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Nanook
(Standard)

Zitat von Antika:
Ich habe eher das Gefühl, dass Schulbegleiter nicht eingesetzt werden um dem A Schüler zu helfen oder diesen zu unterstützen, sondern dass Schulhelfer wohl eher eingesetzt werden um der Schule/dem Lehrer zur Seite zu stehen. Und nur unter dieser Voraussetzung wird von der Schule auch die Aufnahme eines Autisten akzeptiert/geduldet. Ansonsten würde der Autist doch auf eine Sonderschule abgeschoben mit der Begründung dass dies doch nur zu seinem Besten wäre.


Zitat von drvaust:
Nach den Berichten, auch Anderen, habe ich den Eindruck, daß Schulbegleiter meistens gutwillige, nicht ausgebildete, Hilfskräfte sind, die da irgendwie helfen sollen. Was sie machen sollen, ist unklar. Die Lehrer wollen Assistenten für sich. Die Eltern wollen Unterstützung für sich und ihr Kind. Die Schüler wollen Unterstützung in der Schule, teilweise auch gegen die Lehrer.
Ich denke, Schulbegleiter sollen Schüler in der Schule begleiten und unterstützen, den Schülern helfen, die Schule und den Schulstoff zu bewältigen, und die Interessen der Schüler vertreten, auch gegen die Lehrer.
Wem unterstehen denn Schulbegleiter? Sind Schulbegleiter Angestellte der Schule oder unabhängig von der Schule, also auswärtige Vertreter in der Schule?


Ich beschreibe die Sache nochmal ausführlicher aus meiner Erfahrung:

Die Anträge für Schulhelfer stellen die Schulen in Absprache mit den Eltern. Die Anwerbung, Schulung und Organisation übernehmen unabhängige, gemeinnützige Vereine. Es gibt Vereine für körperlich und geistig beeinträchtigte Schüler und welche für Autisten, obwohl ich glaube dass es früher nicht getrennt war. Das Geld kommt komplett aus einem staatlichen Topf. Die Finanzierungen sind aber wohl relativ unsicher und nicht alle die einen Schulhelfer beantragen bekommen auch einen. Als ich angefangen habe, habe ich nur einen Vertrag für 3 Monate bekommen, weil die Finanzierung eben noch nicht stand, ob ich nächstes Schuljahr noch arbeiten kann weiß ich jetzt noch nicht.

Ich habe von einem Freund von der Tätigkeit erfahren und mich telefonisch gemeldet. Ich hatte eine kurze telefonische Unterhaltung mit einem Mitarbeiter des Vereins, der selber auch mit autistischen Schülern arbeitet, dann habe ich zwei Tage an der Schule hospitiert und hatte ein kurzes Gespräch mit dem Klassenlehrer und der Direktorin. Dabei ging es meinem Gefühl nach eher darum, ob ich mir den Job vorstellen könnte, nicht so sehr, ob ich auch geeignet sei. Ich hätte auch keine Ahnung, wie man eine solche Eignung feststellen könnte. Fast alle anderen Schulhelfer an dieser Schule haben eine pädagogische oder ähnliche Ausbildung, auch die andere Schulhelferin, die mit einem frühkindlichen Autisten arbeitet. Ich habe keine derartige Ausbildung und es war auch ausdrücklich nicht gefordert. Danach hatte ich noch ein etwas längeres Gespräch mit dem Mitarbeiter des Vereins, wo es vor allem um organisatorische Sachen ging und er mir ein wenig aus seiner eigenen Erfahrung berichtete. Eine Woche danach habe ich angefangen zu arbeiten.

Es gab wie gesagt keine Schulung, keine allgemeinen Handlungsanweisungen und auch keine Pflicht oder den Hinweis darauf mich selber zu schulen. Ich habe die Möglichkeit bei Fragen den Verein telefonisch zu kontaktieren, einmal im Monat gibt es eine Beratungszeit und einmal pro Quartal einen Vortrag mit Diskussion. All diese Angebote sind freiwillig, bis jetzt hat der Verein von sich aus meine Arbeit nicht überprüft, mich kontaktiert, gefragt oder ähnliches.

Bei der Schule handelt es sich um ein Förderzentrum, welches wohl schon länger integrative Klassen mit Autisten hat. Die Lehrer sind alles Sonderpädagogen, haben jedoch keine besonderen Schulungen im Umgang mit Autisten. Die Schule ist meiner Meinung nach für eine quasi Sonderschule in einem Problemkiez sehr gut geführt und bei den Lehrkräften ist mir bis jetzt nichts grob negatives aufgefallen.

Seitens der Lehrer wurden keine Anforderungen an meine Arbeit gestellt. Eine Lehrkraft wollte mich jedoch ausdrücklich nicht in ihrem Unterricht haben. Für die Zusammenarbeit zwischen Lehrer und Schulhelfer gibt es wohl keine Richtlinien, es hängt von den jeweiligen Personen ab. Mit den Klassenlehrer verstehe ich mich sehr gut und er ist sehr interessiert an meiner Meinung und meinen Hinweisen, mit manch anderen Lehrern findet sehr wenig Austausch statt.
Das Prinzip des Schulhelfers scheint mir eher von körperlich oder geistig stark eingeschränkten Schülern her zu kommen. Hier sitzt der Schulhelfer die ganze Zeit neben dem Schüler und hilft ihm bei allem, auch die Schultasche packen oder zur Toilette gehen. Mein Schützling hat eine schwächere Asperger Ausprägung und braucht diese Art der Hilfe nicht, um ihm im Klassenverband nicht zu isolieren bin ich offiziell kein Schulhelfer, sondern ein Hilfslehrer, der in den Stunden und Pausen für alle Schüler da ist. Ich arbeite deswegen auch sehr viel mit den anderen Schülern. Während des Unterrichtes helfe ich den Schülern bei den Aufgaben und in den Pausen unterhalte ich mich mit ihnen über alles Mögliche. Anfangs habe ich bewusst, aber "inkognito" den Kontakt zu meinem Schützling gesucht, sehr schnell hat er mich jedoch als Vertrauensperson wahrgenommen und sucht seit dem täglich das Gespräch mit mir. Ich verbringe wohl ca. 50% der Zeit mit ihm und 50% der Zeit mit den anderen Schülern. Bei meiner Arbeit mit den anderen Schülern geht es mir vor allem auch darum, dass Klassengefüge zu stärken, Mobbing zu thematisieren und zu unterbinden, um so auch indirekt die Situation für ihn zu verbessern. Es wurde mir bis jetzt nicht genau gesagt, aber es ist offensichtlich so, dass mein Schützling selber nicht weiß, dass bei ihm Asperger diagnostiziert wurde (!).

Ich habe große Freiheiten bei meiner Arbeit und eigentlich keine Vorgaben oder Einschränkungen weder seitens des Vereins, noch seitens der Schulleitung oder der Lehrer. Allerdings war es bis jetzt noch nicht nötig, bzw. ich habe es vermieden in direkten Konflikt mit der Schule zu treten. Mein Schützling hat weniger Probleme mit dem Schul- und Klassensystem, vielleicht wären Konflikte unvermeidlicher, wäre dies anders.
Mit den Eltern hatte ich noch keinen Kontakt und dieses ist wie gesagt auch nicht vorgesehen.

Ich behaupte mal, dass ich meine Arbeit nicht schlecht mache und sie wirklich liebe und schon auch geeignet dafür bin. Ich denke aber auch, dass ich sie noch viel besser machen könnte, hätte ich mehr theoretisches Wissen und eine umfassendere Vorbereitung. Außerdem sollten Schulhelfer Berichte anfertigen und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Schule, Eltern, Trägerverein und Schulhelfer bestehen.


Mein Arbeitsvertrag hat eine Anlage, worin die von mir zu leistenden Tätigkeiten aufgeführt sind, ich zitiere komplett:

Kooperation mit den beteiligten Lehrkräften
Beaufsichtigung während des Schulbesuches

Anregung einholen, aufgreifen, umsetzen, erproben, auswerten in Bezug auf Arbeitsmittel.
Lernangebote je nach Fähigkeiten reduzieren/erweitern.
Ordnungsprinzipien aufbauen und üben.

helfen Kontakte zu Mitschülern zu knüpfen und zu pflegen.
Teilnahme an Gruppensituationen anbahnen und festigen.
helfen Bedürfnisse verbal und angemessen zu äußern.
Zuhörenkönnen fördern.
Unterstützung bei der Regelakzeptanz.
helfen zu einer realistischen eigen- und Fremdwahrnehmung zu gelangen.

In Stressituatione deeskalierend helfen bzw. versuchen zu vermeiden.
Möglichkeiten der Abreaktion und Entspannung finden und üben.
Unterstützung bei der Ablösung von Zwängen und Ritualen.



04.04.11, 00:55:46
Link
Ann Iris
(Standard)

Ich glaube, der Unterschied liegt darin, WER den Schulbegleiter anfordert - die Schule selbst oder der Autist (also seine Eltern, ATZ).

Bei uns lief das nicht über die Schule, diese musste allerdings mit einer Schulbegleitung einverstanden sein.
Der Schulbegleiter wurde uns vom ATZ direkt gestellt und hatte somit bereits umfassende Erfahrungen in der Begleitung von autistischen Schüler (wenn auch nicht mit Jugendlichen, da war unser Sohn der Vorläufer).

Die Aufgaben des Begleiters waren in unserem Fall dann etwas anders als gewöhnlich, also nicht wie von Nanook beschrieben, da die Situation generell nicht mit anderen zu vergleichen war. Auch hier gab es in unserem Fall eigentlich nur eine individuell auf unseren Sohn zugeschnittene Lösung.
Ich glaube, wir sind dahingend wohl wirklich ein seltener "Einzelfall" gewesen mit unserer Methode.
04.04.11, 06:25:50
Link
Antika
(Autistenbereich)

@Nanook

http://www.hoffmann-gress.de/skripten/Schulbegleitung.pdf

Hier steht etwas über Schulbegleiter. Es gibt rechtliche Grundlagen die im SGB geregelt sind.

"Das, was du tust, schreit so laut, dass ich nicht hören kann, was du sagst."

(Sprichwort aus Mosambik)
--------------------------------

"Die Erinnerungen verschönern das Leben, aber das Vergessen allein macht es erträglich."
(Zitat von Honoré de Balzac)
04.04.11, 07:42:26
Link
haggard
(Autistenbereich)

"helfen kontakte zu mitschülern zu knüpfen und zu pflegen"

von wem soll das ausgehen? vom schulbegleiter, weil das so sein soll als "integration" des autisten?
wenn sich dies ein autist wünscht - ok. ansonsten sollte das einem autisten nicht aufgezwungen werden.


"teilnahme an gruppensituationen anbahnen und festigen"

auch hier wird scheinbar nicht verstanden, was autismus ist.
wenn gruppensituationen schlecht sind für den jeweiligen autisten, sollte sich ein schulbegleiter auch dafür einsetzen/es durchsetzen können, dass einzelaufgaben möglich sind. oder dass bei eigentlichen gruppenarbeiten eine teilleistung dazu auch voll gewertet wird und nicht z.b. eine 4 vergeben wird, weil keine gruppenarbeit, sondern einzelarbeit erfolgte.


schulbegleiter sehe ich allgemein als nächstes mittel von umsetzung von nachteilsausgleichen für autistische schüler, wenn sich schulen/lehrer schon nicht individuell "damit" befassen wollen, weil sie meinen, ein autist wäre zu schwierig oder sonstwas. oder weil ihnen autismus so monströs erscheint, dass ein schulbesuch "nur" mit schulbegleiter möglich wäre.

manche schulen stellen bei bekanntheit um autismus die bedingung, dass die eltern sich vorher um einen schulbegleiter bemühen sollen, dies bewilligt erhalten sollen. dann beginnen sich die ämter untereinander auszutauschen und bis sich alle "ausgesprochen" haben, hätte ein neues schuljahr begonnen und ein autist könnte nirgends mit der schule beginnen, weil sich an derartigen formalitäten aufgehangen wird.

oder die ämter wollen den eltern dann vorschreiben, wohin das kind zum unterricht müsste. sehr weit weg z.b. - was nicht leistbar wäre, zu viele mehrkosten verursachen würde - und dann wird gleich so eine art internat in der umgebung eines späteren wohnheimes für behinderte angepriesen.

das wird alles viel zu sehr verkompliziert.


"helfen bedürfnisse verbal und angemessen zu äußern"

was bedeutet "angemessen"?
wird auch geholfen, sich schriftlich mitzuteilen, oder soll das mündlich erfolgen?
würde schriftliche kommunikation anerkannt?
würde es anerkannt werden, wenn ein schüler, der gut am pc schreiben kann, via laptop sich mitteilt?


"zuhörenkönnen fördern"

wie ist das gestaltet?
ist bekannt und wird akzeptiert, dass in manchen situationen derartiges nicht mehr möglich ist wegen reizüberflutung?

was wird bei reizüberflutung getan?

vor allem: ist die situation vor ort so beschaffen, dass das auch für einen autisten problemlos möglich ist? wenn man das modell der absoluten reizoffenheit nimmt, strömen auf autisten sämtliche reize gleichstark ungefiltert ein - also nicht wie bei anderen menschen, wo das gehirn vom menschen unbewusst sortiert und nur das weitergibt, was wohl gerade von relevanz sein soll, sondern alles - und autisten wären dann gezwungen ganz bewusst alles selbst aktiv zu sortieren. viele autisten können bei einem solchen chaos auch komplett das äußere "abschalten" - was wohl als schutzmechanismus zu verstehen ist, um nicht ständig in reizüberflutung zu leben und zu kaum was fähig zu sein dadurch.



"unterstützung bei der regelakzeptanz"

was ist darunter vorzustellen?
werden schulregeln so logisch erklärt, warum was wie ist, dass ein autist dies auch annehmen kann und nicht regel sowieso und ist so?



"helfen zu einer realistischen eigen- und fremdwahrnehmung zu gelangen"

was bedetuet das konkret?
wenn ein autist z.b. zunehmen reizüberflutet wird und dinge äußert, die für "normale" menschen abwegig bis unlogisch sind, würde das als unrealistisch eingestuft werden mit der folge, dass der autist das aushalten müsse?

und realistische fremdwahrnehmung?
wenn ein autist z.b. angerempelt wird und aufgrund der sehr sensiblen wahrnehmung dies als heftiges, schmerzhaftes gestoßen werden wahrnimmt - was wäre daran unrealistisch?

mir ist zum beispiel allgemein aufgefallen, dass andere menschen scheinbar wie magnetisch von andere menschen angezogen werden. wenn ich auf einem platz stehe, wo meterweit um mich herum alles frei ist, komm garantiert jemand so dicht auf mich zugelaufen, dass dieser mich auch noch anrempeln würde, wenn ich nicht ausweichen würde. dabei ist so viel platz vorhanden...

wie ist das in einer schule z.b. im treppenhaus? auf dem schulhof? würden die anderen kinder dahingehend sensibilisiert abstände zu anderen menschen einzuhalten - und nicht immer den autisten "umzurennen", der sich dann aufgrund seiner realistischen wahrnehmung nicht wehren dürfte?


"in stresssituationen deeskalierend helfen bzw. versuchen zu vermeiden"

ist bekannt, was stresssituationen für autisten sein können und wie diesbezüglich deeskalierend oder vermeidend geholfen werden kann, wenn obige andere punkte bereits dinge fordern, die stress auslösen können oder beinhalten?



"möglichkeiten zur abreaktion und entspannung finden und üben"

also, autisten besitzen von sich aus methoden, sich abzureagieren und zu entspannen.
sind solche bekannt?
diese müssen nicht extra geübt werden und müssen auch nicht gefunden werden.
sinnhaftigkeit des schulhelfers hier aus meiner sicht: den anderen "normalos" vermitteln, dass das, was ein autist macht, ganz ok und für diese person absolut notwendig ist. dann auch durchsetzen, dass ein von der "norm" abweichendes verhalten, was die teilnahme am schulbesuch betrifft, geduldet und gestattet wird. z.b. den unterricht verlassen zu dürfen für einige minuten, wenn es darin sensorisch zu viel wird/geworden ist - und nicht "du bleibst sitzen bis es klingelt, die anderen dürfen auch nicht rausgehen."


"unterstützung bei der ablösung von zwängen und ritualen"

siehe oben. es kann sein, dass autisten zusätzlich sogenannte zwänge besitzen. das dürfte jedoch ziemlich selten sein. ich denke, allein dieser satz ist schon sowas von diskriminierend...



also, wenn du konkrete tipps willst, müsstest du konkrete fragen stellen.
04.04.11, 11:40:05
Link
drvaust
(stillgelegt)

Unter Helfen und Unterstützen verstehe ich, daß der Helfer den, dem geholfen wird, bei seinen Aktivitäten hilft.
Die Initiative geht also von dem aus, dem geholfen wird. Dieser bestimmt, was geschieht und ob er Hilfe annimmt.
Es ist keine Hilfe, wenn der Helfer etwas aufzwingt.

04.04.11, 21:01:30
Link
Nanook
(Standard)

Zitat von Antika:


http://www.hoffmann-gress.de/skripten/Schulbegleitung.pdf

Hier steht etwas über Schulbegleiter. Es gibt rechtliche Grundlagen die im SGB geregelt sind.


Also im SGB steht nur wer förderbedürftig ist, nicht welche Fördermaßnahmen einegsetzt werden. Von Schulhelfern steht da auch gar nichts. Ich vermute das tatsächlich die Trägervereine jeweils selbst entscheiden welche Aufgaben sie den Schulhelfern zuweisen. Die Trägervereine kriegen ihr Geld zu 100% vom Land, das sind dann wahrscheinlich nur die Gehälter der Schulhelfer und kein extra Geld für Schulungen etc.

Ich bin mir nicht ganz sicher über deinen Link. Da wir nur von "schulbegleitern" und "Integrationshelfern" gesprochen, beide Bezeichnungen sind mir noch nicht untergekommen. Vielleicht sind das ja tatsächlich nochmal verschiedene Dinge. Zumal in dem Link auch steht, dass es Zivis oder Personen, die ein soziales Jahr ableisten sein können, was bei meinem Verein glaube ich nicht möglich wäre.

Zitat von Azrael:
also, wenn du konkrete tipps willst, müsstest du konkrete fragen stellen.

Für konkrete Fragen habe ich jetzt einen anderen thread gemacht. Das hier habe ich nur als Bericht und Grundlage zum diskutieren geposted, was du ja schon sehr interessant und ausführlich gemacht hast.
05.04.11, 12:03:47
Link
Antika
(Autistenbereich)

Ich verstehe das jetzt so, dass ein Schulhelfer ein unausgebildeter Lehrer ist. (Daher findest du wahrscheinlich auch nichts dazu im SGB.)

Und ein Integrationshelfer (oft Schulbegleiter genannt) ist jemand der dem Kind zugewiesen wird, also den Schüler unterstützen soll. Er ist kein Zweitlehrer.

http://de.wikipedia.org/wiki/Integrationshelfer

"Das, was du tust, schreit so laut, dass ich nicht hören kann, was du sagst."

(Sprichwort aus Mosambik)
--------------------------------

"Die Erinnerungen verschönern das Leben, aber das Vergessen allein macht es erträglich."
(Zitat von Honoré de Balzac)
05.04.11, 12:41:06
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