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Autor Nachricht
wolke7?
(Standard)

Er testet dich, wie weit er gehen kann und wie du reagierst.
Er scheint dich recht gut einschätzen zu können - er weiss vermutlich, dass du nicht NEIN sagen kannst.
Diese sogenannten "zufälligen" Berührungen sind pure ! Absicht und werden vermutlich von ihm dir gegenüber auch so entsprechend angebracht,
dass du das so wahrnimmst.
Er wird nicht halt machen. Er wird sich steigern. Er wird immer dreister werden, wenn ihm nicht konsequent entgegen getreten wird.

"Die Zeit schreitet voran. Und du, Mensch?"
"Die Wirklichkeit kann man ändern, eine Fiktion muß man aufs neue ersinnen."
Stanislaw Jerzy Lec, poln. Lyriker und Aphoristiker


15.12.10, 23:40:44
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haggard
(Autistenbereich)

sprachlos.
er überschreitet seine "kompetenz". er ist/kann keine vertrauensperson für jugendliche/schüler sein. als psychologe hat er seinen beruf "vefehlt" und nutzt ihn aus. du wirst bestimmt nicht der erste schüler sein, mit dem er so umgeht. um so erschreckender, dass bisher womöglich niemand anzeige erstattet hat.
es stimmt, dass es nicht um dessen befinden geht, wenn du klar machst, dass du so etwas nicht willst und nicht duldest.
dass du keine probleme erhalten willst, ist verständlich. aber es kann auch nicht sein, dass andere wie du womöglich sich auch nicht trauen etwas dagegen zu sagen - und derjenige dort machen kann, was er will.

das ist eine zumutung.
16.12.10, 00:05:57
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von itabbi:
... wenn ich sage ich will das nicht ist er vielleicht beleidigt oder fragt wieso, das mir unangenehm ist, ...
Wenn er sich mit Psychologie auskennt, auf dem aktuellen Stand ist und weiß, daß Du Autist bist, dürfte das für ihn keine Frage sein. Derartige Berührungen sind unzulässig, und bei einem Autisten erst recht. Es gibt keinen legalen Grund, für derartige Berührungen.
Sage ihm schnellstens, daß Du das nicht willst und er Dich nie wieder berühren darf. Beim nächsten Mal zumindest mit dem Direktor sprechen, der muß dem nachgehen. Eigentlich reicht das schon für eine Strafanzeige. Gibt es Beweise oder Zeugen? Wenn Du das nicht selber kannst, nimm Helfer, z.B. Deine Mutter. Derartige Übergriffe sind gerade Thema (Kinderheime).
16.12.10, 01:02:23
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Schneekugel
(Standard)

Ich finde das auch sehr beunruhigend. Wenn dieser Psychologe vor allem für die Betreuung von Schülern "mit Handicaps" zuständig ist, will ich gar nicht wissen was er vielleicht bei Kindern macht die sich zum Beispiel nicht verbal ausdrücken oder mitteilen können. :(

Falls es dir unangenehm ist, dass es vielleicht zu einer "Seine Aussage gegen deine Aussage." Situation kommen könnte, könntest du einfach ab sofort bei jedem Gespräch mit dieser Person z.B. dein Handy mitlaufen lassen um die Situation aufzuzeichnen.

Gibt es in deiner Verwandtschaft oder Freundeskreis niemandem dem du zutraust, dass er sich für dich der Situation stellen könnte und diesem Psychologen unmissverständlich klar macht, dass sollte noch irgendeine Art von Übergriff gegen dich stattfinden, das nicht ignoriert wird?

Alleine deine Schilderung löst in mir blanke Wut aus.
16.12.10, 10:30:58
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

geändert von: 55555 - 16.12.10, 11:32:18

Wenn du ihm tatsächlich gesagt hast, daß du das nicht willst und er dennoch in dieser Weise herumgrapscht sehe ich auch die akzeptable Grenze als überschritten an. Ich fände es sogar gerechtfertigt ihn noch einmal zu warnen, daß du ihn schlagen wirst, wenn er dich nochmal begrapscht und das am besten auch gleich dem Schuldirektor mitteilen. Das was du beschrieben hast könnte auch nach meiner Einschätzung auf einen Triebtäter hindeuten und eine klare Grenze wie von deinem Erziehungsbeistand mitgeteilt gibt es da nach meinen Informationen nicht. Es kommt auf die Situation an. Heute herrscht in dem Gebiet eigentlich hohe Sensibilität, weil die Medien sich gerne auf soetwas stürzen. Bei Bedarf kannst du auch der ESH (im Menü "Enthinderung" klicken) mailen und diese erstattet erstmal schriftlich Anzeige. Gerade Menschen wie du, die sich unsicher sind, sind immer wieder ein beliebtes Ziel für Mißbrauch.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
16.12.10, 11:32:00
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itabbi
(Standard)

geändert von: itabbi - 16.12.10, 18:07:43

hallo,
gerade war mein erziehungsbeistand da, er steht voll hinter mir, ich habe ,,seine erlaubniss" ihn kräftig eine runterzuhausen, falls er mich nicht gehen lässt und festhält.
ich soll sagen, wenn er mir nahe kommt, mindestens 50cm abstand zu halten. ich soll auf seine intim-fragen nicht mehr antworten.
ich soll möglichst keine termine abends nehmen.
falls er mich gegen meinen willen festhält, spricht er mit seinem chef.
er war ganz schockiert, ich habe gestern mit meiner erziehungsbeistand am telefon darüber geredet, aber heute war er persönlich da und habe ihm alles erzählt, da hat er erstmal geschaut.
ich wünschte, ich hätte gleich beim ersten mal so reagiert, ist vielleicht etwas komisch, wenn ichs jetzt ,,erst" sage, aber ich mach das auf jeden fall.
danke für eure antworten. ne frage noch dazu: ist es strafbar wenn man sagt, man möchte nicht berührt werden, derjenige macht aber trotzdem weiter?
grüße, itabbi
ups sorry, er ist kein psychologe, sondern ein heilpädagoge,
aber das ändert ja nicht viel daran...
16.12.10, 17:54:20
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wolke7?
(Standard)

zu deiner Frage :

Es geht um den Respekt und Achtung dir gegenüber - und das muss in jeden Fall gewährleistet sein bzw. noch werden.
Dieser Person muss das klar gemacht werden.
Beispiele sind genannt worden.

--> und genau : es ändert nichts daran !

"Die Zeit schreitet voran. Und du, Mensch?"
"Die Wirklichkeit kann man ändern, eine Fiktion muß man aufs neue ersinnen."
Stanislaw Jerzy Lec, poln. Lyriker und Aphoristiker


16.12.10, 18:12:08
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Gabi
(Angehörigenbereich)

Ittabi wenn du klar und deutlich sagst dass du nicht berührt werden willst dann darf er dich nicht mehr anfassen ...L.G.Gabi

Wenn du zur Welt kommst und geliebt wirst und geliebt wirst wenn du sie wieder verlässt ,dann ist alles in Ordnung - mit allem was dir dazwischen passiert kannst du dann fertig werden. M.J.Jackson
16.12.10, 18:30:12
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Was strafbar ist, klärt ein Gericht (sofern die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erhebt nach deren Prüfung). Eine Anzeige kann gerade bei Personen in solchen Stellungen auch helfen andere zu schützen, indem diese Personen dann stärker unter Beobachtung stehen, weil es schionmal einen Verdacht gab.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
16.12.10, 18:33:27
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haggard
(Autistenbereich)

wenn du ihm "eine runterhaust", kannst du eine anzeige wegen (schwerer) körperverletzung erhalten (je nach dem wie das ausfällt). wenn du dann meinst "ja, aber der begrabbelt mich die ganze zeit..." - "hm, haben sie irgendwann mal anzeige gestellt? nein? kommt etwas spät... sie können ja viel behaupten, um sich zu rechtfertigen..."

der beste weg ist der einer anzeige. und du darfst ihn auch körperlich abwehren - ihm eine runter zu hauen könnte etwas unverhältnismäßig sein und das könnte negativ für dich sein, auch wenn er das am deutlichsten verstehen würde.

ich glaube, ich würde gar nicht zu dem hingehen.
16.12.10, 18:56:51
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

Da er sich bisher nicht an Genitalien "vergriffen" hat, wird er im Falle einer Anzeige mit der durch sein Amt erforderlichen Nähe argumentieren und seine Arglosigkeit heraus stellen. Es wird schwierig werden, einen Übergriff nachzuweisen.

Ich rate dazu, sich diese körperliche Nähe entschieden zu verbitten, den Kontakt zu ihm abzubrechen und den Direktor wissen zu lassen, warum der Kontakt abgebrochen wird. Weiterhin würde ich dem Direktor mitteilen, dass dieser Fall der ESH gemeldet wurde, die beim nächsten Übergriff Klage erheben und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit einleiten wird.

Wenn ich nicht sofort zur Anzeige rate, dann darum, weil ich beruflich erlebte, wie belastend die Situation für Kinder und Jugendliche sein kann, wenn Wahrheitsprüfungen durchgestanden werden müssen, wenn sie erleben müssen, wie Erwachsene sich aus der Situation herauswringen und dabei Unterstützung erfahren, weil es in vielen Fällen in erster Linie um den guten Ruf einer Einrichtung geht anstatt um den Beistand des Schützlings, wenn der Schützling schließlich als Lügner abgestempelt und isoliert wird.

Das durchzustehen ist nicht einfach, und dabei kann man jemanden nicht allein lassen.
itabbi: Sind deine Mutter und dein Beistand mutig auf deiner Seite und gewillt, das mit dir durchzustehen?

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
16.12.10, 19:27:44
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zoccoly
(Autistenbereich)

@ itabbi

Was sagt dein Beistand zu einer Information an das Landesschulamt?
Ich denke, das ist soch ein brisantes Thema, dass reagiert werden muss.
Deine Mutter und der Beistand sollten das für dich übernehmen. Sie kennen dich sehr genau und es gibt Sachen, die man sich nicht ausdenken kann.
Wenn dein Beistand nur ein wenig über A weiß, kann er auch argumentieren, dass es keinen Grund gäbe, dass du die Unwahrheit behauptest.

stillgelegt
16.12.10, 19:37:51
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