Auch wenn es hier über den thematischen Rahmen hinausgeht, scheint mir zunächst die Frage wichtig zu sein, wie man die Personengruppen für die fraglichen Bereiche definiert. Für den Angehörigenbereich bevorzuge ich diese Definition des emotionalen Angehörigen:
Zitat:
Der umgangssprachliche Gebrauch des Begriffs Angehörige schließt neben leiblich Verwandten auch Freunde, Bekannte ein. Damit können Nachbarn, Vereinsmitglieder früher besuchter Organisationen oder Funktionsträger von Kirchengemeinschaften begrifflich in einer Gruppenbezeichnung zusammengefasst werden. Beispiel im Krankenhaus: ... "die Angehörigen von Frau Müller besuchen sie am Sonntag ...". Fachsprachlich heisst das auch emotionaler Angehöriger.
Quelle
Davon zu unterscheiden wären Personen, die im Alltag Kontakt mit Autisten haben ohne den Hintergrund einer besonderen emotionalen Beziehung zu diesen. Bei beruflichem Kontakt gehe ich regelmäßig davon nicht aus, da bei einem Berufswechsel der Kontakt abbrechen wird, also nicht vor allem emotional gegenüber Individuen getrieben sein dürfte.
Gegen eine Zusammenfassung von sich selbst als solche wähnenden "Experten" und Angehörigen spricht aus meiner Sicht auch die Gefahr, daß diese "Experten" aus ihrem der Erfahrung nach meistens reichlich vorhandenen gefährlichen Pseudowissen heraus Ratschläge an Angehörige erteilen ohne, daß Autisten diese richtigstellen könnten, wobei die Angehörigen aufgrund weit verbreiteter Obrigkeitsgläubigkeit diese Aussagen sogar als wahrer annehmen könnten als Aussagen von Autisten selbst. Auf diese Weise wurden schon etliche Autisten ins Elend getrieben.