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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Gustl Mollath wurde jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten. Nun kämpft der 56-Jährige für seine Rehabilitation. Sein Anwalt hat sämtliche psychiatrischen Gutachten über Mollath im Internet veröffentlicht. "Angesichts der neu einsetzenden Diskussion um die Rolle der Psychiatrie, (...), aber auch zur Aufhellung der Verantwortlichkeiten im Umgang mit Gustl Mollath erscheint uns ein Höchstmaß an Transparenz angebracht", schrieb Verteidiger Gerhard Strate in einer Erklärung.

Die rund 300 Seiten, darunter auch handschriftliche Anmerkungen Mollaths zu Einschätzungen der Gutachter, sind auf der Internetseite von Strates Anwaltsbüro abrufbar. Zu den Dokumenten gehören die von 2005 bis 2011 erstellten psychiatrischen Gutachten, die Protokolle der Bayreuther Strafvollstreckungskammer sowie ärztliche Stellungnahmen der Bezirkskrankenhäuser Straubing und Bayreuth. "Ich gehe mal davon aus, dass das Konsequenzen haben wird", sagte Strate.

Quelle
Link zu Mollaths psychiatrischen Unterlagen

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
26.08.13, 19:35:06
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Sieben Jahre lang saß Gustl Mollath wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Die gerichtlichen Entscheidungen, die für seine fortdauernde Unterbringung als Grundlage dienten, wurden jetzt vom Bundesverfassungsgericht als Verstöße gegen Mollaths Grundrechte gewertet. Das Karlsruher Gericht gab an diesem Donnerstag einer Verfassungsbeschwerde Mollaths statt.

[...]

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss fest, dass Entscheidungen über den Entzug der persönlichen Freiheit auf "zureichender richterlicher Sachaufklärung" beruhen und zudem "eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage" haben müssten. Dies sei bei den Beschlüssen des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg nicht gegeben. Es fehle "bereits an einer ausreichenden Konkretisierung der vom Beschwerdeführer ausgehenden Gefahr künftiger rechtswidriger Taten".

In diesem Zusammenhang wiesen die Karlsruher Richter unter anderem darauf hin, dass sich das Landgericht nicht mit widersprüchlichen Darstellungen eines Sachverständigen in einem schriftlichen Gutachten und einer mündlichen Anhörung auseinandergesetzt habe.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
05.09.13, 14:40:20
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Sieben Jahre Zwangspsychiatrie – das Schicksal des Gustl Mollath hat die Menschen in Deutschland berührt und die Grundfesten der deutschen Gerichtspsychiatrie erschüttert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte. Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei - und er wurde in die Psychiatrie eingewiesen.

Der 57 Jahre alte Mollath selbst hat sich immer als Justizopfer gesehen und jahrelang für seine Freilassung gekämpft. Im vergangenen Jahr kam er frei und hofft nun auf Rehabilitation in dem Wiederaufnahmeverfahren, das am 7. Juli in Regensburg beginnt.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
01.07.14, 16:32:22
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drvaust
(stillgelegt)

Der Artikel ist fachlich nicht gerade exakt.
Zitat:
... sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei - und er wurde in die Psychiatrie eingewiesen.
Mollath wurde freigesprochen und als unschuldig erkannt, nicht als schuldunfähig, bzw. das Verfahren wurde eingestellt.
Dann ist aber die Rede von 'Maßregelvollzug'. Maßregelvollzug gibt es für verurteilte schuldige (oder schuldunfähige) Straftäter, die wegen einer Krankheit ins Krankenhaus müssen. Das ist also Strafvollzug in einem Krankenhaus.
Mollath wurde freigesprochen, war also offiziell unschuldig, aber dann aus Sicherheitsgründen in die Psychiatrie eingesperrt. Besser wäre es gewesen, wenn er verurteilt worden wäre und dann einige Monate normal in einer JVA gesessen hätte. Stattdessen saß er jahrelang in einer Psychiatrie, ohne konkrete Aussicht auf Freilassung. Wenn er nicht derartig unterstützt worden wäre, säße er vielleicht für immer in der Psychiatrie.
Es könnte sein, daß er in dem neuen Verfahren schuldig gesprochen wird. Es könnte sogar sein, daß er zu einer Haftstrafe verurteilt wird. Die Krönung wäre (unwahrscheinlich), wenn er noch ins Gefängnis soll, weil er ja nicht im Maßregelvollzug war.

Das Problem im Falle Mollath ist, daß da jemand in die Psychiatrie weggesperrt wurde, ohne sich verteidigen zu können. Die Anträge von Mollath wurde nicht richtig weitergeleitet und nicht richtig bearbeitet. So 'Das ist ein psychisch kranker Spinner, der ist nicht ernst zu nehmen.'. Dabei hatte Mollath die Wahrheit gesagt, bzw. geschrieben. Das kann evtl. jeden treffen, der als psychisch krank gilt und unbequem wird.
02.07.14, 01:24:59
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Vielleicht könnte man hier mal andere Fälle derartig fragwürdiger Natur sammeln, wenn es sich ergibt:
Zitat:
Seit 18 Jahren wird Gianfranco Belli in der Berliner Forensik festgehalten und durch Psychodrogen terrorisiert. Dabei hatte er sich 1997 nur die Straftat einer Sachbeschädigung in Tateinheit mit einer Bedrohung zuschulden kommen lassen, für die man im Regelvollzug im Höchstfall 2 Jahre seine Freiheit verlieren kann.

Weil er allerdings unbedachter Weise vertrauensvoll mit einem psychiatrischen Gutachter sprach, konnte dieser ihm eine Schuldunfähigkeit andichten, die bei Herrn Belli zu einer Verurteilung mit dem berüchtigten, aus der Nazi Zeit stammenden, § 63 StGB führte - also zu einer unbefristeten Verknastung in der Forensischen Psychiatrie.
Darüber hinaus wurde Herr Belli unzählige Male gefoltert, indem ihm zwangsweise Psychopharmaka gespritzt wurden. Resigniert stimmte er schließlich der Psychodrogengabe zu und erklärte wunschgemäß, dass er „psychisch krank“ sei. Diese sog. „Krankheitseinsicht“ führte aber nicht zu einem Ende der Foltermaßnahmen: Statt dass ihm daraufhin auf der Grundlage von informierter Zustimmung Medikamente angeboten wurden, wurde ihm kurzerhand unterstellt, er habe nur „Krankheitseinsicht vorgetäuscht“, müsse entsprechend weiter zwangsweise behandelt, also gefoltert werden.
So kann jederzeit jeder Terror willkürlich begründet werden, das Kennzeichen jeden verbrecherischen Regimes.

Herr Belli ist inzwischen 62 Jahre alt und wird im Hochsicherungsknast der Karl Bonhoeffer Nervenklink in der Station 5a festgehalten.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
28.05.15, 20:00:38
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Hier scheint es derzeit einen Film namens "Und plötzlich bist du verrückt" über den Fall Mollath zu geben.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
10.12.15, 22:29:09
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