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Autor Nachricht
Wursthans
(stillgelegt)

Erster jugendgerechter Beitrag des Forums:

Eidubbubububu. Bababababab. Dudududududu rararara ubububububababa.

[/Sarkasmus]

[Auf eigenen Wunsch deaktiviert und anonymisiert, mfg [55555]]
10.09.06, 15:07:26
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FrauFachmann
(stillgelegt)

Nein, das war nicht der erste jugendgerechte Beitrag in diesem Forum. Jugendgerechte Beiträge implizieren, dass man sich auf die Welt eines Jugendlichen empathisch einlässt.
10.09.06, 15:14:52
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Lisa M.
(Standard)

Zitat:
Jugendgerechte Beiträge implizieren, dass man sich auf die Welt eines Jugendlichen empathisch einlässt.


So wie in der Bravo, ja? zwinkern

Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, im Bemühen um Logik, Nachprüfbarkeit und Einhaltung der kulturell bedingten Realitätsvereinbarung.
10.09.06, 15:23:32
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FrauFachmann
(stillgelegt)

NEIN! cool Ja Himmel, wird mir hier jetzt jedes Wort im Munde rumgedreht!
10.09.06, 15:26:56
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Wursthans
(stillgelegt)

Von solchen pseudoemphatischen Einfühlungsorgien bin ich heute noch teilweise traumatisiert. Schönen Dank auch. Und wer beschützt die autistische Welt vor dir?

[Auf eigenen Wunsch deaktiviert und anonymisiert, mfg [55555]]
10.09.06, 15:29:07
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FrauFachmann
(stillgelegt)

O.k. Du willst mich also nicht verstehen. Doch anfeinden. Ich beende dich Debatte ab dem Punkt, weil ich mich leider offenbar nicht so verständlich machen kann, wie ich es mir wünschte.
10.09.06, 15:32:05
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Wursthans
(stillgelegt)

geändert von: Wursthans - 10.09.06, 15:35:49

Eventuell würde ich auch erwägen, daß deine Haltung nicht ganz der Realität angemessen ist. Zumindest nicht in den hiesigen Kreisen.

Eine Runde Festhaltetherapie für alle. lachen

[Auf eigenen Wunsch deaktiviert und anonymisiert, mfg [55555]]
10.09.06, 15:35:12
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FrauFachmann
(stillgelegt)

Finger weg! Zunge rechts Augerechnet ein Autist kommt mir mit "Wir" und "Realität" ... Sachen gibt es... lachen

(Ich setz schon mal nen Jasmintee auf)
10.09.06, 15:38:07
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Lisa M.
(Standard)

Äh... Vorsichtshalber wollte ich doch mal darauf hinweisen, dass ich niemanden angefeindet habe und keinerlei feindselige Gefühle hege. Es ist nur eine kleine Meinungsverschiedenheit, und das mit der Bravo sollte witzig sein.

Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, im Bemühen um Logik, Nachprüfbarkeit und Einhaltung der kulturell bedingten Realitätsvereinbarung.
10.09.06, 15:39:17
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Zapfsäule
(stillgelegt)

Zitat von _OO_:

Weil sie Angst hatte, den Job nicht zu bekommen, hatte die Frau bei der Bewerbung verschwiegen, dass sie auf einem Auge blind ist. Als ihr Chef dahinterkam, schickte er ihr wegen arglistiger Täuschung die Kündigung. Die Frau dagegen war der Meinung - schon aus Gründen der Chancengleichheit Nichtbehinderter gegenüber -, die Frage nach eienr möglichen Behinderung sei bei Einstellungsgesprächen grundsätzlich nicht zulässig. Das Bundesarbeitgericht war gegenteiliger Ansicht, da es mit besonderen Pflichten für den Arbeitgeber verbunden sei, wenn er behinderte Menschen einstelle. Das Verschweigen ihrer Blindheit stelle deshalb eine mutwillige Täuschung dar.


Ich würde niemandem von meiner Behinderung erzählen. Egal ob ich mich strafbar mache oder nicht. Nicht alle Gesetze machen Sinn.
10.09.06, 16:09:12
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Wursthans
(stillgelegt)

Zitat von Zapfsäule:
Ich würde niemandem von meiner Behinderung erzählen. Egal ob ich mich strafbar mache oder nicht. Nicht alle Gesetze machen Sinn.

Dann musst du eben jederzeit damit rechnen gekündigt zu werden.

[Auf eigenen Wunsch deaktiviert und anonymisiert, mfg [55555]]
10.09.06, 17:16:52
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christian_k
(Autistenbereich)

Das kann man so pauschal nicht sehen.
In dem Zitat stand nicht, um welche Art von Berufstätigkeit es ging. Es versteht sich von selbst, dass jemand, der auf einem Auge blind ist, z.B. für das führen von gefährlichen Maschinen nur eingeschränkt geeignet ist.

Wenn jemand mit AS und normaler Intelligenz aber z.B. einen Bürojob macht, ist seitens des Arbeitgebers keine besondere Fürsorge nötig, die Argumentation des Gerichtes damit gegenstandslos.

Im Übrigen ist das genannte Gericht nicht die höchste Instanz. Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist immernoch möglich.

Gruss
Christian


Zitat von _OO_:

Dann musst du eben jederzeit damit rechnen gekündigt zu werden.
10.09.06, 18:49:27
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