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Autor Nachricht
Morticia
(Autistenbereich)

geändert von: Morticia - 24.09.10, 23:54:19

Ich habe einen Bescheid vom Amt bekommen. Darin steht dass ich einen Schwerbehindertenausweis (so ein langes Wort, also einen Ausweis) bekommen kann wenn ich ein Foto schicke. Mir wurde ein Grad der Behinderung (GdB) von 60 zugeteilt. Meine Frage ist nun, was nützt mir so ein Ausweis überhaupt? Ist ein GdB von 60 nicht zu niedrig um irgendwelche Auswirkungen zu haben? Ich habe ja auch kein Merkzeichen bescheinigt bekommen. Hat es da überhaupt Sinn das Foto dorthin zu schicken?
24.09.10, 23:53:06
Link
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Vielleicht liest du das mal und klickst dort noch etwas weiter. Der GdB ist allgemein nicht zu beanstanden, was den Einzelfall angeht kommt es drauf an. Ebenso ist es mit den Merkzeichen. Einen Ausweis kannst du dir ausstellen lassen, wenn du irgendwo die Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen wollen würdest ohne den Bescheid selbst vorzulegen. Der Ausweis ist diskreter vom Datenschutz her.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
25.09.10, 00:01:57
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haggard
(Autistenbereich)

geändert von: haggard - 25.09.10, 00:41:19

falls du arbeitest/angestellt bist, würde dir nach vorlage des ausweises (den du mit eingereichtem lichtbild erhalten würdest) ggf. mehr urlaub zustehen und du könntest es ggf. eher durchsetzen, deinen arbeitsplatz optimaler für dich zu gestalten (wenn das nicht so geregelt werden könnte). es könnte auch zu einem gewissen kündigungsschutz kommen - wenn überlegt würde, wer entlassen werden könnte, wärest du theoretisch nicht 1. wahl (es sei denn, du wärest fachlich total ungeeignet und dir könnte auch keine arbeitsalternative im betrieb angeboten werden). nachteilsausgleiche könnten bei unstimmigkeiten vielleicht auch eher an einer schule etc. durchgesetzt werden, wenn das von "mensch zu mensch" allein nicht funktioniert.

"schwerbehinderung" gilt ab GdB 50.
das würde im falle arbeitslosigkeit auch bedeuten, dass du dort von einer anderen als der sonst "üblichen" abteilung betreut würdest und du nicht jede arbeit annehmen müsstest. du könntest anders "gefördert" werden.

wobei es immer eine freiwillige entscheidung deinerseits wäre ob und wo du den ausweis vorlegen würdest.

käme auch auf deine diagnose an asperger (und "leichte" formen, wobei kinder scheinbar eher höhere werte erhalten und erwachsene asperger oftmals sogar unter 50 wogegen widerspruch eingelegt werden sollte) 50 - 80, andere 100.
25.09.10, 00:19:14
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

geändert von: [modmod] - 26.09.10, 05:21:25

Ich habe die URL korrigiert, [drvaust]

Es werden auch steuerliche Belange berührt:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Behinderung---Steuervorteile-384.html

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
25.09.10, 09:35:34
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