Mi-Mundo
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Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die mindestens über 20 Arbeitsplätze verfügen, wenigstens auf 5 % dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Arbeitgeber, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben eine Ausgleichsabgabe pro unbesetzten Pflichtplatz zu zahlen, die abhängig ist vom Grad der Erfüllung der Beschäftigungspflicht. Sie beträgt mindestens 105 Euro, bei einer Beschäftigungsquote von unter 2 % beläuft sie sich zum Beispiel auf 260 Euro.
Viele Unternehmen zahlen lieber die Ausgleichsabgabe.
In meinen Augen ist die Arge eine Verwaltung und genau das wird getan, es werden die Arbeitssuchenden verwaltet, zu viel mehr haben die Mitarbeiter auch keine Zeit. Man sucht nach Wegen die Statistik zu verschönern und da sind anscheinend jede Mittel recht.
Lieber gängeln und fordern, als wie fördern und unterstützen.
Hartz4 hat aber auch für Arbeit gesorgt, vorallem bei den Sozialgerichten, ein unausgegorenes Konzept, das wesentlich schlechter als die abgelöste Lösung ist. Meines Erachtens, wußte der Erschaffer Hartz ganz genau, was er damit bezwecken wollte, im Sinne der Arbeitgeber.
Sozialpolitische Komponente, für einen nachhaltigen Integrationserfolg unerlässlich, treten völlig in den Hintergrund. Dezentrale und lokale Handlungsspielräume werden durch zentrale Vorgaben und Durchgriffe beschränkt. Dabei bleibt häufig die individuelle und passgenaue Hilfe auf der Strecke. Es gibt nicht viele Mitarbeiter, die eine humane Praxis gegenüber ihrer Klientel walten lassen.
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errare perseverare
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