Forschung im Bereich Diskriminierung von
Menschen mit Autismus [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff]-Spektrum-Störungen
Ein allgemeiner Rahmen für die Rechte von
Menschen mit Autismus [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] wurde im Mai 1992 auf dem Vierten Autismus-Europa-Kongress in Den Haag vorgelegt und in Form einer schriftlichen Erklärungdes Europäischen Parlaments (1996) angenommen. Darin heißt es, dass Personen, die
von Autismus betroffen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] sind, dieselben Rechte und Vergünstigungen haben sollen, wie alle anderen europäischen Bürger, sofern dies angemessen und im Interesse der betroffenen Person ist. Diese Rechte sollten in allen Ländern der EU durch entsprechende Gesetze gestärkt, geschützt und durchgesetzt werden. Außerdem gelten die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von geistig Behinderten (1971) und andere einschlägige Menschenrechtserklärungen.
Autismus Europa führt eine umfassende Studie über die Diskriminierung von
Menschen mit Autismus [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff]-Spektrum-Störungen in Bildung und Gesundheit durch. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Zugang zu Schulbildung und angemessener Versorgung/Pflege – Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche soziale Integration und ein erfülltes, würdiges Leben im Erwachsenenalter.