: eraser am: 04.02.08, 16:08:12
*lach*


Geschrieben von: 55555 am: 04.02.08, 16:09:17
Steht dir bestimmt gut, mach doch mal ein paar Testläufe. zwinkern


Geschrieben von: eraser am: 04.02.08, 16:46:51
Kennt jemand das Buch "mein Name sei Gantenbein"? Da beschließt einer, sich für einen Blinden auszugeben. Also, er spielt das so im Kopf durch. Es ist herrlich, seine Frau betrügt ihn (oder auch nicht) und er muss so tun, als ob er nicht bemerkt, dass sie stets denselben Begleiter hat, wenn sie von ihren Reisen zurückkehrt.
Diese Binde ist sehr attraktiv für mich, so eine Brille habe ich schon, einen Stock könnte ich mir auch besorgen. Ich schließe auch gern beim Laufen die Augen und laufe nach Gehör. Habe ich schon als Kind gerne getan.
LGE


Geschrieben von: 55555 am: 04.02.08, 16:51:30
Vorsicht, der weiße Stock ist das Zeichen für Blinde, das wäre dann übertrieben. Die gelbe Binde ist für Sehbehinderte.


Geschrieben von: eraser am: 04.02.08, 17:19:22
Solche Feinheiten kann man getrost übersehen. Die Farbe der Binde wäre mir als Blinder egal. Ich will ja nur raus finden, ob man wirklich gegen seinen Willen über die Straße geführt wird.
LGE


Geschrieben von: eraser am: 04.02.08, 17:21:02
PS: Eigentlich ist die Idee nicht schlecht, besonders im Straßenverkehr oder auf Bahnhöfen.
LGE


Geschrieben von: L4A am: 04.02.08, 17:24:04
Ich kenne dieses Buch eraser, ist aber schon lange her das ich es las. Auch eine Art unsichtbar zu sein, in dem man tut als seien andere nicht sichtbar.
Ich glaube nun gewinnt diese Binde (als Tarnkappe)doch an Attraktivität für mich. Es wäre spannend zu "sehen" wie die Umwelt so reagiert.
Gantenbein in die heutige Zeit übersetzt, könnte dann als Bestandteil der Geschichte beeinhalten, wie der Prot seelenruhig daneben sitzt während der Gegenspieler schamlos an der Tastatur flirtet, oder auf die Spitze getrieben cybersex treibt.
Und wenn dem dann ein Stöhnen entfährt, zu sagen:" Mensch" heute tut mir aber das Kreuz wieder weh!"


Geschrieben von: 55555 am: 04.02.08, 17:30:53
Wie wäre es dann noch damit:
Zitat:
Aufgrund ihrer großen Intelligenz und Umgänglichkeit wurden in jüngerer Zeit Versuche gestartet, Falabellas für Sehbehinderte als Ersatz für Blindenhunde auszubilden, die häufiger nachtrainiert werden müssen. Obwohl die Minipferde ein eher ruhiges Temperament besitzen, ist diese Art der Nutzung sehr umstritten, da das Pferd als Fluchttier in Situationen, die ihm gefährlich erscheinen, zu Panikreaktionen neigt.

Quelle

Aber mal im Ernst:
Zitat:
§ 2 Eingeschränkte Zulassung
(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.
(2) Körperlich Behinderte können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen dürfen nicht an Fahrzeugen angebracht werden. Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen.
(3) Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die in Absatz 2 genannten Kennzeichen im Straßenverkehr nicht verwenden.

Quelle

zwinkern


Geschrieben von: eraser am: 04.02.08, 17:46:09
@L4A: *g* Das ist eine lustige Idee für eine Kurzgeschichte.

@5x5: Jetzt stört es mich doch, dass es gelb ist. Ich bin nicht sicher, ob ich mich als "behindert" zu kennzeichnen habe.
Außerdem wird es höchste Zeit für ein Merkzeichen "A" und eine autistic- pride- Plakette am Auto, welches orange mit Rallyestreifen sein muss, was für andere Autos verboten wird, damit man immer Vorfahrt hat.
LGE


Geschrieben von: L4A am: 04.02.08, 17:55:15
Es gibt doch Augeninfarkte, damit könnte die Geschichte anfangen. Nur erzählt der/die Prot eben niemanden das sich das gebessert hat. Muss ja logisch bleiben, tja und dann erlebt sie eben solche Sachen. Was könnte die Prämisse sein? Blindheit macht erst recht sehend?

Jo und diese Plakette bedeutet auch das andere Autofahrer nicht hupen dürfen, nicht zu dicht auffahren und das Radio auf Autolautstärke gehalten werden muss.