Ich hatte im Sommer in meinem Bad eine 'OSRAM DULUX EL' eingesetzt. Jetzt musste ich die auswechseln, weil die bei ca. 5°C mehr als 10 min. braucht, um hell zu werden.
Der Normalzustand ist 5º im Bad sicher nicht. Nicht mal in normalen Wohnräumen.
Wenn das Bad, wie früher üblich, nicht zu den geheizten Räumen gehört und nur zum Baden geheizt wird, ist das normal. Ich darf den Gas-Wand-Heizer auch nicht lange laufen lassen, weil die Luftzufuhr nicht ausreicht. Außerdem, wenn ich im Winter mehrere Tage nicht in meiner Wohnung bin (selten), und deshalb auch nicht heize, sind in allen Räumen unter 10°C.
Die Kombination aus Kurzzeitnutzung und tiefen Temperaturen dürfte sehr selten sein. Von daher muss sie bei Regeln, die eine halbe Milliarde Menschen betreffen, vernachlässigt werden.
Kurzzeitnutzung ergibt sich u.a. aus tiefen Temperaturen. Es ist weltweit selten, daß die gesamte Wohnung geheizt wird. Die meisten Menschen können nur wichtige Räume heizen, sonst ist es Energieverschwendung.
„Für den Außenbereich gibt es spezielle Lampen, die auch bei großer Kälte oder Frost in geschlossenen Lampenschirmen ihre volle Lichtausbeute erreichen.“
Aber nicht im normalen Handel und in normaler Größe. Ich hatte versucht, solche Lampen in einem Beleuchtungs-Fachgeschäft zu bestellen, aber die waren nicht lieferbar.
Was das Auge sieht, ist eine Kombination des Spektrums der aktiven Lichtquelle und des absorbierenden Körpers. Im Moment ist alles auf Sonne und Glühlampe ausgelegt, künftig werden sie LEDs und ESLs berücksichtigen.
Die handelsüblichen LED-Leuchten haben kein volles Spektrum. Das genügt zum Erleuchten, aber nicht für die gute Betrachtung von Farbbildern.
Ich wollte im Sommer mein grünes Hemd von der Wäscheleine holen, nachts mit einer LED-Taschenlampe, da waren alle Hemden grau.
Die Farbwahrnehmung benötigt mehr Licht. Die Taschenlampe war dafür nicht mehr hell genug. (Zapfen/Stäbchen)
Irrtum, meine 5W-LED-Taschenlampe ist sehr hell, aber nur blauweiß.
Wieso will die EU derartige Gesetze erlassen? Was geht das die EU an?
Aus dem gleichen Grund, aus dem es auch eine Gurtpflicht gibt: mangelnde Existenz von Eigeninitiative bezüglich des Gemeinwohls, unwissende Besserwisserei der Anwender und Produktion von Falschaussagen.
Das ist, meiner Meinung nach, keine EU-Angelegenheit, sondern eine Angelegenheit der Regierung.
Bei der Gurtpflicht geht es um Kosten für die Gemeinschaft, Sozial-, Rettungs- und Entsorgungskosten.