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Autor Nachricht
Vendela
(Standard)

Ich kenne mich zwar nicht wirklich damit aus, aber mit ein paar Klicks habe ich Art. 2, Abs. 2 GG gefunden. Da steht: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden". Grundsätzlich gilt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für Schwangere, soweit es nicht durch ein Gesetz eingeschränkt wird.

Pragmatisch betrachtet: Wo das Recht des Einen das Recht des Anderen einschränkt, muss man einen Kompromiss finden. Deshalb meine ich, ist die derzeitige Abtreibungsregelung (in dieser Hinsicht) verfassungskonform.

(Als Nachgedanke: Angesichts des hohen Anteils aller abgewiesenen Verfassungsbeschwerden bin ich mir nicht sicher wie relevant das Grundgesetz für diese Frage ist. Aber das wäre ein anderes Thema.)
11.04.12, 23:23:20
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Die hohe Zahl der Abweisungen erklärt sich wohl vor allem aus dem Umstand, daß gewisse Personen "alles" ausschöpfen wollen, auch wenn es nur um ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geht.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
12.04.12, 11:10:49
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Vendela
(Standard)

Oder daraus, dass es so viele einschränkende Gesetze gibt?


Das

http://www.dw.de/dw/article/0,,15875569,00.html
http://www.tagesschau.de/inland/inzest104.html

ist eher eine Entwicklung in dieser Richtung, die ich skeptisch sehe.
Davon abgesehen, dass es Verhütungsmittel geben soll, nicht alle Krankheiten, Behinderungen und sonstigen körperlichen, psychischen und geistigen Zustände von den Genen vorherbestimmt werden und es so allgemein formuliert nicht stimmt, dass Geschwister immer ein höheres Risiko haben ein "behindertes", "krankes" Kind "mit Erbschäden" zu bekommen - was wäre das Problem, wenn die Chance ein behindertes Kind zu bekommen 100% wäre? Wie wird die "Volksgesundheit" gefährdet - sind auch nicht-gezeugte ein Volk oder sind Menschen mit den falschen Genen dadurch, dass es sie gibt, eine Gefahr? Die "schwerwiegenden familien- und sozialschädlichen Wirkungen" kann ich nicht erkennen. Vielleicht geht es, wie vom Vorsitzenden Richter angedeutet, eher um moralische Tradition und finanzielle Überlegungen? Könnte jemand auf die Idee kommen von dem Urteil ein Recht des Staates darüber zu entscheiden, wer leben darf, ableiten zu wollen?
12.04.12, 18:37:59
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Der Witz bei dem Fall ist ja wohl, daß dieses Paar sich künstlich befruchtet legal fortpflanzen könnte. Verboten ist nur die sexuelle Handlung, auch mit Verhütung.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
15.04.12, 13:06:07
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Aku
(Standard)

geändert von: Aku - 12.07.12, 03:32:58

Aktuelles bzgl. des neuen Tests:

http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/bluttest-auf-down-syndrom-selektion-von-menschen-901457.php

Der Artikel ist, allein schon aufgrund der darin aufgeführten Kritik, relativ lesenswert.
12.07.12, 03:28:59
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Die Schweiz führt den Test Mitte des Monats ein:
Zitat:
Der Pränataltest der Firma Lifecodexx, mit dem beim Fötus eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) festgestellt werden kann, sorgt schon vor seiner Einführung Mitte August für heftige Diskussionen. Gegner befürchten, dass damit der Druck auf schwangere Frauen zunimmt, sich testen und bei auffälligem Testergebnis das Kind abtreiben zu lassen. Einige sprechen von ethisch heikler «Zuchtwahl menschlichen Lebens», und in Deutschland gibt es sogar Stimmen, die den Test für illegal halten.
Keine wesentliche Veränderung erwartet

Diese Kritik ignoriert die Tatsache, dass der 1500 Franken teure «Praena- Test» die Situation bezüglich Pränataldiagnostik nicht wesentlich verändert – zumindest nicht sofort. Denn der Bluttest ist für dieselben Frauen bestimmt, denen heute schon von ärztlicher Seite zu einer Abklärung des Trisomie-21-Risikos geraten wird. Das sind Frauen, die aufgrund ihres Alters (über 35 Jahre) oder anderer Gründe (z. B. ein auffälliger Ultraschallbefund) ein erhöhtes Risiko für ein Kind mit Trisomie 21 haben.

[...]

Stellt der Arzt ein erhöhtes Trisomie-Risiko (oder etwas anderes) fest, wird der Frau eine invasive Abklärung empfohlen. Dabei werden fetale Zellen aus dem Fruchtwasser oder der Plazenta gewonnen und im Labor genetisch untersucht. Dies werde in Zukunft seltener nötig sein, sagt Miny. Denn ein erhöhtes Trisomie-Risiko könne mit dem neuen Pränataltest abgeklärt werden. Dieser sei viel genauer als das bisherige Screening. Auch entfällt dabei das Risiko einer Fehlgeburt, wie es beim invasiven Vorgehen besteht. Dass deswegen aber viel mehr Frauen ihr Ungeborenes auf Trisomie 21 testen lassen, bezweifelt Miny. Denn das ethische Dilemma sei nicht das Abortrisiko, sondern dass es bei einem «positiven» Testergebnis nur die Abtreibung als Handlungsoption gebe.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
07.08.12, 16:34:17
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Kritiker fürchten mehr Abtreibungen, der Behindertenbeauftragte der Regierung hält die Methode für illegal - dennoch ist der umstrittene Bluttest auf das Down-Syndrom bei Ungeborenen nun in Deutschland erhältlich. Ähnliche Prüfverfahren auf weitere chromosomale Veränderungen sollen folgen.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
20.08.12, 15:05:27
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Aku
(Standard)

geändert von: Aku - 20.08.12, 16:26:21

Ist das erwähnte Gutachten, auf das sich der Behindertenbeauftragte bezieht, im Internet einsehbar?

€: Ich beziehe mich hierauf:

Zitat:
Das Pharmaunternehmen „LifeCodexx“ aus Konstanz hat einen neuen Bluttest mit der Marktbezeichnung „Praena-Test“ entwickelt. Mit Hilfe des Bluttests kann das Down-Syndrom bei Embryos bereits im Mutterbauch diagnostiziert werden. Doch das Testverfahren ist heftig umstritten, da dieser eine „Selektion von Menschen“ darstelle und somit „gegen die Menschenwürde verstoße“. Gegner sehen sich nunmehr durch ein Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesregierung bestätigt. So erklärte der Behinderten-Beauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, am Donnerstag in Berlin, der Bluttest verstoße laut des Gutachtens gegen das Gendiagnostikgesetz. Hübbe sprach in diesem Zusammenhang von einer „menschlichen Selektion“. Dieser Position schließen sich auch führende Kreise von CDU und CSU an.

Rechtsgutachten sieht keinen medizinischen Nutzen
Das juristische Gutachten wurde durch den Rechtsanwalt Klaus Ferdinand Gärditz aus Bonn erstellt. Mit dem „PraenaTest“ könne lediglich die Diagnose Down-Syndrom bei einem ungeborenen Kind ermittelt werden. Weil aber das Syndrom „weder heilbar noch nach heutigem Wissensstand behandelbar ist“, könne in dem Verfahren kein medizinischer Nutzen bescheinigt werden. Laut dem Gendiagnose-Gesetz müssen aber vorgeburtliche Untersuchungen bei einem Frauenarzt eben jenen Nutzen erfüllen. Auch sei das Präparat laut Gutachten „nicht verkehrsfähig“, weil die Gesundheit des Kindes im Mutterleib durch das Medizinprodukt „gezielt gefährdet“ werde, so der Jurist.

Behinderten-Beauftragte bezeichnete Test als „illegal“
Hüppe sprach sich vehement gegen eine Zulassung der Testung aus. Die Blutuntersuchung sei nach seinen Worten „illegal“. Fast ausschließlich gehe es „um die Selektion von Menschen mit dem Down-Syndrom.“ Fallzahlen zeigen, dass sich rund 90 Prozent der Eltern in Deutschland gegen eine Geburt ihres Kindes entscheiden, wenn bei konventionellen Voruntersuchungen ein Down-Syndrom ermittelt wurde. So sei zu befürchten, dass durch den Praena-Test eine „Rasterfahndung nach Menschen mit einem Down-Syndrom noch verstärkt wird“, wie Hüppe bei Vorstellung des Rechtsgutachtens kritisierte. Der Behindertenbeauftragte forderte die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder auf, sich einer Marktreichung entgegen zu stellen und eine Zulassung zu verweigern.


Quelle

€: Die Frage hat sich bereits beantwortet. Es ist auf dessen Homepage zu finden. Link zum Rechtsgutachten über den Test
20.08.12, 16:10:54
Link
feder
(Autistenbereich)

Unid hier eine erste Zwischenbilanz zur Anwendung des Praena-Tests in der Schweiz.
25.08.13, 23:29:00
Link
feder
(Autistenbereich)

Zitat:
Doch nun zeigt sich, dass die Blut­untersuchungen unerwartete Nebenwirkungen haben: Sie verzögern den Ablauf der gesamten vorgeburtlichen Diagnostik und führen so zu Spätabtreibungen. Diese Beobachtung macht seit einigen Monaten Anita Rauch, Direktorin des ­Instituts für Medizinische Genetik der Universität Zürich. «Die psychische ­Belastung für die Schwangeren ist in ­einzelnen Fällen enorm», sagt sie. [...]

Neben einer Tendenz zu mehr Spät­abtreibungen beobachtet Rauch noch eine weitere problematische Folge der Nipts: Die Tests können verschiedene schwerwiegende Chromosomen-Störungen nicht erkennen. «Auf der Neugeborenen-Abteilung des Universitätsspitals hatten wir in letzter Zeit mehrere Fälle von schwersten Chromosomen-Störungen, die wegen der Nipts bei der Pränatal-Diagnostik nicht festgestellt wurden.» [...]

Offen ist, ob sich das Problem nicht von selbst lösen wird. Dieser Ansicht ist jedenfalls Daniel Surbek, Chefarzt der Universitätsklinik für Frauenheilkunde Bern. «Die nicht invasiven Pränatal-Tests dürften künftig schneller Resultate ­liefern und ein breiteres Spektrum an Chromosomen-Störungen abdecken», sagt er. Er kann sich vorstellen, dass Nipts künftig das Ersttrimester-­Screening ersetzen könnten. «Das hängt auch davon ab, ob das Bundesamt für Gesundheit diese Tests in die Grund­versicherung nimmt», sagt er. Ein ­Entscheid wird im Herbst erwartet.
Quelle
26.08.14, 08:24:30
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schuschu
(Angehörigenbereich)

("Die junge Frau mit Down Syndrom fragte die Kanzlerin, wie sie zu Spät-Abtreibungen von Babys mit Down-Syndrom stehe, denn sie dürfen bis kurz vor der Geburt noch abgetrieben werden.

„Neun von zehn Babys mit Down-Syndrom werden in Deutschland nicht geboren, sie werden abgetrieben.“, erklärte die 18-Jährige. „Meine Kollegen und ich fragen Sie, Frau Merkel, wie stehen Sie zum Thema Spät-Abbruch? Wieso darf man Babys mit Down-Syndrom bis kurz vor der Geburt noch abtreiben? Ich finde es politisch nicht gut. Dieses Thema ist mir wichtig. Ich will nicht abgetrieben werden, sondern auf der Welt bleiben.“ " )...
Quelle:
https://de.yahoo.com/nachrichten/ard-wahlarena-frage-18-jährigen-100413163.html

ich bin sprachlos über Frau Merkels Antwort dazu . und dass man als Überschrift schreibt , dass das 18 jährige Mädchen Frau Merkel gerührt hätte. wie absurd und skurril krank die Welt dich ist.
13.09.17, 20:57:49
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