Autor | Nachricht |
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an3010
(stillgelegt)
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[In Ableitung der Sanktionen aus früheren Kniggeverfahren aufgrund Moderationsentscheides bis zum 25.10.2011 vollgesperrt (aktuelle verlängerte Frist siehe unten) wegen wiederholter Indiskretion. Gegen diese Entscheidung können andere Nutzer eine Revision anstreben. Wegen wiederholter Sperrumgehung via Gastzugang selbst nach einem Hinweis auf die Anleitung mit dazu teils noch provokativen Inhalten, nach welcher im Ermessen des Administrators Sperrumgehungen mit unbegrenzter Sperrung geahndet werden können, wurde die Dauer der Vollsperrung bis zum 28.2.2012 verlängert. Wegen unbelehrbarer weiterer Sperrumgehungen wurde die Sperrdauer auf ein Jahr bis zum 1.9.2012 verlängert. Eine eventuelle Wiederfreischaltung erfolgt nach Ablauf der Frist auf Nachfrage, mfg [55555]] |
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22.08.10, 19:15:32 |
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)
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Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12). Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16) |
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23.08.10, 00:54:04 |
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Quadriga
(Irrgeleitetes Subjekt)
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I'm only a unidentifiable broken piece of myself. - [Aufgrund eines Kniggeverfahrens zu dauerhafter Sperrung nach Nutzerabstimmung verurteilt, gesperrt, auf Bewährung nach Nutzerentscheid wieder freigeschaltet und nach einem weiterem Regelverstoß nach Verständigung in einem Kniggeverfahren dauerhaft gesperrt, mfg [55555]] |
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23.08.10, 05:54:52 |
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)
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Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12). Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16) |
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23.08.10, 10:11:06 |
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an3010
(stillgelegt)
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[In Ableitung der Sanktionen aus früheren Kniggeverfahren aufgrund Moderationsentscheides bis zum 25.10.2011 vollgesperrt (aktuelle verlängerte Frist siehe unten) wegen wiederholter Indiskretion. Gegen diese Entscheidung können andere Nutzer eine Revision anstreben. Wegen wiederholter Sperrumgehung via Gastzugang selbst nach einem Hinweis auf die Anleitung mit dazu teils noch provokativen Inhalten, nach welcher im Ermessen des Administrators Sperrumgehungen mit unbegrenzter Sperrung geahndet werden können, wurde die Dauer der Vollsperrung bis zum 28.2.2012 verlängert. Wegen unbelehrbarer weiterer Sperrumgehungen wurde die Sperrdauer auf ein Jahr bis zum 1.9.2012 verlängert. Eine eventuelle Wiederfreischaltung erfolgt nach Ablauf der Frist auf Nachfrage, mfg [55555]] |
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23.08.10, 15:37:42 |
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Herr Meier
(Standard)
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23.08.10, 19:14:24 |
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von Alan
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